DGM-Handbuch Mit der Krankheit leben lernen - Deutsche ...
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echten Wohnung o<strong>der</strong> Arbeitsassistenz sind die<br />
Integrationsämter. Beratung und Unterstützung<br />
bieten die Integrationsfachdienste.<br />
Durch das rasche Voranschreiten <strong>der</strong> Erkrankung<br />
reicht die Zeit manchmal nicht aus, umfangreichere<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> beruflichen Rehabilitation<br />
in die Wege zu leiten und es kommt relativ schnell<br />
zu einer Berentung. Beson<strong>der</strong>s für jüngere Betroffene<br />
und ihre Familien bringt dies neben den psychischen<br />
Auswirkungen und notwendigen Verän<strong>der</strong>ungen<br />
des Lebenskonzeptes auch gravierende materielle<br />
Einbußen mit sich und Mehrfachbelastungen<br />
des Partners, <strong>der</strong> jetzt evtl. die Familie ernähren<br />
soll, für die Kin<strong>der</strong> sorgen, den ALS-kranken<br />
Partner pflegen und obendrein die Hilfen organisieren<br />
und bei den Kostenträgern durchsetzen soll,<br />
wie z.B. Rehamaßnahmen, Hilfsmittel, Pflegestufe<br />
usw.<br />
Bei Erkrankung haben Sie als Arbeitnehmer zunächst<br />
Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den<br />
Arbeitgeber. Danach erhalten gesetzlich Versicherte<br />
Krankengeld, privat Versicherte haben in <strong>der</strong><br />
Regel eine Krankentagegeld-Versicherung. Das<br />
Krankengeld beträgt 70 Prozent des zuvor regelmäßig<br />
erzielten Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens,<br />
abzüglich Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen-<br />
und Pflegeversicherung. Der Anspruch<br />
besteht jedoch längsten 78 Wochen innerhalb von<br />
drei Jahren.<br />
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können<br />
beantragt werden, wenn die Erwerbsfähigkeit<br />
erheblich gefährdet o<strong>der</strong> bereits gemin<strong>der</strong>t ist und<br />
durch diese Leistung erheblich gebessert, wie<strong>der</strong><br />
hergestellt o<strong>der</strong> eine wesentliche Verschlechterung<br />
abgewendet werden kann. Solange Sie berufstätig<br />
bzw. krank geschrieben sind ist <strong>der</strong> zuständige<br />
Kostenträger hierfür die Rentenversicherung.<br />
Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass Ihr Antrag<br />
als Rentenantrag umgedeutet werden kann,<br />
wenn ein Erfolg nicht zu erwarten ist o<strong>der</strong> die<br />
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die<br />
vermin<strong>der</strong>te Erwerbsfähigkeit nicht verhin<strong>der</strong>t<br />
haben. Im Falle von Arbeitsunfähigkeit müssen Sie<br />
also gut abwägen, ob und ggfs. wann Sie von sich<br />
aus eine Maßnahme <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation<br />
beantragen wollen.<br />
Wenn aus Ihren Arztberichten hervorgeht, dass<br />
Ihre Erwerbsfähigkeit auf Dauer erheblich gemin<strong>der</strong>t<br />
ist, verlangt die Krankenkasse oft eine Stel-<br />
17<br />
lungnahme, aus <strong>der</strong> hervorgeht, ob die Berufstätigkeit<br />
wie<strong>der</strong> aufgenommen werden kann. Sie kann<br />
Ihnen eine Frist setzen, in <strong>der</strong> sich für eine Rehabilitationsmaßnahme<br />
o<strong>der</strong> den Rentenantrag entscheiden<br />
müssen. In <strong>der</strong> Regel haben Sie 10 Wochen<br />
Zeit. Wenn Sie jedoch nicht antworten, entfällt<br />
mit Ablauf <strong>der</strong> Frist <strong>der</strong> Anspruch auf Krankengeld.<br />
Um ein Rentenantragsverfahren rechtzeitig einzuleiten,<br />
ist es hilfreich zu wissen, dass die Rentenversicherer<br />
bei Renten wegen voller Erwerbsmin<strong>der</strong>ung<br />
von einer Bearbeitungszeit von etwa einem<br />
halben Jahr ausgehen.<br />
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsmin<strong>der</strong>ung<br />
hat, wer teilweise o<strong>der</strong> voll erwerbsgemin<strong>der</strong>t ist,<br />
eine Versicherungszeit von 60 Kalen<strong>der</strong>monaten<br />
(kleine Wartezeit) erfüllt und in den letzten fünf<br />
Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt<br />
hat. Voraussetzung für die volle Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente<br />
ist, dass Sie weniger als 3 Stunden<br />
am Tag arbeiten können. Wer noch 4 – 6 Stunden<br />
am Tag arbeitsfähig ist, erhält die Teilerwerbsunfähigkeitsrente.<br />
Durch den fortschreitenden Verlauf <strong>der</strong> Erkrankung<br />
werden sich jedoch oft Einschränkungen <strong>der</strong><br />
beruflichen Belastbarkeit ergeben, die es erfor<strong>der</strong>lich<br />
machen, einen Antrag auf volle Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente<br />
zu stellen.<br />
Den Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger<br />
o<strong>der</strong> Sie wenden sich an<br />
einen Versichertenältesten in Ihrer Nähe. Seit Oktober<br />
2006 begegnen alle Rentenversicherungsträger<br />
ihren Versicherten als „<strong>Deutsche</strong> Rentenversicherung“.<br />
Versichertenälteste sind ehrenamtliche<br />
<strong>Mit</strong>arbeiter, die Ihnen bei <strong>der</strong> Antragstellung helfen.<br />
Wenn Sie überprüfen wollen, ob <strong>der</strong> Bescheid in<br />
Ordnung ist, z. B. ob die Zeiten richtig erfasst wurden,<br />
können Sie sich auch an einen Rentenberater<br />
wenden, <strong>der</strong> Sie individuell berät, seine Leistungen<br />
aber auch abrechnet.<br />
In geringem Umfang können Sie auch bei einer<br />
vollen Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente hinzuverdienen.<br />
Die Grenzen dieses Hinzuverdienstes können Sie<br />
bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.