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Treffpunkt.Bau 04/2016

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<strong>Bau</strong>löhne und Kostenkalkulation schneller<br />

erledigen – dank mobiler Zeiterfassung<br />

AUTORENBEITRAG<br />

Um Aufwand und Preise zu berechnen, müssen<br />

<strong>Bau</strong>unternehmer den Betriebs- oder <strong>Bau</strong>stellenverrechnungslohn<br />

ermitteln. In ihn fließen alle<br />

Faktoren ein wie Nettoarbeitszeit, Fehlzeiten,<br />

Urlaube usw. Nur wenn all diese Fakten bekannt<br />

sind, können wettbewerbsfähige Angebote<br />

kalkuliert werden, die die Kosten decken und<br />

Gewinn einbringen. Denn Ausgaben für das<br />

Personal sind der Kostenfaktor Nr. 1 auf <strong>Bau</strong>stellen.<br />

Doch wie gelangen die Arbeitsstunden<br />

der <strong>Bau</strong>arbeiter in die <strong>Bau</strong>lohnabrechnung? Auf<br />

über 80 Prozent der <strong>Bau</strong>stellen füllen <strong>Bau</strong>arbeiter<br />

oder deren Vorarbeiter handschriftlich<br />

sogenannte Stundenzettel aus, die dann täglich<br />

eingesammelt und meist einmal wöchentlich im<br />

Lohnbüro abgegeben werden.<br />

Dort werden diese Stundenzettel kontrolliert und<br />

mit den vorgegebenen Sollarbeitszeiten verglichen.<br />

Danach erfolgt das Erfassen der Daten für<br />

die <strong>Bau</strong>lohnabrechnung-, vorausgesetzt es hat<br />

nicht geregnet und die Zettel sind noch lesbar.<br />

Zeitintensiv und fehleranfällig ist diese Doppelerfassung.<br />

Schlimmstenfalls verursacht sie hohe<br />

Kosten. Auch sind tagaktuelle Soll-Ist-Vergleiche<br />

mit dieser herkömmlichen Methode nicht möglich.<br />

Eine intelligente Kombination von digitaler<br />

Zeiterfassung und kaufmännischer Software hingegen,<br />

wie sie etwa die neue Partnerschaft von<br />

Datev mit dem <strong>Bau</strong>software-Anbieter 123erfasst<br />

anbietet, macht nicht nur tagaktuelle Kalkulationen,<br />

sondern auch noch vieles andere möglich.<br />

Die mobile Zeiterfassung kann mittels App oder<br />

Weberfassung erfolgen. Der Vorteil der App ist,<br />

dass auch auf abgelegenen <strong>Bau</strong>stellen ohne Internetverbindung<br />

Zeiten erfasst werden können.<br />

Ausgereiftes Controlling<br />

Nach dem Betriebs- oder <strong>Bau</strong>stellenverrechnungslohn<br />

richten sich die Endpreise beim Kunden<br />

und er stellt gleichzeitig die Schmerzgrenze<br />

bei Preisverhandlungen dar. Das Ermitteln des<br />

Verrechnungslohns erfordert die detaillierte Aufzeichnung<br />

von Stundenlöhnen, Zulagen und<br />

Zuschlägen. Neben produktiven Stunden sind<br />

auch Fehlzeiten wie Urlaub, Krankheit, Feiertage,<br />

Sozialtage und sonstige Arbeiten zu erheben.<br />

Fehlende oder falsch ausgefüllte Stundenzettel<br />

können so hohe Kosten verursachen. Wenn dann<br />

auch noch Aufträge falsch berechnet werden,<br />

drohen schlimmstenfalls sogar Verluste. Damit ist<br />

die mobile Zeiterfassungs- und Dokumentationssoftware<br />

123erfasst für Datev-Kunden im Rahmen<br />

des Datev-Branchenpakets <strong>Bau</strong> und Handwerk<br />

die optimale Ergänzung zur Datev <strong>Bau</strong>lohnabrechnung<br />

und zur Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes.<br />

Zudem enthält die Software<br />

die Aufzeichnung des Materialeinsatzes sowie ein<br />

<strong>Bau</strong>tagebuch mit Fotodokumentation der durchgeführten<br />

Tätigkeiten und vieles mehr. Damit wird<br />

die Lösung auch für Betriebe mit wenigen Arbeitnehmern,<br />

die nicht unbedingt eine Zeiterfassung<br />

benötigen, interessant.<br />

Erfüllung der Aufzeichnungspflichten<br />

für den Mindestlohn<br />

Ein weiterer Vorteil der Lösung: Arbeitgeber des<br />

<strong>Bau</strong>gewerbes sind verpflichtet, Beginn, Ende und<br />

Dauer der täglichen Arbeitszeit festzuhalten und<br />

mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Die Zollkontrollbehörde<br />

kann wöchentlich die Vorlage dieser<br />

Zeiten verlangen. Daher müssen sie spätestens<br />

bis zum Ablauf des 7. Tages nach Erbringung der<br />

Arbeitsleistung aufgezeichnet sein. Auch die Arbeitszeiten<br />

von Angestellten und Polieren sind<br />

festzuhalten. Aus diesen Aufzeichnungen muss<br />

sich die Nettoarbeitszeit für den Mindestnettolohn<br />

ermitteln lassen. Daher ist es wichtig, auch<br />

Pausenzeiten zu dokumentieren. Der Zoll ahndet<br />

Vergehen mit hohen Geldbußen (bis zu 30.000<br />

Euro). Ein Ausdruck etwa aus dem Datenbestand<br />

des mobilen Zeiterfassungssystems 123erfasst genügt<br />

den Behörden als Nachweis.<br />

Fazit<br />

Kaufmännische Software in Kombination mit einfach<br />

zu bedienender mobiler Zeiterfassung auf<br />

<strong>Bau</strong>stellen bietet Vorteile für Inhaber von <strong>Bau</strong>betrieben<br />

in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater:<br />

Arbeitseinsätze planen, Zeitaufwand auf<br />

<strong>Bau</strong>stellen controllen, Arbeitskosten kalkulieren,<br />

zeitnahe Stundenerfassung und -überprüfung, Erfüllung<br />

der Anforderungen an Mindestlohn-Aufzeichnung<br />

und Zollfahndung.<br />

DATEV<br />

Der Autor dieses Beitrags ist Michael<br />

Eß, Leiter Produktmanagement<br />

und Service Personalwirtschaft bei<br />

Datev.<br />

[ 220 ] <strong>04</strong>.<strong>2016</strong> . TREFFPUNKT BAU<br />

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