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Mitarbeiter werden knapp - w.news

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URTEIL – Bundesarbeitsgericht zur Privatnutzung des<br />

Dienst wagens bei langer Arbeitsunfähigkeit.<br />

Ausgebremst<br />

Bild: Project Photos<br />

Das Bundesarbeitsgericht hat mit<br />

seinem Urteil vom 14. Dezember<br />

2010 (Az.: 9 AZR 631/09) entschieden,<br />

dass ein Arbeitnehmer seinen<br />

Dienstwagen nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums<br />

privat<br />

nicht nutzen darf.<br />

Der Sachverhalt<br />

Der Kläger des zugrundeliegenden<br />

Rechtsstreits war bei der Beklagten<br />

als Bauleiter beschäftigt. Die Beklagte<br />

stellte ihm arbeitsvertraglich<br />

für seine Tätigkeit einen Pkw ”auch<br />

zur privaten Nutzung“ zur Verfügung.<br />

Der Kläger war in der Zeit vom<br />

3. März 2008 bis einschließlich<br />

14. Dezember 2008 arbeitsunfähig<br />

erkrankt. Sein Entgeltfortzahlungsanspruch<br />

endete zum 13. April 2008.<br />

Am 13. November 2008 gab der<br />

Kläger der Beklagten auf Verlangen<br />

den Pkw zurück. Die Beklagte<br />

überließ dem Kläger erst nach<br />

Wiederaufnahme der Arbeit am<br />

18. Dezember 2008 wieder einen<br />

Dienstwagen (auch) zur privaten<br />

Nutzung. Der Kläger verlangte Nutzungsausfallentschädigung<br />

für die<br />

Zeit vom 13. November bis 15. Dezember<br />

2008.<br />

Dienstwagen ist Teil der<br />

Arbeitsvergütung<br />

Die Überlassung<br />

eines Dienstwagens<br />

auch zur privaten<br />

Nutzung stellt einen<br />

geldwerten Vorteil<br />

und Sachbezug dar.<br />

Die Vorinstanzen haben die Klage<br />

abgewiesen. Auch die Revision des<br />

Klägers vor dem Bundesarbeitsgerichts<br />

hatte keinen Erfolg. Das Bun-<br />

desarbeitsgericht hat hierzu entschieden,<br />

dass die Überlassung<br />

eines Dienstwagens auch zur privaten<br />

Nutzung einen geldwerten<br />

Vorteil und Sachbezug darstelle.<br />

Der Arbeitnehmer könne eine Nutzungsausfallentschädigung<br />

in Höhe<br />

der steuerlichen Bewertung der privaten<br />

Nutzungsmöglichkeit nur<br />

dann verlangen, wenn der Arbeitgeber<br />

das Fahrzeug vertragswidrig<br />

entzieht.<br />

Im vorliegenden Fall sei die Gebrauchsüberlassung<br />

eines Pkw zur<br />

privaten Nutzung eine zusätzliche<br />

Gegenleistung für die geschuldete<br />

Arbeitsleistung.<br />

Sie sei steuer- und abgabepflichtiger<br />

Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts<br />

und damit Teil der Arbeitsvergütung.<br />

Damit sei sie regelmäßig<br />

aber nur solange geschuldet, wie<br />

der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt<br />

zu entrichten habe. Für Zeiten<br />

der Arbeitsunfähigkeit ohne<br />

Entgeltfortzahlungspflicht sei dies<br />

nicht der Fall.<br />

Manuela Dlugosch<br />

Baurecht<br />

bekommen<br />

RECHT + RAT<br />

Markus Rehmet,<br />

Fachanwalt für Bau- und<br />

Architektenrecht<br />

www.recht-bekommen.hn W Südstr. 65 W Heilbronn W Tel. (07131) 59 412-20<br />

FEBRUAR 2011 w.<strong>news</strong><br />

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