WPK Magazin 1/2010 - Wirtschaftsprüferkammer
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6 Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2010</strong><br />
Neuordnung der Berufsaufsicht und der<br />
Qualitätskontrolle – weitere Entwicklung<br />
Im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2009, Seite 49, wurde über<br />
die jüngsten Entwicklungen berichtet, dabei insbesondere<br />
über die seinerzeit aktuellen Über-<br />
legungen und Positionen der Gremien der<br />
<strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong>. Folgender Beitrag<br />
informiert über die weitere Entwicklung.<br />
In der letzten Ausgabe des <strong>WPK</strong><br />
<strong>Magazin</strong>s konnte bereits berichtet<br />
werden, dass sich <strong>WPK</strong> und IDW<br />
auf die Eckpunkte eines Neuordnungskonzeptesverständigten.<br />
Inzwischen ist es gelungen,<br />
ein gemeinsames Positionspapier<br />
mit der APAK abzustimmen. Dieses<br />
ist dem BMWi in einem Gespräch<br />
am 20.1.<strong>2010</strong> durch den<br />
Präsidenten der <strong>WPK</strong>, Prof. Dr.<br />
Norbert Pfitzer, den Vorsitzenden<br />
der APAK, Dr. Volker Röhricht,<br />
sowie den Vorstandssprecher<br />
des IDW, Prof. Dr. Klaus-Peter<br />
Naumann, vorgestellt und erläutert<br />
worden. Im Überblick lässt<br />
sich das Konzept wie folgt zusammenfassen:<br />
Sachliche und persönliche<br />
Zuständigkeit der öffentlichen<br />
Aufsicht<br />
Die bislang in der Erstzuständigkeit<br />
der <strong>WPK</strong> liegenden Bereiche der<br />
präventiven und repressiven Berufsaufsicht<br />
werden mit Ausnahme<br />
des Widerrufsverfahrens vollständig,<br />
das heißt grundsätzlich<br />
alle <strong>WPK</strong>-Mitglieder und alle der<br />
Berufsaufsicht unterliegenden Tätigkeiten<br />
einbeziehend, auf eine berufsstandsunabhängige<br />
öffentliche<br />
Aufsichtsstelle übertragen. Das Widerrufsverfahren<br />
sowie alle übrigen<br />
Aufgaben der <strong>WPK</strong> verbleiben<br />
bei dieser – unter Beibehaltung der<br />
derzeitigen Fachaufsicht und Letztverantwortung<br />
der öffentlichen<br />
Aufsicht (§ 66 a, § 4 Abs. 1 WPO).<br />
Struktur, Rechtsform und<br />
Besetzung der öffentlichen<br />
Aufsicht<br />
Die Struktur der derzeitigen APAK<br />
wird beibehalten. Deren Aufgaben<br />
und Befugnisse werden gesetzlich<br />
konkret beschrieben. Wie bisher<br />
unterliegt die öffentliche Aufsichtsstelle<br />
der Rechtsaufsicht des<br />
BMWi.<br />
Sie wird unverändert mit sechs<br />
bis zehn Persönlichkeiten besetzt,<br />
die in den Bereichen Rechnungslegung,<br />
Finanzwesen, Wirtschaft,<br />
Wissenschaft oder Rechtsprechung<br />
tätig sind oder waren. Anders<br />
als derzeit werden aber auch<br />
zwei im Prüfungswesen erfahrene<br />
Mitglieder zugelassen, sofern<br />
sie nicht mehr als WP/vBP