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WPK Magazin 1/2010 - Wirtschaftsprüferkammer

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28 Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2010</strong><br />

Berichte über Gesetzesvorhaben<br />

Regierungsentwurf einer Dienstleistungs-Informationspflichten-<br />

Verordnung (DL-InfoV)<br />

Über den Entwurf der DL-InfoV wurde im <strong>WPK</strong><br />

<strong>Magazin</strong> 4/2009, Seite 48, berichtet. Inzwischen wurde<br />

am 17.12.2009 der Regierungsentwurf vorgelegt<br />

(BR-Drucks. 888/09 vom 17.12.2009).<br />

Die <strong>WPK</strong> hatte in ihrer Stellungnahme vom 30.10.2009<br />

gegenüber dem BMWi insbesondere beanstandet,<br />

dass der Verordnungsentwurf nicht explizit auf die<br />

der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterfallenden Berufe<br />

beschränkt ist, sondern undifferenziert für alle<br />

Dienstleistungserbringer gilt. Die DL-InfoV basiert<br />

auf § 6 c GewO, der eine Verordnungsermächtigung<br />

zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL<br />

2006/123/EG, Amtsblatt EU 2006, L 376/36 ff.) zu Inhalt,<br />

Umfang und Art der Informationen enthält, die<br />

der Dienstleistungserbringer zur Verfügung zu stellen<br />

hat. WP/vBP unterliegen nach Auffassung der <strong>WPK</strong><br />

vorrangig der EU-Abschlussprüferrichtlinie und, soweit<br />

es nicht um Vorbehaltsaufgaben geht, der EU-<br />

Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/EG vom<br />

7.9.2005, Amtsblatt EU 2005, L 255/22 ff.). Ebenfalls<br />

Bedenken gegen eine Ausweitung des Anwendungsbereichs<br />

der DL-InfoV hatten die Bundessteuerberaterkammer<br />

und die Bundesrechtsanwaltskammer in<br />

entsprechenden Stellungnahmen geäußert. Die Bundesregierung<br />

ist diesen Einwänden jedoch nicht gefolgt<br />

und hat den Verordnungsentwurf bezüglich der<br />

beanstandeten Punkte unverändert belassen. Lediglich<br />

die Nummerierung der Vorschriften wurde noch<br />

einmal überarbeitet.<br />

In der derzeitigen Entwurfsfassung enthält § 2<br />

DL-InfoV-E die Auflistung der stets zur Verfügung<br />

zu stellenden Informationen und § 3 DL-InfoV-E die<br />

auf Anfrage zur Verfügung zu stellenden Informationen.<br />

Die Verletzung dieser Informationspflichten ist<br />

gemäß § 6 DL-InfoV-E als Ordnungswidrigkeit zu<br />

ahnden. Darüber hinaus setzt der Entwurf offenbar<br />

weiterhin die Geltung auch für reine Inlandssachverhalte<br />

voraus (vgl. § 1 Abs. 2 DL-InfoV-E).<br />

Eine Reihe der im Verordnungsentwurf vorgesehenen<br />

Informationspflichten ergibt sich allerdings<br />

bereits nach geltendem Recht aus anderen Rechtsvorschriften.<br />

Dazu zählen zum Beispiel die allgemeinen<br />

Informa tionspflichten nach § 5 Abs. 1 Telemediengesetz<br />

(TMG) oder die Vorgaben des AGB-Rechts (z. B.<br />

§ 305 Abs. 2 BGB). Zu den neu eingeführten Informationspflichten<br />

gehören aber die Angaben zu der<br />

Berufshaftpflichtversicherung (Name und Anschrift<br />

des Versicherers sowie räumlicher Geltungsbereich).<br />

Hierbei handelt es sich um eine stets zur Verfügung zu<br />

stellende Information (§ 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV-E).<br />

Derzeit besteht ein derartiger Auskunftsanspruch<br />

nur gegenüber der <strong>WPK</strong>, und auch dies nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen (vgl. § 54 Abs. 2 WPO).<br />

Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, sich mit<br />

der DL-InfoV rechtzeitig vertraut zu machen und<br />

die gegebenenfalls erforderlichen organisatorischen<br />

Maßnahmen zu treffen. Um den betroffenen Dienstleistungserbringern<br />

hierfür Zeit einzuräumen, sieht<br />

§ 7 DL-InfoV-E ein Inkrafttreten der Verordnung erst<br />

zwei Monate nach Verkündung vor. Gemäß Art. 80<br />

Abs. 2 GG bedarf die Verordnung lediglich der Zustimmung<br />

des Bundesrates. Dieser soll sich in seiner<br />

Sitzung am 12.2.<strong>2010</strong> mit dem Entwurf befassen.<br />

Demnach wäre ein Inkrafttreten nicht vor April <strong>2010</strong><br />

möglich. Über den Fortgang wird berichtet werden.<br />

pr<br />

Regierungsentwurf der DL-InfoV mit Stellungnahme der <strong>WPK</strong> vom<br />

30.10.2009 abrufbar unter<br />

k www.wpk.de/stellungnahmen/stellungnahme_03-11-2009.asp

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