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1/2013 - Psychotherapeutenjournal

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BundespsychotherapeutenkammerMitteilungen derBundespsychotherapeutenkammerKonsequenzen der neuen Bedarfsplanung – neue Niederlassungsmöglichkeiten undverantwortungsbewusste Vorbereitung der NachbesetzungsverfahrenVerbesserung auf dem LandDas Positive zuerst: In ländlichen bzw. eigenversorgtenRegionen (neuer Typ 5)wird es bundesweit etwa 1.350 zusätzlichePraxissitze geben. Nicht überall, aber dochin vielen Regionen (Beispiele siehe Tabelle1). Interessenten können sich dort umeine Zulassung bewerben. Die Bedarfsplanungs-Richtlinieschreibt vor, dass die neuenVorgaben bis zum 1. Juli <strong>2013</strong> umgesetztsein und somit zu diesem Zeitpunktauch neue Sitze ausgeschrieben werdenmüssen. Die Anzahl der neuen Niederlassungsmöglichkeitenergibt sich aus demvon der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)im Einvernehmen mit den Krankenkassenerstellten Bedarfsplan. Es besteht dieMöglichkeit, aufgrund regionaler Besonderheitenvon den Vorgaben der Bundesrichtlinieabzuweichen.Nicht alle Sitze können sofort besetzt werden.Denn bis Ende <strong>2013</strong> sind noch etwa200 Sitze für psychotherapeutisch tätigePatientenrechtegesetz in KraftAm 26. Februar <strong>2013</strong> ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regeltim Wesentlichen bereits durch richterliche Urteile begründete Patientenrechte im BürgerlichenGesetzbuch. Dazu gehören insbesondere die Informations- und Aufklärungsrechteim Behandlungsvertrag sowie Dokumentation und Einsicht in die Patientenakte.Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem Gesetz, die Patientenrechte transparenter zugestalten und dazu beizutragen, bestehende Vollzugsdefizite in der Praxis abzubauen.Die Bundespsychotherapeutenkammer prüft derzeit eine Ergänzung der Muster-Berufsordnung,um die dort verankerten Rechte von Patienten in der Praxis zu unterstützen.Ärzte reserviert und für die Zulassung vonPsychologischen Psychotherapeuten undKinder- und Jugendlichenpsychotherapeutengesperrt. Die reservierten Arztsitzewerden als vergeben gezählt, egal ob sietatsächlich besetzt sind oder nicht.Vor der Zulassung läuft das reguläre Bewerbungsverfahren.Interessenten solltensich bei der jeweiligen KassenärztlichenVereinigung informieren. Es gibt eine Besonderheit:Offene Planungsbereiche, alsoPlanungsbereiche, in denen Zulassungenohne Praxiskauf und Nachbesetzung möglichsind, gab es in diesem Umfang bisherkaum.Bestenfalls Sicherung des Statusquo in den StädtenTabelle 1: Auswahl von Planungsbereichen mit zusätzlichen Praxissitzen 1)Planungsbereich KV Einwohner PT 2) PT/100.000EinwohnerzusätzlichePraxissitzedavon Praxissitze, die ggf. durch denMindestversorgungsanteil Ärzte bisEnde <strong>2013</strong> blockiert werdenEmsland Niedersachsen 313.056 33,5 10,7 26,5 10,5Hochsauerlandkreis Westfalen-Lippe 267.601 25,4 9,5 24,5 4,5Kleve Nordrhein 307.807 34,3 11,1 24,0 2,5Ostalbkreis Baden-Württemberg 310.733 35,0 11,3 23,5 9,0Dessau-Roßlau, Stadt/ Sachsen-Anhalt 263.548 23,0 8,7 23,0 10,5Anhalt-BitterfeldGörlitz, Stadt/Niederschlesischer Sachsen 276.924 28,0 10,1 20,0 6,0OberlausitzkreisHarz Sachsen-Anhalt 232.343 21,4 9,2 20,0 6,5Schwäbisch Hall Baden-Württemberg 188.420 17,7 9,4 18,5 3,0Stralsund, Hansestadt/NordvorpommernIn Großstädten (alter Kreistyp 1) jedochnimmt der Gemeinsame Bundesausschuss(G-BA) einen um etwa 20 Prozentniedrigeren Versorgungsbedarf als 1999an. Das führt dazu, dass Kreis- und Großstädtezukünftig einen noch höheren Ver-Mecklenburg-Vorpommern163.217 11,0 6,7 18,5 4,0Bautzen Sachsen 321.511 38,5 12,0 18,5 5,5Quelle: eigene Berechnungen, Niederlassungszahlen Anfang 2011, Einwohnerstand nach BBSR, 31. Dezember 20101) Die Zahlen sind vorläufig. Verbindlich sind die voraussichtlich ab Juli <strong>2013</strong> vorliegenden Bedarfspläne.2) Psychotherapeut56 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 1/<strong>2013</strong>

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