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Nr. 11 (III-2015) - Osnabrücker Wissen

Nr. 11 (III-2015) - Osnabrücker Wissen Wir beantworten Fragen rund um die Osnabrücker Region. Alle drei Monate als Printausgabe. Kostenlos! Und online unter www.osnabruecker-wissen.de

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LEBEN & GESELLSCHAFT<br />

Stromzähler © Primalux, Fotolia.com // Stromrechnung © beermedia.de, Fotolia.com<br />

Wie kann die Stromsperre<br />

verhindert werden?<br />

Von wesentlicher Bedeutung ist, dass<br />

Kunden, die in Zahlungsschwierigkeiten<br />

geraten sind (oder absehbar geraten<br />

werden), möglichst frühzeitig mit<br />

dem Versorger in Kontakt treten, um<br />

gemeinsam nach Lösungen zu suchen.<br />

Personen, die mit ihrer Stromrechnung<br />

in Verzug geraten, bekommen zunächst<br />

Mahnungen. Im nächsten Schritt ist<br />

dann die Höhe der Schuld relevant.<br />

Bei Überschreitung des gesetzlichen<br />

Grenzwertes darf der Versorger eine<br />

Stromsperre androhen. Durchschnittlich<br />

passiert das bei einem Rückstand<br />

von 120 Euro. Außerdem muss die Drohung<br />

unmissverständlich klar machen,<br />

dass bei Nichtzahlung die Kappung folgt<br />

und mindestens vier Wochen vor der<br />

geplanten Stromsperre eingehen. Im<br />

Fall der Stadtwerke Osnabrück fahren<br />

zusätzlich Außendienstmitarbeiter zu<br />

den betroffenen Kunden und versuchen<br />

Lösungen zu finden.<br />

Erst wenn sämtliche Bemühungen fehlgeschlagen<br />

sind, kommt es zur Sperrung<br />

des Zählers, wobei es eine Vielzahl an<br />

Ausnahmen bei bestimmten Witterungsverhältnissen<br />

und sofern der Anschluss<br />

auch zur medizinischen Versorgung<br />

genutzt wird, gibt.<br />

Experten empfehlen, Rechnungen für<br />

Heizung, Strom und Miete immer vor<br />

jeglichen anderen Rechnungen zu begleichen.<br />

Zusätzlich sollten Kunden, die<br />

Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter<br />

beziehen, die Abschläge direkt vom<br />

Sozialleistungsträger an den Energieversorger<br />

überweisen lassen. Arbeitnehmer<br />

und Rentnern mit sehr geringem<br />

Einkommen wird empfohlen zu prüfen,<br />

ob ergänzender Anspruch auf staatliche<br />

Hilfen wie Wohngeld oder Grundsicherung<br />

besteht. | SeS<br />

WISSEN KOMPAKT<br />

Was sagen die Stadtwerke?<br />

„Uns ist es wichtig, möglichst sämtliche<br />

vertretbaren Möglichkeiten von<br />

Kulanz und Berücksichtigung der<br />

individuellen Kundensituation auszuloten<br />

– gerade in schwierigen Situationen.<br />

Dazu gehört unter anderem auch<br />

einige enge Abstimmung mit städtischen<br />

Einrichtungen wie dem Jobcenter.<br />

Hier gelingt es uns zusammen<br />

mit den Kollegen der Stadt immer<br />

wieder, gemeinsam für den Kunden<br />

bzw. Bürger einvernehmliche Lösungen<br />

zu finden - selbstverständlich<br />

unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen.“<br />

Nicole Seifert<br />

Unternehmenskommunikation<br />

Stadtwerke Osnabrück AG<br />

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