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Interdisziplinäres Fachgespräch „Gonarthrose“ - Deutsche ...

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Für uns als Rechtsanwender steht damit<br />

fest, dass wir die Druckkräfte während<br />

kniender Tätigkeit zu untersuchen und zu<br />

defi nieren haben. Außerdem benötigen<br />

wir Kenntnisse über die Schädigungsmechanismen<br />

dieser Druckkräfte.<br />

Diese Forderung ist mehrfach auch aus<br />

wissenschaftlicher Sicht bestätigt worden.<br />

Aus Sicht der UV-Träger müssen biomechanische<br />

Untersuchungen schnellstmöglich<br />

stattfi nden, damit anschließend<br />

Untersuchungen zu deren Schädigungsmechanismus<br />

erfolgen können.<br />

Zurzeit können wir nur in jedem angezeigten<br />

Fall die Arbeitssituation der Versicherten<br />

feststellen, eine Bewertung ist<br />

nach derzeitigem Sachstand objektiv nicht<br />

möglich.<br />

Und lassen Sie mich noch auf eines hinweisen:<br />

In einer solchen Situation ist<br />

es auch wenig hilfreich, wenn uns die<br />

Gewerbeärzte Ermittlungsvorschläge<br />

machen, die in etwa lauten: „Ziehen Sie<br />

eine wissenschaftliche Beratung zur Feststellung<br />

der berufl ichen Einwirkung bei.“<br />

2. Zum Gesundheitsschaden<br />

Der für die BK Gonarthrose erforderliche<br />

Gesundheitsschaden ist nach Kapitel 6 der<br />

Wissenschaftlichen Begründung von drei<br />

Voraussetzungen abhängig:<br />

� Chronische Kniegelenkbeschwerden<br />

� Funktionsstörungen bei der orthopädischen<br />

Untersuchung in Form<br />

einer eingeschränkten Streckung oder<br />

Beugung im Kniegelenk<br />

� Die röntgenologische Diagnose einer<br />

Gonarthrose entsprechend Grad 2 bis 4<br />

nach Kellgren<br />

Diese drei Voraussetzungen müssen<br />

kumulativ vorliegen, damit – im Vollbeweis<br />

– der Gesundheitsschaden bejaht<br />

werden kann.<br />

Wir haben es hier mit medizinischen<br />

Begriffen zu tun, die wir als Anwender<br />

rechtlich nachvollziehen und auf<br />

den Sachverhalt darunter subsumieren<br />

müssen. Heute sind verschiedene Untersuchungen<br />

unternommen worden, Antworten<br />

zu fi nden.<br />

Gibt es hierfür eindeutige Kriterien?<br />

Der medizinische Begriff „Chronisch“<br />

bedeutet nach einem großen Nachschlagewerk:<br />

„Langsam sich entwickelnd,<br />

langsam verlaufend.“ Kann auf dieser<br />

Grundlage, übertragen auf den Einzelfall,<br />

eine Beurteilung vorgenommen werden,<br />

und wie behandeln wir die Fälle, bei<br />

denen die derzeitige Faktenlage nicht<br />

ausreichend ist?<br />

Ähnlich verhält es sich mit der „eingeschränkten<br />

Streckung oder Beugung“.<br />

Haben wir hierfür allgemein gültige<br />

Kriterien?<br />

Zu den nach der Wissenschaftlichen<br />

Begründung geforderten, „Kellgren-<br />

Kriterien“ vertreten Wissenschaftler, insbesondere<br />

die Radiologen, die Auffassung,<br />

dass im Rahmen der Einzelfallbegutachtung<br />

die röntgenologische Untersuchung<br />

allein nach den Kellgren-Kriterien nicht<br />

ausreichend ist. Die weitaus aussagefähigeren<br />

Untersuchungsmethoden wie z.B.<br />

das MRT lassen wissenschaftlich höherwertige<br />

Aussagen zu.<br />

Uns stellt sich die Frage: Können, sollen,<br />

dürfen wir die Kellgren-Kriterien dennoch<br />

anwenden?<br />

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