06.12.2012 Aufrufe

WPK Magazin 1/2010 - Wirtschaftsprüferkammer

WPK Magazin 1/2010 - Wirtschaftsprüferkammer

WPK Magazin 1/2010 - Wirtschaftsprüferkammer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2010</strong><br />

ländischen Aufsichtsbehörden und Kooperationsvereinbarungen)<br />

und das Office of Research and Analysis<br />

(ORA, zuständig unter anderem für länderspezifische<br />

Untersuchungen). Auch die Verfahrensabläufe der<br />

Inspektionsprogramme wurden überarbeitet. Daneben<br />

soll es für bestimmte abgeschlossene Inspektionen<br />

so genannte „Retrospective Reviews of Quality<br />

and Consistency“ geben. Ebenso sind personelle Aufstockungen<br />

vorgesehen, die sich auch in dem erhöhten<br />

Budget <strong>2010</strong> widerspiegeln (hierzu der Beitrag<br />

auf Seite 16 in diesem Heft).<br />

Von besonderer Bedeutung ist eine Entwicklung,<br />

die nicht aus dem Bericht selbst, sondern aus einem<br />

Begleitschreiben des PCAOB-Vorsitzenden Daniel<br />

L. Goelzer an die SEC-Vorsitzende Mary L. Schapiro<br />

vom 14.12.2009 hervorgeht. So werde sich das<br />

PCAOB im Rahmen seiner internationalen Inspektionen<br />

in Zukunft verstärkt auch um die sogenannte<br />

„Referred work“ kümmern.<br />

Dies bedeutet, dass sich der PCAOB nicht wie bislang<br />

nur auf diejenigen ausländischen Prüferpraxen<br />

konzentrieren möchte, die als Abschlussprüfer von in<br />

den USA gelisteten Unternehmen oder deren Tochterunternehmen<br />

bestellt sind; vielmehr sollen nun auch<br />

solche Prüferpraxen in die Inspektionen einbezogen<br />

werden, die quasi als „Subunternehmer“ an der Durchführung<br />

einer solchen Abschlussprüfung beteiligt waren,<br />

indem zum Beispiel Prüfungshandlungen in ei-<br />

Bericht und Begleitschreiben des PCAOB-Vorsitzenden vom 14.12.2009<br />

abrufbar unter<br />

k www.wpk.de/link/mag011002/<br />

PCAOB: Regelungen zum Periodic Reporting am 31. Dezember 2009 in<br />

Kraft getreten<br />

Die Regelungen zum Periodic Reporting sind am<br />

31.12.2009 in Kraft getreten. Sie gehen zurück auf<br />

den Sarbanes-Oxley Act, der neben der Erstregistrierung<br />

eine periodische und anlassabhängige Berichterstattung<br />

der beim PCAOB registrierten Prüfungsgesellschaften<br />

für die Zeit nach der Erstregistrierung<br />

fordert.<br />

Die periodische Berichterstattung nach Form 2<br />

(Annual Reports) hat erstmals bis zum 30.6.<strong>2010</strong> zu<br />

erfolgen und betrifft den Zeitraum vom 1.4.2009 bis<br />

31.3.<strong>2010</strong>.<br />

Für die anlassbezogene Berichterstattung gemäß<br />

Form 3 (Special Reports) gilt, dass bei Eintreten bestimmter<br />

vom PCAOB definierter Umstände am oder<br />

nach dem 31.12.2009 diese dem PCAOB innerhalb<br />

von 30 Tagen mitgeteilt werden müssen. Sofern der<br />

relevante Umstand vor dem 31.12.2009, aber nach<br />

Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> 17<br />

ner unselbständigen Untereinheit des Unternehmens<br />

durchgeführt wurden. Nach dem Sarbanes-Oxley Act<br />

muss die ausländische Prüferpraxis aber auch hier<br />

eine „Substantial role“ spielen. Dies ist dann der Fall,<br />

wenn die Umsatzerlöse oder das Vermögen der Untereinheit<br />

20 % oder mehr der Umsatzerlöse oder des<br />

Vermögens des Unternehmens ausmachen oder die<br />

von der herangezogenen Prüferpraxis aufgewendete<br />

Zeit oder das für deren Prüfungshandlungen berechnete<br />

Honorar 20 % des Gesamtvolumens der Prüfung<br />

erreicht oder überschreitet.<br />

Nach Auffassung der EU-Kommission sind bis<br />

zu einer zugunsten der USA getroffenen Adäquanzentscheidung<br />

nach Art. 47 der EU-Abschlussprüferrichtlinie<br />

Inspektionen des PCAOB bei in der EU<br />

niedergelassenen Abschlussprüfern unzulässig und<br />

dürfen daher von den betroffenen Prüferpraxen nicht<br />

zugelassen werden (siehe <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2009, Seite<br />

41). Da dies bereits für solche Prüferpraxen gilt,<br />

die selbst als Abschlussprüfer von in den USA gelisteten<br />

Unternehmen oder deren Tochtergesellschaften<br />

bestellt sind, dürfte für das vorliegende Thema<br />

der „Reffered work“ nichts anderes gelten. en<br />

der Erstregistrierung der Prüferpraxis beim PCAOB<br />

eingetreten ist, muss dieser innerhalb von 30 Tagen<br />

nach dem 31.12.2009 mitgeteilt werden. Die ggf. erforderliche<br />

anlassbezogene Berichterstattung kann<br />

somit erstmals bis zum 1.2.<strong>2010</strong> zu erfüllen sein (der<br />

30.1.<strong>2010</strong> ist ein Samstag).<br />

Mit Blick auf Form 4 (Succession to a<br />

Predecessor´s Status), das die Fälle betrifft, in denen<br />

eine Prüfungsgesellschaft den Registrierungsstatus<br />

einer „Vorgängergesellschaft“ übernehmen möchte,<br />

gilt, dass der Antrag spätestens bis zum 14.1.<strong>2010</strong><br />

einzureichen ist, wenn die Verschmelzung oder andere<br />

Strukturmaßnahme bis zum 31.12.2009 erfolgt<br />

ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die WPG dem<br />

PCAOB bereits in der Vergangenheit informell die<br />

Absicht der Übernahme der PCAOB-Registrierung<br />

mitgeteilt hatte.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!