Treffpunkt.Bau 04/2016
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<strong>Bau</strong>löhne und Kostenkalkulation schneller<br />
erledigen – dank mobiler Zeiterfassung<br />
AUTORENBEITRAG<br />
Um Aufwand und Preise zu berechnen, müssen<br />
<strong>Bau</strong>unternehmer den Betriebs- oder <strong>Bau</strong>stellenverrechnungslohn<br />
ermitteln. In ihn fließen alle<br />
Faktoren ein wie Nettoarbeitszeit, Fehlzeiten,<br />
Urlaube usw. Nur wenn all diese Fakten bekannt<br />
sind, können wettbewerbsfähige Angebote<br />
kalkuliert werden, die die Kosten decken und<br />
Gewinn einbringen. Denn Ausgaben für das<br />
Personal sind der Kostenfaktor Nr. 1 auf <strong>Bau</strong>stellen.<br />
Doch wie gelangen die Arbeitsstunden<br />
der <strong>Bau</strong>arbeiter in die <strong>Bau</strong>lohnabrechnung? Auf<br />
über 80 Prozent der <strong>Bau</strong>stellen füllen <strong>Bau</strong>arbeiter<br />
oder deren Vorarbeiter handschriftlich<br />
sogenannte Stundenzettel aus, die dann täglich<br />
eingesammelt und meist einmal wöchentlich im<br />
Lohnbüro abgegeben werden.<br />
Dort werden diese Stundenzettel kontrolliert und<br />
mit den vorgegebenen Sollarbeitszeiten verglichen.<br />
Danach erfolgt das Erfassen der Daten für<br />
die <strong>Bau</strong>lohnabrechnung-, vorausgesetzt es hat<br />
nicht geregnet und die Zettel sind noch lesbar.<br />
Zeitintensiv und fehleranfällig ist diese Doppelerfassung.<br />
Schlimmstenfalls verursacht sie hohe<br />
Kosten. Auch sind tagaktuelle Soll-Ist-Vergleiche<br />
mit dieser herkömmlichen Methode nicht möglich.<br />
Eine intelligente Kombination von digitaler<br />
Zeiterfassung und kaufmännischer Software hingegen,<br />
wie sie etwa die neue Partnerschaft von<br />
Datev mit dem <strong>Bau</strong>software-Anbieter 123erfasst<br />
anbietet, macht nicht nur tagaktuelle Kalkulationen,<br />
sondern auch noch vieles andere möglich.<br />
Die mobile Zeiterfassung kann mittels App oder<br />
Weberfassung erfolgen. Der Vorteil der App ist,<br />
dass auch auf abgelegenen <strong>Bau</strong>stellen ohne Internetverbindung<br />
Zeiten erfasst werden können.<br />
Ausgereiftes Controlling<br />
Nach dem Betriebs- oder <strong>Bau</strong>stellenverrechnungslohn<br />
richten sich die Endpreise beim Kunden<br />
und er stellt gleichzeitig die Schmerzgrenze<br />
bei Preisverhandlungen dar. Das Ermitteln des<br />
Verrechnungslohns erfordert die detaillierte Aufzeichnung<br />
von Stundenlöhnen, Zulagen und<br />
Zuschlägen. Neben produktiven Stunden sind<br />
auch Fehlzeiten wie Urlaub, Krankheit, Feiertage,<br />
Sozialtage und sonstige Arbeiten zu erheben.<br />
Fehlende oder falsch ausgefüllte Stundenzettel<br />
können so hohe Kosten verursachen. Wenn dann<br />
auch noch Aufträge falsch berechnet werden,<br />
drohen schlimmstenfalls sogar Verluste. Damit ist<br />
die mobile Zeiterfassungs- und Dokumentationssoftware<br />
123erfasst für Datev-Kunden im Rahmen<br />
des Datev-Branchenpakets <strong>Bau</strong> und Handwerk<br />
die optimale Ergänzung zur Datev <strong>Bau</strong>lohnabrechnung<br />
und zur Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes.<br />
Zudem enthält die Software<br />
die Aufzeichnung des Materialeinsatzes sowie ein<br />
<strong>Bau</strong>tagebuch mit Fotodokumentation der durchgeführten<br />
Tätigkeiten und vieles mehr. Damit wird<br />
die Lösung auch für Betriebe mit wenigen Arbeitnehmern,<br />
die nicht unbedingt eine Zeiterfassung<br />
benötigen, interessant.<br />
Erfüllung der Aufzeichnungspflichten<br />
für den Mindestlohn<br />
Ein weiterer Vorteil der Lösung: Arbeitgeber des<br />
<strong>Bau</strong>gewerbes sind verpflichtet, Beginn, Ende und<br />
Dauer der täglichen Arbeitszeit festzuhalten und<br />
mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Die Zollkontrollbehörde<br />
kann wöchentlich die Vorlage dieser<br />
Zeiten verlangen. Daher müssen sie spätestens<br />
bis zum Ablauf des 7. Tages nach Erbringung der<br />
Arbeitsleistung aufgezeichnet sein. Auch die Arbeitszeiten<br />
von Angestellten und Polieren sind<br />
festzuhalten. Aus diesen Aufzeichnungen muss<br />
sich die Nettoarbeitszeit für den Mindestnettolohn<br />
ermitteln lassen. Daher ist es wichtig, auch<br />
Pausenzeiten zu dokumentieren. Der Zoll ahndet<br />
Vergehen mit hohen Geldbußen (bis zu 30.000<br />
Euro). Ein Ausdruck etwa aus dem Datenbestand<br />
des mobilen Zeiterfassungssystems 123erfasst genügt<br />
den Behörden als Nachweis.<br />
Fazit<br />
Kaufmännische Software in Kombination mit einfach<br />
zu bedienender mobiler Zeiterfassung auf<br />
<strong>Bau</strong>stellen bietet Vorteile für Inhaber von <strong>Bau</strong>betrieben<br />
in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater:<br />
Arbeitseinsätze planen, Zeitaufwand auf<br />
<strong>Bau</strong>stellen controllen, Arbeitskosten kalkulieren,<br />
zeitnahe Stundenerfassung und -überprüfung, Erfüllung<br />
der Anforderungen an Mindestlohn-Aufzeichnung<br />
und Zollfahndung.<br />
DATEV<br />
Der Autor dieses Beitrags ist Michael<br />
Eß, Leiter Produktmanagement<br />
und Service Personalwirtschaft bei<br />
Datev.<br />
[ 220 ] <strong>04</strong>.<strong>2016</strong> . TREFFPUNKT BAU<br />
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