Interdisziplinäres Fachgespräch „Gonarthrose“ - Deutsche ...
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Für uns als Rechtsanwender steht damit<br />
fest, dass wir die Druckkräfte während<br />
kniender Tätigkeit zu untersuchen und zu<br />
defi nieren haben. Außerdem benötigen<br />
wir Kenntnisse über die Schädigungsmechanismen<br />
dieser Druckkräfte.<br />
Diese Forderung ist mehrfach auch aus<br />
wissenschaftlicher Sicht bestätigt worden.<br />
Aus Sicht der UV-Träger müssen biomechanische<br />
Untersuchungen schnellstmöglich<br />
stattfi nden, damit anschließend<br />
Untersuchungen zu deren Schädigungsmechanismus<br />
erfolgen können.<br />
Zurzeit können wir nur in jedem angezeigten<br />
Fall die Arbeitssituation der Versicherten<br />
feststellen, eine Bewertung ist<br />
nach derzeitigem Sachstand objektiv nicht<br />
möglich.<br />
Und lassen Sie mich noch auf eines hinweisen:<br />
In einer solchen Situation ist<br />
es auch wenig hilfreich, wenn uns die<br />
Gewerbeärzte Ermittlungsvorschläge<br />
machen, die in etwa lauten: „Ziehen Sie<br />
eine wissenschaftliche Beratung zur Feststellung<br />
der berufl ichen Einwirkung bei.“<br />
2. Zum Gesundheitsschaden<br />
Der für die BK Gonarthrose erforderliche<br />
Gesundheitsschaden ist nach Kapitel 6 der<br />
Wissenschaftlichen Begründung von drei<br />
Voraussetzungen abhängig:<br />
� Chronische Kniegelenkbeschwerden<br />
� Funktionsstörungen bei der orthopädischen<br />
Untersuchung in Form<br />
einer eingeschränkten Streckung oder<br />
Beugung im Kniegelenk<br />
� Die röntgenologische Diagnose einer<br />
Gonarthrose entsprechend Grad 2 bis 4<br />
nach Kellgren<br />
Diese drei Voraussetzungen müssen<br />
kumulativ vorliegen, damit – im Vollbeweis<br />
– der Gesundheitsschaden bejaht<br />
werden kann.<br />
Wir haben es hier mit medizinischen<br />
Begriffen zu tun, die wir als Anwender<br />
rechtlich nachvollziehen und auf<br />
den Sachverhalt darunter subsumieren<br />
müssen. Heute sind verschiedene Untersuchungen<br />
unternommen worden, Antworten<br />
zu fi nden.<br />
Gibt es hierfür eindeutige Kriterien?<br />
Der medizinische Begriff „Chronisch“<br />
bedeutet nach einem großen Nachschlagewerk:<br />
„Langsam sich entwickelnd,<br />
langsam verlaufend.“ Kann auf dieser<br />
Grundlage, übertragen auf den Einzelfall,<br />
eine Beurteilung vorgenommen werden,<br />
und wie behandeln wir die Fälle, bei<br />
denen die derzeitige Faktenlage nicht<br />
ausreichend ist?<br />
Ähnlich verhält es sich mit der „eingeschränkten<br />
Streckung oder Beugung“.<br />
Haben wir hierfür allgemein gültige<br />
Kriterien?<br />
Zu den nach der Wissenschaftlichen<br />
Begründung geforderten, „Kellgren-<br />
Kriterien“ vertreten Wissenschaftler, insbesondere<br />
die Radiologen, die Auffassung,<br />
dass im Rahmen der Einzelfallbegutachtung<br />
die röntgenologische Untersuchung<br />
allein nach den Kellgren-Kriterien nicht<br />
ausreichend ist. Die weitaus aussagefähigeren<br />
Untersuchungsmethoden wie z.B.<br />
das MRT lassen wissenschaftlich höherwertige<br />
Aussagen zu.<br />
Uns stellt sich die Frage: Können, sollen,<br />
dürfen wir die Kellgren-Kriterien dennoch<br />
anwenden?<br />
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