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DGM-Handbuch Mit der Krankheit leben lernen - Deutsche ...

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Vom Antrag bis zur<br />

Kostenübernahme<br />

Für das notwendige Hilfsmittel muss vom behandelnden<br />

Arzt ein Rezept ausgestellt werden. Ein<br />

medizinisch notwendiges Hilfsmittel muss erst bei<br />

den Kostenträgern beantragt, dann muss auf die<br />

Genehmigung gewartet werden. Das kann einige<br />

Zeit dauern. Empfehlenswert ist grundsätzlich eine<br />

kurze aber nachvollziehbare schriftliche Begründung<br />

des Antrages mit <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> persönlichen<br />

Situation, wenn möglich mit einer fachärztlichen<br />

Stellungnahme, die die Notwendigkeit des<br />

Hilfsmittels und dessen Nutzen aus medizinischer<br />

Sicht hervorhebt. Es ist wichtig, dass das benötigte<br />

Hilfsmittel auf dem Rezept genau bezeichnet und<br />

erfor<strong>der</strong>liches Zubehör zusätzlich vermerkt wird.<br />

Außerdem kann es hilfreich sein, als Zusatz die<br />

Hilfsmittelnummer <strong>der</strong> Produktgruppe mit aufzuführen.<br />

Für ein neu angeschafftes o<strong>der</strong> leihweise zur Verfügung<br />

gestelltes technisches Hilfsmittel gelten die<br />

allgemeinen Zuzahlungen (10 % vom Abgabepreis,<br />

mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR) und die<br />

Härtefallrichtlinien <strong>der</strong> Krankenversicherung.<br />

Falls die Krankenkasse trotz ausführlicher Begründung<br />

die Kostenübernahme für ein medizinisch<br />

notwendiges Hilfsmittel ablehnt, sollten Sie sich<br />

fachlichen Rat holen (z. B. in einem Beratungszentrum),<br />

um dann gegebenenfalls gegen den ablehnenden<br />

Bescheid Wi<strong>der</strong>spruch zu erheben. Auf<br />

diesen Wi<strong>der</strong>spruch sollte dann ein Wi<strong>der</strong>spruchsbescheid<br />

erfolgen. Wird das Hilfsmittel in diesem<br />

Wi<strong>der</strong>spruchsbescheid wie<strong>der</strong> abgelehnt, kann innerhalb<br />

von 4 Wochen Klage vor einem Sozialgericht<br />

erhoben werden. Zwar ist die Klage in <strong>der</strong><br />

39<br />

ersten In¬stanz <strong>der</strong>zeit gebührenfrei und es besteht<br />

keine Anwaltspflicht, ein solcher Schritt sollte jedoch<br />

trotzdem gründlich überlegt werden, denn ein<br />

Gerichtsverfahren ist langwierig und schon in <strong>der</strong><br />

zweiten Instanz können für den Kläger erhebliche<br />

Kosten anfallen.<br />

Finanzierung durch Stiftungen<br />

Neben <strong>der</strong> Finanzierung durch die bereits genannten<br />

Kostenträger gibt es noch die Möglichkeit,<br />

einen finanziellen Zuschuss bei Stiftungen zu beantragen.<br />

Diese verteilen ihre finanziellen <strong>Mit</strong>tel<br />

nach regionalen, behin<strong>der</strong>ungsspezifischen o<strong>der</strong><br />

sozialen Aspekten. Weitere Informationen hierzu<br />

finden Sie im Kapitel im Beitrag „Materielle Hilfen“).<br />

Not macht erfin<strong>der</strong>isch -<br />

„selbstgemachte“ Hilfsmittel<br />

Teure Hilfsmittel aus dem Fachhandel haben<br />

durchaus ihre Berechtigung. Dessen ungeachtet<br />

gibt es verschiedene einfache preiswerte Hilfsmittel<br />

die das Leben erleichtern und den Geldbeutel<br />

schonen. Von <strong>der</strong> Büroklammer als Knopfhilfe bis<br />

zum Zollstock als Spielkartenstän<strong>der</strong> - die meisten<br />

einfachen Hilfsmittel werden von kreativen Betroffenen<br />

selbst entworfen und erleichtern den Alltag<br />

gleichermaßen wie Hilfsmittel aus dem Fachhandel.<br />

Wir bitten zu beachten, dass die im Text genannten<br />

Hilfsmittel keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.<br />

Die namentlich genannten Modelle sind als<br />

Beispiele zu verstehen. Im Sanitätshaus o<strong>der</strong> direkt<br />

bei den Herstellern sind Kataloge erhältlich in<br />

denen alle genanten Hilfsmittel in verschiedenen<br />

Ausführungen abgebildet sind.

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