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DGM-Handbuch Mit der Krankheit leben lernen - Deutsche ...

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vorstellungen aller Beteiligten und <strong>der</strong> Glaube an<br />

die unbegrenzten Möglichkeiten <strong>der</strong> Technik sind<br />

Erwartungen, die in <strong>der</strong> Beratungspraxis häufig<br />

vorkommen. Gerade bei Menschen, die nicht sprechen<br />

können, unterscheiden sich oft die Anliegen<br />

<strong>der</strong> Angehörigen o<strong>der</strong> Betreuer von den Bedürfnissen<br />

und Wünschen des Betroffenen. Hinzu kommen<br />

die hohen Kosten <strong>der</strong> Geräte und die in <strong>der</strong><br />

Praxis mit Schwierigkeiten und Verzögerungen<br />

verbundene Kostenübernahme seitens <strong>der</strong> Leistungsträger,<br />

daher sind vor <strong>der</strong> endgültigen Versorgung<br />

ausführliche Beratungsgespräche, das praktische<br />

Erproben des Systems in <strong>der</strong> häuslichen Umgebung<br />

sowie <strong>der</strong> Vergleich von verschiedenen Geräten<br />

unerlässlich.<br />

Die Firmen, die im Bereich <strong>der</strong> unterstützten Kommunikation<br />

tätig sind, bieten größtenteils Beratung<br />

zu Hause an. Die Betroffenen und ihre Angehörigen<br />

können direkt mit den Firmen Kontakt aufnehmen<br />

und einen Beratungstermin vor Ort vereinbaren.<br />

Im Vorfeld <strong>der</strong> Versorgung ist die Abklärung<br />

<strong>der</strong> persönlichen Bedürfnisse und des Umfeldes<br />

des Benutzers wichtig.<br />

Die Qualität und die Möglichkeiten <strong>der</strong> Hilfsmittel,<br />

die auf dem Hilfsmittelmarkt angeboten werden,<br />

sind sehr unterschiedlich. Betroffene und ihre<br />

Angehörigen sollten sich daher umfassend informieren<br />

und verschiedene Produkte vergleichen.<br />

Die Erweiterbarkeit und Adaptationsmöglichkeiten<br />

sind weitere Kriterien, die berücksichtigt werden<br />

sollten. Das ausgewählte System o<strong>der</strong> Gerät sollte<br />

anschließend in einer Erprobungsphase zu Hause<br />

mit den Angehörigen einige Tage getestet werden<br />

können. Erst wenn sich zeigt, dass Betroffene und<br />

ihr soziales Umfeld mit dem Gerät zurechtkommen,<br />

sollte <strong>der</strong> Arzt eine Verordnung mit <strong>der</strong> genauen<br />

Bezeichnung des Hilfsmittels (mit evtl. Zubehör)<br />

ausstellen.<br />

Die Art <strong>der</strong> unterstützten Kommunikation, die ausgewählt<br />

wird, hängt zum Teil von den körperlichen<br />

Fähigkeiten des Nutzers sowie von dem Fortschreiten<br />

<strong>der</strong> Erkrankung ab. Genauso wichtig für die<br />

Entscheidung ist das individuelles Kommunikationsbedürfnis<br />

- ob das Hilfsmittel bei <strong>der</strong> Arbeit, in<br />

<strong>der</strong> Familie, mit Freunden in Gesellschaft usw. verwendet<br />

wird.<br />

63<br />

Tipps für die Kostenübernahme<br />

Zuständige Kostenträger<br />

Bei Kommunikationsgeräten handelt es sich größtenteils<br />

um ein im individuellen Fall notwendiges<br />

Hilfsmittel, das ebenso wie Rollstühle bei entsprechendem<br />

Bedarf von den Krankenkassen übernommen<br />

werden muss. Voraussetzung ist auch hier eine<br />

ärztliche Verordnung. Lehnt die Krankenkasse die<br />

Kostenübernahme des Hilfsmittels ab, sollte gegen<br />

diesen Bescheid Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt und die<br />

Notwendigkeit <strong>der</strong> Hilfsmittelversorgung ausführlich<br />

und nachvollziehbar begründet werden.<br />

Bei berufstätigen Betroffenen können die Bundesagentur<br />

für Arbeit o<strong>der</strong> die Rentenversicherungsträger<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Hilfe zur Arbeitsplatzausstattung<br />

Kommunikationshilfsmittel bis zu festgeschriebenen<br />

Sätzen, im Einzelfall auch vollständig,<br />

finanzieren. Auskünfte hierzu erteilen die jeweils<br />

zuständigen Kostenträger.<br />

Im Einzelfall kann auch das Sozialamt im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe die Kosten übernehmen.<br />

Dabei muss die Notwendigkeit im Einzelfall nachgewiesen<br />

werden. Sozialhilfe wird jedoch nur<br />

nachrangig gewährt, d.h. wenn kein an<strong>der</strong>er Kostenträger<br />

zuständig ist. Auskünfte hierzu erteilt das<br />

örtliche Sozialamt.<br />

Darüber hinaus besteht auch noch die Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Beantragung eines Zuschusses bei Stiftungen.<br />

Diese verteilen ihre Geldmittel entwe<strong>der</strong> nach regionalen,<br />

behin<strong>der</strong>ungsspezifischen, sozialen o<strong>der</strong><br />

gruppenspezifischen Gesichtspunkten.<br />

Gibt es einen rechtlichen Anspruch<br />

auf Kommunikationshilfsmittel?<br />

Auch bei Hilfsmitteln, die nicht ständig und unmittelbar<br />

am menschlichen Körper wirken, handelt es<br />

sich um Hilfsmittel im Sinne <strong>der</strong> Leistungspflicht<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie<br />

<strong>der</strong> medizinischen Zielsetzung dienen. Dazu gehören<br />

auch Hilfsmittel zum Sprechen und zur Verständigung,<br />

die die Aufgabe haben, natürliche Körperfunktionen<br />

zu ersetzen.<br />

Handelsübliche Computer und Zubehörgeräte dagegen<br />

gelten als Gegenstände des täglichen Lebens.<br />

Hier trägt die Krankenkasse lediglich die<br />

Kosten für die behin<strong>der</strong>tengerechte Erweiterung<br />

eines Computers (Spezialtastatur, Kommunikati-

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