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Interdisziplinäres Fachgespräch „Gonarthrose“ - Deutsche ...

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Ober- oder Unterschenkels ohne Verletzung<br />

des Kniegelenkes selbst, sieht man<br />

nach Jahren Fälle mit einer Gonarthrose<br />

an dem betroffenen Knie und nicht am<br />

anderen Knie. Das sind Fälle, die wir in<br />

der Unfallbegutachtung dann auch als<br />

posttraumatische Arthrosen anerkennen<br />

und entschädigen. Die praktische Erfahrung<br />

spricht dafür, dass Fehlstellungen<br />

tatsächlich zu einer Gonarthrose prädisponieren,<br />

wenn die Ausprägung deutlich<br />

genug ist.<br />

Dr. Spahn, Eisenach:<br />

Was die Varus/Valgus–Geschichten anbelangt,<br />

da muss man zwei Dinge unterscheiden.<br />

Wir haben zum einen den Varus,<br />

der angeboren ist, der sich spätestens mit<br />

dem ausgewachsenen Skelett manifestiert.<br />

Das sind in aller Regel Varusfehlstellungen,<br />

wenn man diese überhaupt so<br />

bezeichnen kann, oder es sind nur Variationen<br />

im Morphotyp des Patienten, die<br />

eigentlich langstreckig bogig den gesamten<br />

Unterschenkelbereich betreffen. Davon<br />

ist die sekundär im Rahmen des Arthroseprozesses<br />

entstehende Varusfehlstellung<br />

als Bestandteil des Krankheitsbildes<br />

„mediale Gonarthrose“ abzugrenzen.<br />

Die haben ihren Drehpunkt unmittelbar<br />

unterhalb des Tibiakopfes, da, wo früher<br />

die Epiphyse war. Da gibt es große radiologische<br />

Studien, die hier schon Abgrenzungen<br />

schaffen. Wir haben den langstreckigen<br />

Verlauf oder den wirklich abgeknickten<br />

Tibiakopf, wo das Drehpunktzentrum<br />

eigentlich da liegt, wo die Sklerose<br />

entsteht.<br />

Bindemann, Düsseldorf:<br />

Ich möchte generell fragen, welche<br />

Bedeutung hier konkurrierende Ursachen<br />

bei einer BK mit einem Dosisgrenzwert<br />

haben, der, wie Herr Dr. Kranig das dargestellt<br />

hat, ein Abschneidekriterium<br />

sein soll. Bei anderen Berufskrankheiten<br />

mit Grenzwerten, beispielsweise bei der<br />

4104, diskutiere ich, wenn die Faserjahre<br />

erreicht sind, auch keine konkurrierenden<br />

Faktoren wie Rauchen mehr. Das wollte<br />

ich noch dazu anmerken.<br />

Prof. Brandenburg, Hamburg:<br />

Ich glaube, man muss dazu Folgendes<br />

sehen: Wenn der Verordnungsgeber sich<br />

entschließt, einen Grenzwert aufzunehmen,<br />

dann ist damit kein Automatismus<br />

hinsichtlich der Beantwortung der Frage<br />

verbunden, die Herr Bindemann gestellt<br />

hat.<br />

Erstens, es gibt in der Berufskrankheiten-<br />

Verordnung bei einzelnen Tatbeständen,<br />

dafür ist die BK 4104, der Lungenkrebs in<br />

Verbindung mit einer Asbesteinwirkung<br />

das Beispiel, Arten der Formulierung,<br />

die nach unserem Dafürhalten deutlich<br />

machen, dass der Verordnungsgeber an<br />

dieser Stelle tatsächlich sozusagen das<br />

Thema beenden will und konkurrierende<br />

Ursachen keine Rolle mehr spielen sollen.<br />

Dann hat er dafür in der Regel auch<br />

Gründe. Da geht es dann um das Thema<br />

Rauchen. Wir wissen alle aus den diesbezüglichen<br />

Diskussionen, dass wir hier<br />

multiplikative Risiken haben und auch bei<br />

freier rechtlicher Beurteilung in der Regel<br />

über das Rauchen gar nicht zum Ausschluss<br />

kämen. Das Bundessozialgericht<br />

ist kürzlich in einem Urteil zur BK 4104 mit<br />

einer etwas anderen Begründung zu dem<br />

gleichen Ergebnis gekommen. Umgekehrt<br />

ist es aber auch so, dass mit einem<br />

Dosiswert nicht automatisch diese Wirkung<br />

verbunden ist, sondern der Verordnungsgeber<br />

in seiner Wissenschaftlichen<br />

Begründung und nachgehend im Merkblatt<br />

zum Ausdruck gebracht hat bzw.<br />

bringen wird – das ist jedenfalls derzeit<br />

anhand der Wissenschaftlichen Begründung<br />

erkennbar –, dass die Erfüllung des<br />

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