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DGM-Handbuch Mit der Krankheit leben lernen - Deutsche ...

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echten Wohnung o<strong>der</strong> Arbeitsassistenz sind die<br />

Integrationsämter. Beratung und Unterstützung<br />

bieten die Integrationsfachdienste.<br />

Durch das rasche Voranschreiten <strong>der</strong> Erkrankung<br />

reicht die Zeit manchmal nicht aus, umfangreichere<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> beruflichen Rehabilitation<br />

in die Wege zu leiten und es kommt relativ schnell<br />

zu einer Berentung. Beson<strong>der</strong>s für jüngere Betroffene<br />

und ihre Familien bringt dies neben den psychischen<br />

Auswirkungen und notwendigen Verän<strong>der</strong>ungen<br />

des Lebenskonzeptes auch gravierende materielle<br />

Einbußen mit sich und Mehrfachbelastungen<br />

des Partners, <strong>der</strong> jetzt evtl. die Familie ernähren<br />

soll, für die Kin<strong>der</strong> sorgen, den ALS-kranken<br />

Partner pflegen und obendrein die Hilfen organisieren<br />

und bei den Kostenträgern durchsetzen soll,<br />

wie z.B. Rehamaßnahmen, Hilfsmittel, Pflegestufe<br />

usw.<br />

Bei Erkrankung haben Sie als Arbeitnehmer zunächst<br />

Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den<br />

Arbeitgeber. Danach erhalten gesetzlich Versicherte<br />

Krankengeld, privat Versicherte haben in <strong>der</strong><br />

Regel eine Krankentagegeld-Versicherung. Das<br />

Krankengeld beträgt 70 Prozent des zuvor regelmäßig<br />

erzielten Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens,<br />

abzüglich Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen-<br />

und Pflegeversicherung. Der Anspruch<br />

besteht jedoch längsten 78 Wochen innerhalb von<br />

drei Jahren.<br />

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können<br />

beantragt werden, wenn die Erwerbsfähigkeit<br />

erheblich gefährdet o<strong>der</strong> bereits gemin<strong>der</strong>t ist und<br />

durch diese Leistung erheblich gebessert, wie<strong>der</strong><br />

hergestellt o<strong>der</strong> eine wesentliche Verschlechterung<br />

abgewendet werden kann. Solange Sie berufstätig<br />

bzw. krank geschrieben sind ist <strong>der</strong> zuständige<br />

Kostenträger hierfür die Rentenversicherung.<br />

Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass Ihr Antrag<br />

als Rentenantrag umgedeutet werden kann,<br />

wenn ein Erfolg nicht zu erwarten ist o<strong>der</strong> die<br />

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die<br />

vermin<strong>der</strong>te Erwerbsfähigkeit nicht verhin<strong>der</strong>t<br />

haben. Im Falle von Arbeitsunfähigkeit müssen Sie<br />

also gut abwägen, ob und ggfs. wann Sie von sich<br />

aus eine Maßnahme <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation<br />

beantragen wollen.<br />

Wenn aus Ihren Arztberichten hervorgeht, dass<br />

Ihre Erwerbsfähigkeit auf Dauer erheblich gemin<strong>der</strong>t<br />

ist, verlangt die Krankenkasse oft eine Stel-<br />

17<br />

lungnahme, aus <strong>der</strong> hervorgeht, ob die Berufstätigkeit<br />

wie<strong>der</strong> aufgenommen werden kann. Sie kann<br />

Ihnen eine Frist setzen, in <strong>der</strong> sich für eine Rehabilitationsmaßnahme<br />

o<strong>der</strong> den Rentenantrag entscheiden<br />

müssen. In <strong>der</strong> Regel haben Sie 10 Wochen<br />

Zeit. Wenn Sie jedoch nicht antworten, entfällt<br />

mit Ablauf <strong>der</strong> Frist <strong>der</strong> Anspruch auf Krankengeld.<br />

Um ein Rentenantragsverfahren rechtzeitig einzuleiten,<br />

ist es hilfreich zu wissen, dass die Rentenversicherer<br />

bei Renten wegen voller Erwerbsmin<strong>der</strong>ung<br />

von einer Bearbeitungszeit von etwa einem<br />

halben Jahr ausgehen.<br />

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsmin<strong>der</strong>ung<br />

hat, wer teilweise o<strong>der</strong> voll erwerbsgemin<strong>der</strong>t ist,<br />

eine Versicherungszeit von 60 Kalen<strong>der</strong>monaten<br />

(kleine Wartezeit) erfüllt und in den letzten fünf<br />

Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt<br />

hat. Voraussetzung für die volle Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente<br />

ist, dass Sie weniger als 3 Stunden<br />

am Tag arbeiten können. Wer noch 4 – 6 Stunden<br />

am Tag arbeitsfähig ist, erhält die Teilerwerbsunfähigkeitsrente.<br />

Durch den fortschreitenden Verlauf <strong>der</strong> Erkrankung<br />

werden sich jedoch oft Einschränkungen <strong>der</strong><br />

beruflichen Belastbarkeit ergeben, die es erfor<strong>der</strong>lich<br />

machen, einen Antrag auf volle Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente<br />

zu stellen.<br />

Den Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger<br />

o<strong>der</strong> Sie wenden sich an<br />

einen Versichertenältesten in Ihrer Nähe. Seit Oktober<br />

2006 begegnen alle Rentenversicherungsträger<br />

ihren Versicherten als „<strong>Deutsche</strong> Rentenversicherung“.<br />

Versichertenälteste sind ehrenamtliche<br />

<strong>Mit</strong>arbeiter, die Ihnen bei <strong>der</strong> Antragstellung helfen.<br />

Wenn Sie überprüfen wollen, ob <strong>der</strong> Bescheid in<br />

Ordnung ist, z. B. ob die Zeiten richtig erfasst wurden,<br />

können Sie sich auch an einen Rentenberater<br />

wenden, <strong>der</strong> Sie individuell berät, seine Leistungen<br />

aber auch abrechnet.<br />

In geringem Umfang können Sie auch bei einer<br />

vollen Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente hinzuverdienen.<br />

Die Grenzen dieses Hinzuverdienstes können Sie<br />

bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

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