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WPK Magazin 1/2010 - Wirtschaftsprüferkammer

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<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2010</strong><br />

wirken des Wirtschaftsprüfers bei<br />

der Führung der Bücher oder der<br />

Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses.<br />

Nach bisher wohl<br />

herrschender Meinung sollte vor<br />

dem Hintergrund der bisherigen<br />

Fassung des § 317 HGB jedoch<br />

kein Ausschlussgrund vorliegen,<br />

wenn ein Konzernabschussprüfer<br />

bei der Erstellung des Jahresabschlusses<br />

eines Tochterunternehmens<br />

mitgewirkt hat und der<br />

Jahresabschluss des Tochterunternehmens<br />

von einem anderen<br />

Prüfer geprüft wurde. Hat diese<br />

bisherige Rechtsauffassung auch<br />

nach Änderung des § 317 Abs. 3<br />

HGB durch das BilMoG noch Bestand?<br />

Nein. Wenn der Jahresabschluss<br />

eines Tochterunternehmens von<br />

einem anderen Prüfer unter Einhaltung<br />

der Voraussetzungen des<br />

§ 317 Abs. 3 Satz 2, 3 HGB a. F. befreiend<br />

geprüft worden ist, konnte<br />

ein Ausschlusstatbestand bei dem<br />

erstellenden Konzernabschlussprüfer<br />

auf Grundlage der bisherigen<br />

Fassung der Regelung verneint<br />

werden, weil seine Pflichten<br />

als Konzernabschlussprüfer im<br />

Hinblick auf die Jahresabschlüs-<br />

Haiti: Tausende Erdbeben-Opfer brauchen Ihre Hilfe!«<br />

se der Tochterunternehmen eher<br />

gering waren. Nach der Neufassung<br />

des § 317 Abs. 3 Satz 2 HGB,<br />

durch den das Modell der befreienden<br />

Prüfung durch andere Abschlussprüfer<br />

abgeschafft worden<br />

ist, kann dies nicht mehr aufrechterhalten<br />

werden. Der Konzernabschlussprüfer<br />

muss nunmehr die<br />

Arbeiten der anderen Abschlussprüfer<br />

überwachen und dies dokumentieren.<br />

Dies führt mittelbar<br />

zu einer Selbstprüfung der von<br />

ihm erstellten Jahresabschlüsse.<br />

sn<br />

Tausende Überlebende des schweren Erdbebens auf Haiti sind obdachlos geworden:<br />

Hunger, Krankheiten und Seuchen drohen!<br />

Retten Sie Leben – spenden Sie jetzt!<br />

Spendenkonto:<br />

ADH e.V., Kto.-Nr. 10 20 30, BLZ 370 205 00 (BfS, Köln)<br />

Die Malteser sind Mitglied von:<br />

Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> 27<br />

Malteser Hilfsdienst

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