DGM-Handbuch Mit der Krankheit leben lernen - Deutsche ...
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vorstellungen aller Beteiligten und <strong>der</strong> Glaube an<br />
die unbegrenzten Möglichkeiten <strong>der</strong> Technik sind<br />
Erwartungen, die in <strong>der</strong> Beratungspraxis häufig<br />
vorkommen. Gerade bei Menschen, die nicht sprechen<br />
können, unterscheiden sich oft die Anliegen<br />
<strong>der</strong> Angehörigen o<strong>der</strong> Betreuer von den Bedürfnissen<br />
und Wünschen des Betroffenen. Hinzu kommen<br />
die hohen Kosten <strong>der</strong> Geräte und die in <strong>der</strong><br />
Praxis mit Schwierigkeiten und Verzögerungen<br />
verbundene Kostenübernahme seitens <strong>der</strong> Leistungsträger,<br />
daher sind vor <strong>der</strong> endgültigen Versorgung<br />
ausführliche Beratungsgespräche, das praktische<br />
Erproben des Systems in <strong>der</strong> häuslichen Umgebung<br />
sowie <strong>der</strong> Vergleich von verschiedenen Geräten<br />
unerlässlich.<br />
Die Firmen, die im Bereich <strong>der</strong> unterstützten Kommunikation<br />
tätig sind, bieten größtenteils Beratung<br />
zu Hause an. Die Betroffenen und ihre Angehörigen<br />
können direkt mit den Firmen Kontakt aufnehmen<br />
und einen Beratungstermin vor Ort vereinbaren.<br />
Im Vorfeld <strong>der</strong> Versorgung ist die Abklärung<br />
<strong>der</strong> persönlichen Bedürfnisse und des Umfeldes<br />
des Benutzers wichtig.<br />
Die Qualität und die Möglichkeiten <strong>der</strong> Hilfsmittel,<br />
die auf dem Hilfsmittelmarkt angeboten werden,<br />
sind sehr unterschiedlich. Betroffene und ihre<br />
Angehörigen sollten sich daher umfassend informieren<br />
und verschiedene Produkte vergleichen.<br />
Die Erweiterbarkeit und Adaptationsmöglichkeiten<br />
sind weitere Kriterien, die berücksichtigt werden<br />
sollten. Das ausgewählte System o<strong>der</strong> Gerät sollte<br />
anschließend in einer Erprobungsphase zu Hause<br />
mit den Angehörigen einige Tage getestet werden<br />
können. Erst wenn sich zeigt, dass Betroffene und<br />
ihr soziales Umfeld mit dem Gerät zurechtkommen,<br />
sollte <strong>der</strong> Arzt eine Verordnung mit <strong>der</strong> genauen<br />
Bezeichnung des Hilfsmittels (mit evtl. Zubehör)<br />
ausstellen.<br />
Die Art <strong>der</strong> unterstützten Kommunikation, die ausgewählt<br />
wird, hängt zum Teil von den körperlichen<br />
Fähigkeiten des Nutzers sowie von dem Fortschreiten<br />
<strong>der</strong> Erkrankung ab. Genauso wichtig für die<br />
Entscheidung ist das individuelles Kommunikationsbedürfnis<br />
- ob das Hilfsmittel bei <strong>der</strong> Arbeit, in<br />
<strong>der</strong> Familie, mit Freunden in Gesellschaft usw. verwendet<br />
wird.<br />
63<br />
Tipps für die Kostenübernahme<br />
Zuständige Kostenträger<br />
Bei Kommunikationsgeräten handelt es sich größtenteils<br />
um ein im individuellen Fall notwendiges<br />
Hilfsmittel, das ebenso wie Rollstühle bei entsprechendem<br />
Bedarf von den Krankenkassen übernommen<br />
werden muss. Voraussetzung ist auch hier eine<br />
ärztliche Verordnung. Lehnt die Krankenkasse die<br />
Kostenübernahme des Hilfsmittels ab, sollte gegen<br />
diesen Bescheid Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt und die<br />
Notwendigkeit <strong>der</strong> Hilfsmittelversorgung ausführlich<br />
und nachvollziehbar begründet werden.<br />
Bei berufstätigen Betroffenen können die Bundesagentur<br />
für Arbeit o<strong>der</strong> die Rentenversicherungsträger<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Hilfe zur Arbeitsplatzausstattung<br />
Kommunikationshilfsmittel bis zu festgeschriebenen<br />
Sätzen, im Einzelfall auch vollständig,<br />
finanzieren. Auskünfte hierzu erteilen die jeweils<br />
zuständigen Kostenträger.<br />
Im Einzelfall kann auch das Sozialamt im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe die Kosten übernehmen.<br />
Dabei muss die Notwendigkeit im Einzelfall nachgewiesen<br />
werden. Sozialhilfe wird jedoch nur<br />
nachrangig gewährt, d.h. wenn kein an<strong>der</strong>er Kostenträger<br />
zuständig ist. Auskünfte hierzu erteilt das<br />
örtliche Sozialamt.<br />
Darüber hinaus besteht auch noch die Möglichkeit<br />
<strong>der</strong> Beantragung eines Zuschusses bei Stiftungen.<br />
Diese verteilen ihre Geldmittel entwe<strong>der</strong> nach regionalen,<br />
behin<strong>der</strong>ungsspezifischen, sozialen o<strong>der</strong><br />
gruppenspezifischen Gesichtspunkten.<br />
Gibt es einen rechtlichen Anspruch<br />
auf Kommunikationshilfsmittel?<br />
Auch bei Hilfsmitteln, die nicht ständig und unmittelbar<br />
am menschlichen Körper wirken, handelt es<br />
sich um Hilfsmittel im Sinne <strong>der</strong> Leistungspflicht<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie<br />
<strong>der</strong> medizinischen Zielsetzung dienen. Dazu gehören<br />
auch Hilfsmittel zum Sprechen und zur Verständigung,<br />
die die Aufgabe haben, natürliche Körperfunktionen<br />
zu ersetzen.<br />
Handelsübliche Computer und Zubehörgeräte dagegen<br />
gelten als Gegenstände des täglichen Lebens.<br />
Hier trägt die Krankenkasse lediglich die<br />
Kosten für die behin<strong>der</strong>tengerechte Erweiterung<br />
eines Computers (Spezialtastatur, Kommunikati-