DGM-Handbuch Mit der Krankheit leben lernen - Deutsche ...
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Vom Antrag bis zur<br />
Kostenübernahme<br />
Für das notwendige Hilfsmittel muss vom behandelnden<br />
Arzt ein Rezept ausgestellt werden. Ein<br />
medizinisch notwendiges Hilfsmittel muss erst bei<br />
den Kostenträgern beantragt, dann muss auf die<br />
Genehmigung gewartet werden. Das kann einige<br />
Zeit dauern. Empfehlenswert ist grundsätzlich eine<br />
kurze aber nachvollziehbare schriftliche Begründung<br />
des Antrages mit <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> persönlichen<br />
Situation, wenn möglich mit einer fachärztlichen<br />
Stellungnahme, die die Notwendigkeit des<br />
Hilfsmittels und dessen Nutzen aus medizinischer<br />
Sicht hervorhebt. Es ist wichtig, dass das benötigte<br />
Hilfsmittel auf dem Rezept genau bezeichnet und<br />
erfor<strong>der</strong>liches Zubehör zusätzlich vermerkt wird.<br />
Außerdem kann es hilfreich sein, als Zusatz die<br />
Hilfsmittelnummer <strong>der</strong> Produktgruppe mit aufzuführen.<br />
Für ein neu angeschafftes o<strong>der</strong> leihweise zur Verfügung<br />
gestelltes technisches Hilfsmittel gelten die<br />
allgemeinen Zuzahlungen (10 % vom Abgabepreis,<br />
mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR) und die<br />
Härtefallrichtlinien <strong>der</strong> Krankenversicherung.<br />
Falls die Krankenkasse trotz ausführlicher Begründung<br />
die Kostenübernahme für ein medizinisch<br />
notwendiges Hilfsmittel ablehnt, sollten Sie sich<br />
fachlichen Rat holen (z. B. in einem Beratungszentrum),<br />
um dann gegebenenfalls gegen den ablehnenden<br />
Bescheid Wi<strong>der</strong>spruch zu erheben. Auf<br />
diesen Wi<strong>der</strong>spruch sollte dann ein Wi<strong>der</strong>spruchsbescheid<br />
erfolgen. Wird das Hilfsmittel in diesem<br />
Wi<strong>der</strong>spruchsbescheid wie<strong>der</strong> abgelehnt, kann innerhalb<br />
von 4 Wochen Klage vor einem Sozialgericht<br />
erhoben werden. Zwar ist die Klage in <strong>der</strong><br />
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ersten In¬stanz <strong>der</strong>zeit gebührenfrei und es besteht<br />
keine Anwaltspflicht, ein solcher Schritt sollte jedoch<br />
trotzdem gründlich überlegt werden, denn ein<br />
Gerichtsverfahren ist langwierig und schon in <strong>der</strong><br />
zweiten Instanz können für den Kläger erhebliche<br />
Kosten anfallen.<br />
Finanzierung durch Stiftungen<br />
Neben <strong>der</strong> Finanzierung durch die bereits genannten<br />
Kostenträger gibt es noch die Möglichkeit,<br />
einen finanziellen Zuschuss bei Stiftungen zu beantragen.<br />
Diese verteilen ihre finanziellen <strong>Mit</strong>tel<br />
nach regionalen, behin<strong>der</strong>ungsspezifischen o<strong>der</strong><br />
sozialen Aspekten. Weitere Informationen hierzu<br />
finden Sie im Kapitel im Beitrag „Materielle Hilfen“).<br />
Not macht erfin<strong>der</strong>isch -<br />
„selbstgemachte“ Hilfsmittel<br />
Teure Hilfsmittel aus dem Fachhandel haben<br />
durchaus ihre Berechtigung. Dessen ungeachtet<br />
gibt es verschiedene einfache preiswerte Hilfsmittel<br />
die das Leben erleichtern und den Geldbeutel<br />
schonen. Von <strong>der</strong> Büroklammer als Knopfhilfe bis<br />
zum Zollstock als Spielkartenstän<strong>der</strong> - die meisten<br />
einfachen Hilfsmittel werden von kreativen Betroffenen<br />
selbst entworfen und erleichtern den Alltag<br />
gleichermaßen wie Hilfsmittel aus dem Fachhandel.<br />
Wir bitten zu beachten, dass die im Text genannten<br />
Hilfsmittel keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.<br />
Die namentlich genannten Modelle sind als<br />
Beispiele zu verstehen. Im Sanitätshaus o<strong>der</strong> direkt<br />
bei den Herstellern sind Kataloge erhältlich in<br />
denen alle genanten Hilfsmittel in verschiedenen<br />
Ausführungen abgebildet sind.