Interdisziplinäres Fachgespräch „Gonarthrose“ - Deutsche ...
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Ober- oder Unterschenkels ohne Verletzung<br />
des Kniegelenkes selbst, sieht man<br />
nach Jahren Fälle mit einer Gonarthrose<br />
an dem betroffenen Knie und nicht am<br />
anderen Knie. Das sind Fälle, die wir in<br />
der Unfallbegutachtung dann auch als<br />
posttraumatische Arthrosen anerkennen<br />
und entschädigen. Die praktische Erfahrung<br />
spricht dafür, dass Fehlstellungen<br />
tatsächlich zu einer Gonarthrose prädisponieren,<br />
wenn die Ausprägung deutlich<br />
genug ist.<br />
Dr. Spahn, Eisenach:<br />
Was die Varus/Valgus–Geschichten anbelangt,<br />
da muss man zwei Dinge unterscheiden.<br />
Wir haben zum einen den Varus,<br />
der angeboren ist, der sich spätestens mit<br />
dem ausgewachsenen Skelett manifestiert.<br />
Das sind in aller Regel Varusfehlstellungen,<br />
wenn man diese überhaupt so<br />
bezeichnen kann, oder es sind nur Variationen<br />
im Morphotyp des Patienten, die<br />
eigentlich langstreckig bogig den gesamten<br />
Unterschenkelbereich betreffen. Davon<br />
ist die sekundär im Rahmen des Arthroseprozesses<br />
entstehende Varusfehlstellung<br />
als Bestandteil des Krankheitsbildes<br />
„mediale Gonarthrose“ abzugrenzen.<br />
Die haben ihren Drehpunkt unmittelbar<br />
unterhalb des Tibiakopfes, da, wo früher<br />
die Epiphyse war. Da gibt es große radiologische<br />
Studien, die hier schon Abgrenzungen<br />
schaffen. Wir haben den langstreckigen<br />
Verlauf oder den wirklich abgeknickten<br />
Tibiakopf, wo das Drehpunktzentrum<br />
eigentlich da liegt, wo die Sklerose<br />
entsteht.<br />
Bindemann, Düsseldorf:<br />
Ich möchte generell fragen, welche<br />
Bedeutung hier konkurrierende Ursachen<br />
bei einer BK mit einem Dosisgrenzwert<br />
haben, der, wie Herr Dr. Kranig das dargestellt<br />
hat, ein Abschneidekriterium<br />
sein soll. Bei anderen Berufskrankheiten<br />
mit Grenzwerten, beispielsweise bei der<br />
4104, diskutiere ich, wenn die Faserjahre<br />
erreicht sind, auch keine konkurrierenden<br />
Faktoren wie Rauchen mehr. Das wollte<br />
ich noch dazu anmerken.<br />
Prof. Brandenburg, Hamburg:<br />
Ich glaube, man muss dazu Folgendes<br />
sehen: Wenn der Verordnungsgeber sich<br />
entschließt, einen Grenzwert aufzunehmen,<br />
dann ist damit kein Automatismus<br />
hinsichtlich der Beantwortung der Frage<br />
verbunden, die Herr Bindemann gestellt<br />
hat.<br />
Erstens, es gibt in der Berufskrankheiten-<br />
Verordnung bei einzelnen Tatbeständen,<br />
dafür ist die BK 4104, der Lungenkrebs in<br />
Verbindung mit einer Asbesteinwirkung<br />
das Beispiel, Arten der Formulierung,<br />
die nach unserem Dafürhalten deutlich<br />
machen, dass der Verordnungsgeber an<br />
dieser Stelle tatsächlich sozusagen das<br />
Thema beenden will und konkurrierende<br />
Ursachen keine Rolle mehr spielen sollen.<br />
Dann hat er dafür in der Regel auch<br />
Gründe. Da geht es dann um das Thema<br />
Rauchen. Wir wissen alle aus den diesbezüglichen<br />
Diskussionen, dass wir hier<br />
multiplikative Risiken haben und auch bei<br />
freier rechtlicher Beurteilung in der Regel<br />
über das Rauchen gar nicht zum Ausschluss<br />
kämen. Das Bundessozialgericht<br />
ist kürzlich in einem Urteil zur BK 4104 mit<br />
einer etwas anderen Begründung zu dem<br />
gleichen Ergebnis gekommen. Umgekehrt<br />
ist es aber auch so, dass mit einem<br />
Dosiswert nicht automatisch diese Wirkung<br />
verbunden ist, sondern der Verordnungsgeber<br />
in seiner Wissenschaftlichen<br />
Begründung und nachgehend im Merkblatt<br />
zum Ausdruck gebracht hat bzw.<br />
bringen wird – das ist jedenfalls derzeit<br />
anhand der Wissenschaftlichen Begründung<br />
erkennbar –, dass die Erfüllung des<br />
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