06.12.2012 Aufrufe

WPK Magazin 1/2010 - Wirtschaftsprüferkammer

WPK Magazin 1/2010 - Wirtschaftsprüferkammer

WPK Magazin 1/2010 - Wirtschaftsprüferkammer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8 Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2010</strong><br />

§ 319 HGB-Mandate in den Inspektionen<br />

durch bei der <strong>WPK</strong> angestellte<br />

Inspektoren durchführen<br />

zu lassen, können auch § 319 HGB-<br />

Praxen für die gesamte Untersuchung<br />

diese Option wahrnehmen.<br />

Dies wäre allerdings mit einer<br />

Verkürzung des Untersuchungszyklus<br />

auf drei Jahre verbunden,<br />

an den die Praxis für mindestens<br />

zwei Zyklen (also insgesamt sechs<br />

Jahre) gebunden wäre.<br />

Inspektionen bei den „Peer“-<br />

Inspektoren<br />

Soweit Berufsangehörige als<br />

„Peer“-Inspektoren tätig sind,<br />

unterliegen sie bezüglich dieser<br />

Mandate ihrerseits und unabhängig<br />

davon, ob sie Abschlussprüfungen<br />

bei kapitalmarktorientierten<br />

Unternehmen durchführen,<br />

grundsätzlich Inspektionen durch<br />

bei der <strong>WPK</strong> angestellte Inspektoren.<br />

Diese Inspektionen werden<br />

allerdings nicht „flächendeckend“<br />

und regelmäßig durchgeführt,<br />

sondern stichprobenartig. Im Gegenzug<br />

bleibt es bei dem bisherigen<br />

Verfahren der Prüferauswahl<br />

(siehe bereits oben), zu dem die<br />

APAK in ihren letztjährigen Tätigkeitsberichten<br />

eine stärkere Verobjektivierung<br />

gefordert hatte.<br />

Repressive Berufsaufsicht<br />

Die derzeit für schwere Berufspflichtverletzungen<br />

zuständige<br />

Berufsgerichtsbarkeit wird abgeschafft<br />

und deren Zuständigkeiten<br />

stattdessen auf die öffentliche<br />

Aufsichtsstelle übertragen. Die<br />

gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit<br />

der Entscheidungen (Verwaltungsakte)<br />

der öffentlichen<br />

Aufsichtsstelle wird aber selbstverständlich<br />

auch hier gewährleistet.<br />

Des Weiteren wird auch im<br />

Bereich der repressiven Berufsaufsicht<br />

die Möglichkeit eröffnet,<br />

nicht nur gegen natürliche Personen,<br />

sondern auch gegen Berufsgesellschaften<br />

berufsaufsichtliche<br />

Maßnahmen zu ergreifen.<br />

Transparenz<br />

In Berufsaufsichtsangelegenheiten<br />

erfolgt bei Bedarf und soweit<br />

es um gesetzliche Abschlussprüfungen<br />

geht, eine angemessene öffentliche<br />

Information nicht nur in<br />

Form einer allgemeinen, anonymisierten<br />

und periodischen Berichterstattung,<br />

sondern auch in<br />

Bezug auf konkrete Aufsichtsmaßnahmen<br />

im Einzelfall. Die<br />

Nichterfüllung von Auflagen innerhalb<br />

einer bestimmten Frist<br />

im Rahmen der präventiven Berufsaufsicht<br />

sowie bei schweren<br />

Berufspflichtverletzungen verhängte<br />

Maßnahmen der repressiven<br />

Berufsaufsicht werden daher<br />

veröffentlicht. Der Grundsatz der<br />

Verhältnismäßigkeit wird hierbei<br />

gewahrt.<br />

Finanzierung<br />

Die Finanzierung der öffentlichen<br />

Aufsichtsstelle erfolgt weiterhin<br />

durch die <strong>WPK</strong> über Pflichtbeiträge<br />

und Gebühren der Beaufsichtigten.<br />

Als Maßstab für die Gebühren<br />

soll aber nicht mehr auf<br />

die Anzahl der Prüfungsmandate<br />

abgestellt werden. Wie ein sachgerechtes<br />

Verfahren für die Festlegung<br />

des einzelnen Finanzierungsanteils<br />

aussehen kann, wird<br />

noch diskutiert.<br />

Gespräch im Bundeswirtschaftsministerium<br />

Wie oben angesprochen, wurde<br />

das Konzept in einem Gespräch<br />

am 20.1.<strong>2010</strong> den Vertretern<br />

des BMWi im Einzelnen erläutert.<br />

MDir Dr. Eckhard Franz und<br />

MRin Monika Ottemeyer, die Vertreter<br />

des BMWi, machten natürlich<br />

auch die dortigen Vorstellungen<br />

deutlich.<br />

Danach sind die Vertreter von<br />

APAK, IDW und <strong>WPK</strong> guter Hoffnung,<br />

dass die wesentlichen inhaltlichen<br />

Punkte in ein Gesetzgebungsverfahren<br />

einfließen<br />

können. Dies gilt insbesondere für<br />

die beiden zur Vermeidung eines<br />

gegebenenfalls zusätzlichen Qualitätskontrollverfahrens<br />

vorgese-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!