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1/2013 - Psychotherapeutenjournal

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Nordrhein-Westfalenv. l. Nicola Dießelberg, Cornelia Beeking, Heidi RosenowFür die Erhebung von Mitgliedsbeiträgendurch eine öffentlich-rechtliche Körperschaftbedeute dies, dass den wesentlichenVerschiedenheiten der MitgliederRechnung getragen werden müsse. DasBundesverwaltungsgericht habe wiederholtkonkretisiert, dass Beiträge die steuerpflichtigenEinkünfte der Mitglieder aus ihrerberuflichen Tätigkeit zur Grundlage habendürfen. Mit der Höhe der beruflichenEinkünfte nehme auch der materielle undimmaterielle Nutzen der Kammer zu. Außerdementspreche es dem Gedanken derSolidargemeinschaft, wirtschaftlich schwächereMitglieder auf Kosten der Leistungsstärkerenzu entlasten, sodass jeder unterschiedlichzu den Kosten der Körperschaftbeitrage.Schürmann stellte außerdem die Umfrageergebnissezur wirtschaftlichen Situationder Kammermitglieder vor. Danach verteiltsich das Jahreseinkommen nahezu gleichmäßigüber die Einkommensklassen ab20.000 bis 80.000 Euro und mehr. Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeutenverfügten im Durchschnitt über ein geringeresEinkommen als Psychologische Psychotherapeuten.Schürmann plädierte deshalb dafür, diebestehende Beitragsordnung der PTK-NRW, nach der alle Mitglieder grundsätzlichden gleichen Einheitsbeitrag zahlen,zu ändern. Sie solle durch eine Beitragsordnungersetzt werden, in der sich dieBeiträge grundsätzlich nach den Einkünftenaus selbstständiger und nichtselbstständigerpsychotherapeutischer Tätigkeitrichten. Maßgeblich sei der Steuerbescheiddes vorvergangenen Jahres. DerKammerbeitrag errechne sich dann mittelseines Prozentsatzes vom Jahreseinkommen(„Hebesatz“). Das Mitglied stufe sichselbst in eine Beitragsklasse ein. Die Geschäftsstelleüberprüfe die Einstufung jährlichbei zehn Prozent der Mitglieder oderbei begründetem Verdacht. Ferner solle esAusnahmeregelungen geben, um unzumutbareHärten zu vermeiden.In der anschließenden Diskussion berichteteGerd Hoehner, Mitglied des Finanzausschusses,dass die Mehrheit der Finanzausschussmitgliedernicht zu derÜberzeugung gekommen sei, dass eindringender Handlungsbedarf bestehe, dieBeitragsordnung zu ändern. Er könne nichterkennen, welches Problem damit beseitigtwerden solle. Die Vorsitzende des Finanzausschusses,Uschi Gersch, erläuterte,dass die Einkommen von Ärzten undPsychotherapeuten nicht vergleichbar seien,bei Ärzten gebe es eine andere Dimensionan Einkommen, sodass sich dieGerechtigkeitsfrage anders stelle. AndereMitglieder der Kammerversammlung hieltendie Eckpunkte des Vorstandes für hilfreichund zielführend. Gerade niedere Einkommensklassenseien durch den Einheitsbeitraghoch belastet. Diese Ungerechtigkeitmüsse behoben werden. WeitereDelegierte betonten, die Einkommender Kammerversammlungsmitglieder seiennicht repräsentativ für die gesamte Mitgliedschaftder Kammer. Vor allem dieniedrigeren Einkommen der Frauen, dieden Großteil der Kammermitglieder bilden,müssten berücksichtigt werden. EinEinheitsbeitrag sei ungerecht. Wer mehrEinkommen erziele, könne auch mehr beitragen.Präsidentin Monika Konitzer mahnteebenfalls, nicht die eigenen Interessenin den Vordergrund zu stellen, sondernsich der Verantwortung gegenüber allenKammerangehörigen bewusst zu sein.Der Kammerversammlung lagen Anträgeder Fraktionen Kooperative Liste und derFraktion Bündnis KJP vor, den Vorstand zubeauftragen, einen Entwurf für eine Änderungder Beitragsordnung entsprechendden Vorstandseckpunkten vorzulegen.Nach längerer Beratung wurde ein Antragangenommen, mit dem der Vorstand beauftragtwurde, zusätzlich dazu auch alternativeEntwürfe vorzulegen, z. B. Beibehaltungdes Regelbeitrags mit erweiterten Ermäßigungsmöglichkeiten.Änderung der EntschädigungsundReisekostenordnungDa die Höhe der Aufwandsentschädigungenseit zehn Jahren unverändert gebliebenwar, beschloss die Kammerversammlungeine Anpassung der Aufwandsentschädigungenfür die Teilnahme an Sitzungenvon 40 auf 50 Euro pro Stunde. DieVorstandspauschalen wurden entsprechendangepasst. Außerdem werden zukünftigausscheidende Vorstandsmitglieder einÜbergangsgeld erhalten.HaushaltDie Kammerversammlung entschied überden Jahresabschluss 2011. Das Jahr schlossmit einem Überschuss von rund 155.000Euro ab, bedingt sowohl durch ein höheresAufkommen an Kammerbeiträgen alsNordrhein-Westfalen<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 1/<strong>2013</strong>93

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