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WPK Magazin 1/2010 - Wirtschaftsprüferkammer

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6 Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2010</strong><br />

Neuordnung der Berufsaufsicht und der<br />

Qualitätskontrolle – weitere Entwicklung<br />

Im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2009, Seite 49, wurde über<br />

die jüngsten Entwicklungen berichtet, dabei insbesondere<br />

über die seinerzeit aktuellen Über-<br />

legungen und Positionen der Gremien der<br />

<strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong>. Folgender Beitrag<br />

informiert über die weitere Entwicklung.<br />

In der letzten Ausgabe des <strong>WPK</strong><br />

<strong>Magazin</strong>s konnte bereits berichtet<br />

werden, dass sich <strong>WPK</strong> und IDW<br />

auf die Eckpunkte eines Neuordnungskonzeptesverständigten.<br />

Inzwischen ist es gelungen,<br />

ein gemeinsames Positionspapier<br />

mit der APAK abzustimmen. Dieses<br />

ist dem BMWi in einem Gespräch<br />

am 20.1.<strong>2010</strong> durch den<br />

Präsidenten der <strong>WPK</strong>, Prof. Dr.<br />

Norbert Pfitzer, den Vorsitzenden<br />

der APAK, Dr. Volker Röhricht,<br />

sowie den Vorstandssprecher<br />

des IDW, Prof. Dr. Klaus-Peter<br />

Naumann, vorgestellt und erläutert<br />

worden. Im Überblick lässt<br />

sich das Konzept wie folgt zusammenfassen:<br />

Sachliche und persönliche<br />

Zuständigkeit der öffentlichen<br />

Aufsicht<br />

Die bislang in der Erstzuständigkeit<br />

der <strong>WPK</strong> liegenden Bereiche der<br />

präventiven und repressiven Berufsaufsicht<br />

werden mit Ausnahme<br />

des Widerrufsverfahrens vollständig,<br />

das heißt grundsätzlich<br />

alle <strong>WPK</strong>-Mitglieder und alle der<br />

Berufsaufsicht unterliegenden Tätigkeiten<br />

einbeziehend, auf eine berufsstandsunabhängige<br />

öffentliche<br />

Aufsichtsstelle übertragen. Das Widerrufsverfahren<br />

sowie alle übrigen<br />

Aufgaben der <strong>WPK</strong> verbleiben<br />

bei dieser – unter Beibehaltung der<br />

derzeitigen Fachaufsicht und Letztverantwortung<br />

der öffentlichen<br />

Aufsicht (§ 66 a, § 4 Abs. 1 WPO).<br />

Struktur, Rechtsform und<br />

Besetzung der öffentlichen<br />

Aufsicht<br />

Die Struktur der derzeitigen APAK<br />

wird beibehalten. Deren Aufgaben<br />

und Befugnisse werden gesetzlich<br />

konkret beschrieben. Wie bisher<br />

unterliegt die öffentliche Aufsichtsstelle<br />

der Rechtsaufsicht des<br />

BMWi.<br />

Sie wird unverändert mit sechs<br />

bis zehn Persönlichkeiten besetzt,<br />

die in den Bereichen Rechnungslegung,<br />

Finanzwesen, Wirtschaft,<br />

Wissenschaft oder Rechtsprechung<br />

tätig sind oder waren. Anders<br />

als derzeit werden aber auch<br />

zwei im Prüfungswesen erfahrene<br />

Mitglieder zugelassen, sofern<br />

sie nicht mehr als WP/vBP

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