WPK Magazin 1/2010 - Wirtschaftsprüferkammer
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28 Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2010</strong><br />
Berichte über Gesetzesvorhaben<br />
Regierungsentwurf einer Dienstleistungs-Informationspflichten-<br />
Verordnung (DL-InfoV)<br />
Über den Entwurf der DL-InfoV wurde im <strong>WPK</strong><br />
<strong>Magazin</strong> 4/2009, Seite 48, berichtet. Inzwischen wurde<br />
am 17.12.2009 der Regierungsentwurf vorgelegt<br />
(BR-Drucks. 888/09 vom 17.12.2009).<br />
Die <strong>WPK</strong> hatte in ihrer Stellungnahme vom 30.10.2009<br />
gegenüber dem BMWi insbesondere beanstandet,<br />
dass der Verordnungsentwurf nicht explizit auf die<br />
der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterfallenden Berufe<br />
beschränkt ist, sondern undifferenziert für alle<br />
Dienstleistungserbringer gilt. Die DL-InfoV basiert<br />
auf § 6 c GewO, der eine Verordnungsermächtigung<br />
zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL<br />
2006/123/EG, Amtsblatt EU 2006, L 376/36 ff.) zu Inhalt,<br />
Umfang und Art der Informationen enthält, die<br />
der Dienstleistungserbringer zur Verfügung zu stellen<br />
hat. WP/vBP unterliegen nach Auffassung der <strong>WPK</strong><br />
vorrangig der EU-Abschlussprüferrichtlinie und, soweit<br />
es nicht um Vorbehaltsaufgaben geht, der EU-<br />
Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/EG vom<br />
7.9.2005, Amtsblatt EU 2005, L 255/22 ff.). Ebenfalls<br />
Bedenken gegen eine Ausweitung des Anwendungsbereichs<br />
der DL-InfoV hatten die Bundessteuerberaterkammer<br />
und die Bundesrechtsanwaltskammer in<br />
entsprechenden Stellungnahmen geäußert. Die Bundesregierung<br />
ist diesen Einwänden jedoch nicht gefolgt<br />
und hat den Verordnungsentwurf bezüglich der<br />
beanstandeten Punkte unverändert belassen. Lediglich<br />
die Nummerierung der Vorschriften wurde noch<br />
einmal überarbeitet.<br />
In der derzeitigen Entwurfsfassung enthält § 2<br />
DL-InfoV-E die Auflistung der stets zur Verfügung<br />
zu stellenden Informationen und § 3 DL-InfoV-E die<br />
auf Anfrage zur Verfügung zu stellenden Informationen.<br />
Die Verletzung dieser Informationspflichten ist<br />
gemäß § 6 DL-InfoV-E als Ordnungswidrigkeit zu<br />
ahnden. Darüber hinaus setzt der Entwurf offenbar<br />
weiterhin die Geltung auch für reine Inlandssachverhalte<br />
voraus (vgl. § 1 Abs. 2 DL-InfoV-E).<br />
Eine Reihe der im Verordnungsentwurf vorgesehenen<br />
Informationspflichten ergibt sich allerdings<br />
bereits nach geltendem Recht aus anderen Rechtsvorschriften.<br />
Dazu zählen zum Beispiel die allgemeinen<br />
Informa tionspflichten nach § 5 Abs. 1 Telemediengesetz<br />
(TMG) oder die Vorgaben des AGB-Rechts (z. B.<br />
§ 305 Abs. 2 BGB). Zu den neu eingeführten Informationspflichten<br />
gehören aber die Angaben zu der<br />
Berufshaftpflichtversicherung (Name und Anschrift<br />
des Versicherers sowie räumlicher Geltungsbereich).<br />
Hierbei handelt es sich um eine stets zur Verfügung zu<br />
stellende Information (§ 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV-E).<br />
Derzeit besteht ein derartiger Auskunftsanspruch<br />
nur gegenüber der <strong>WPK</strong>, und auch dies nur unter bestimmten<br />
Voraussetzungen (vgl. § 54 Abs. 2 WPO).<br />
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, sich mit<br />
der DL-InfoV rechtzeitig vertraut zu machen und<br />
die gegebenenfalls erforderlichen organisatorischen<br />
Maßnahmen zu treffen. Um den betroffenen Dienstleistungserbringern<br />
hierfür Zeit einzuräumen, sieht<br />
§ 7 DL-InfoV-E ein Inkrafttreten der Verordnung erst<br />
zwei Monate nach Verkündung vor. Gemäß Art. 80<br />
Abs. 2 GG bedarf die Verordnung lediglich der Zustimmung<br />
des Bundesrates. Dieser soll sich in seiner<br />
Sitzung am 12.2.<strong>2010</strong> mit dem Entwurf befassen.<br />
Demnach wäre ein Inkrafttreten nicht vor April <strong>2010</strong><br />
möglich. Über den Fortgang wird berichtet werden.<br />
pr<br />
Regierungsentwurf der DL-InfoV mit Stellungnahme der <strong>WPK</strong> vom<br />
30.10.2009 abrufbar unter<br />
k www.wpk.de/stellungnahmen/stellungnahme_03-11-2009.asp