DGM-Handbuch Mit der Krankheit leben lernen - Deutsche ...
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Bei Verschlimmerung <strong>der</strong> Erkrankung<br />
Wenn die Erkrankung fortschreitet und die Beeinträchtigungen<br />
zunehmen, kann je<strong>der</strong>zeit ein sog.<br />
Verschlimmerungsantrag (je nach Bundesland<br />
auch „Neufeststellungsantrag“) gestellt werden.<br />
Was ist zu tun, wenn die Gültigkeit des Ausweises<br />
abläuft?<br />
Es ist nicht erfor<strong>der</strong>lich, einen Neufeststellungsantrag<br />
zu stellen! Rechtzeitig vor Ablauf versendet<br />
das Versorgungsamt ein Schreiben, mit dem man<br />
die Gültigkeit bei <strong>der</strong> zuständigen Ortsbehörde<br />
o<strong>der</strong> beim Versorgungsamt verlängern lassen kann.<br />
Wenn die Gültigkeit bereits zweimal verlängert<br />
wurde, muss das Versorgungsamt einen neuen Ausweis<br />
ausstellen. Hierzu sendet man den bisherigen<br />
Ausweis und ein neues Passbild ein o<strong>der</strong> legt beides<br />
persönlich vor.<br />
Wann endet die Gültigkeit des Ausweises?<br />
Auf dem Ausweis ist z.B. 03/2009 eingestempelt.<br />
Die Gültigkeit endet immer am Ende des eingestempelten<br />
Monats, in diesem Fall also am 31.<br />
März 2009.<br />
Was muss beachtet werden, wenn Ersatz für<br />
den verlorenen Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis<br />
benötigt wird?<br />
Ein Passbild kann per Post zusammen mit einer<br />
kurzen Erklärung über den Verlust des bisherigen<br />
Ausweises an das Versorgungsamt gesendet werden.<br />
Wenn <strong>der</strong> Ausweis gestohlen wurde, muss<br />
eine Kopie <strong>der</strong> polizeilichen Bescheinigung über<br />
die abhanden gekommenen Papiere beigelegt werden.<br />
Zuzahlungen und Fahrtkosten<br />
(Gesetzliche Krankenversicherung<br />
SGB V)<br />
Zuzahlungen- Belastungsgrenze wegen chronischer<br />
Erkrankung<br />
Für alle Versicherten gibt bei den Zuzahlungen<br />
eine Belastungsgrenze von zwei Prozent ihrer jährlichen<br />
Bruttoeinnahmen. Für chronisch kranke Patienten<br />
gilt eine niedrigere Obergrenze von einem<br />
Prozent. Die Definition „chronisch krank“ setzt<br />
voraus, dass Sie sich in ärztlicher Dauerbehandlung<br />
befinden und mindestens einmal pro Quartal<br />
zum Arzt gehen. Zusätzlich muss entwe<strong>der</strong> ein<br />
GdB von mindestens 60 vorliegen, Pflegestufe II<br />
o<strong>der</strong> III o<strong>der</strong> die Einschätzung des Arztes, dass<br />
ohne kontinuierliche medizinische Versorgung eine<br />
<strong>leben</strong>sbedrohliche Verschlimmerung, vermin<strong>der</strong>te<br />
16<br />
Lebenserwartung o<strong>der</strong> dauerhafte Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> Lebensqualität zu erwarten ist.<br />
Kostenübernahme <strong>der</strong> Fahrtkosten zur ambulanten<br />
o<strong>der</strong> stationären Behandlung<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrten<br />
zur ambulanten Behandlung verordnet und genehmigt<br />
werden. Für alle Fahrten besteht die gesetzliche<br />
Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% <strong>der</strong><br />
Kosten je Fahrt (mindestens 5,- Euro und höchstens<br />
10,- Euro). Geleistete Zuzahlungen zu verordneten<br />
und genehmigten Fahrten sind auf die Belastungsgrenze<br />
anrechenbar.<br />
Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig um die ärztliche<br />
Verordnung und die Genehmigung <strong>der</strong> Krankenkasse<br />
kümmern. Der Arzt macht Angaben zur<br />
vorliegenden zwingenden medizinischen Notwendigkeit<br />
<strong>der</strong> Fahrt, zur erfor<strong>der</strong>lichen Ausstattung<br />
des Transportmittels und eventuell zur erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Betreuung.<br />
Wenn Sie in Ihrer Mobilität so eingeschränkt sind,<br />
dass in Ihrem Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis das<br />
Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehin<strong>der</strong>ung),<br />
o<strong>der</strong> „H“ (hilflos) vermerkt ist o<strong>der</strong> wenn<br />
Pflegestufe II o<strong>der</strong> III vorliegt, können die Fahrten<br />
genehmigt werden. In Ausnahmefällen kann Ihr<br />
Arzt auch bei vergleichbarer Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Mobilität eine Fahrtkostenübernahme verordnen.<br />
Fahrten zu an<strong>der</strong>en ambulanten Therapien, wie z.<br />
B. Logopädie sind keine Kassenleistung.<br />
Bei Fahrten zur stationären Behandlung brauchen<br />
Sie keine Genehmigung. Zehn Prozent <strong>der</strong> Kosten<br />
müssen Sie jedoch selbst übernehmen (Mindestgrenze<br />
fünf Euro /Höchstgrenze zehn Euro).<br />
Beruf, längerfristige Arbeitsunfähigkeit,<br />
Rehabilitation und Rente<br />
wegen Erwerbsmin<strong>der</strong>ung<br />
Häufig ist <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Berufstätigkeit sehr früh<br />
von den Auswirkungen <strong>der</strong> ALS-Erkrankung betroffen.<br />
Meist werden zunächst Wege gesucht, den<br />
Arbeitsplatz so lange wie möglich zu erhalten –<br />
durch Anpassung, Umgestaltung, Verlegung nach<br />
Hause o.ä. Wenn es schwierig wird, die bisherige<br />
Tätigkeit weiter auszuüben, ist manchmal ein Arbeitsplatzwechsel<br />
innerhalb des Betriebes möglich.<br />
Manchmal können auch durch beson<strong>der</strong>e Hilfen im<br />
Arbeits<strong>leben</strong> bessere Bedingungen geschaffen werden.<br />
Zuständig für unterstützende Maßnahmen wie<br />
technische Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des<br />
Arbeitsplatzes, Erhaltung einer behin<strong>der</strong>ungsge-