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return Ausgabe 03-2016

Schwerpunktthema: Zukunft managen Gezielter Blick auf das Geschäft von morgen

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HINTERGRUND & WISSEN<br />

HINTERGRUND & WISSEN<br />

Zahlungen anfechtbar<br />

Teil 11: Umgang mit säumigen Schuldnern<br />

Was haben<br />

säumige Schuldner<br />

mit Insolvenz<br />

zu tun?<br />

Was bedeutet<br />

das konkret?<br />

Sehr viel, denn oftmals folgt der Säumnis einige Zeit später die Insolvenz und damit<br />

stellt sich immer die Frage, welche vor Eintritt der Insolvenz vorgenommenen Zahlungen<br />

möglicherweise insolvenzrechtlich anfechtbar sind. Ist das der Fall, können<br />

die empfangenen Leistungen vom Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung<br />

zurückgefordert werden. Die Frist für solche Anfechtungen reicht bis zu zehn<br />

Jahren zurück. Sie ist für viele Unternehmen bitterer Alltag – mit teilweise gravierenden<br />

Folgen für die eigene Liquidität.<br />

Der Grundsatz der Insolvenzanfechtung nach den Paragraphen 129ff. der Insolvenzordnung:<br />

Wer als Gläubiger wissentlich von einem zahlungsunfähigen Schuldner<br />

Zahlungen entgegennimmt, weiß damit auch, dass bei einem gewerblichen Schuldner<br />

die Zahlung an ihn die Befriedigungsmöglichkeiten anderer Gläubiger vereiteln,<br />

erschweren oder verzögern kann.<br />

Woher soll ein<br />

Gläubiger die<br />

Zahlungsunfähigkeit<br />

kennen?<br />

Auf das „Kennen“ im Sinne von Wissen kommt es nicht wirklich an. Vielmehr reicht<br />

es auch, dass der Gläubiger „Umstände kennt“, aus denen ein umsichtiger Gläubiger<br />

auf eine Zahlungsunfähigkeit schließen muss. Dabei kann es sich um einzelne, aber<br />

auch um mehrere Umstände handeln, sogenannte Indizien.<br />

Was sind<br />

wichtige<br />

Indizien oder<br />

Umstände?<br />

Im Grundsatz: Wichtige Indizien sind alle Tatsachen, die einen Rückschluss auf ein<br />

Operieren des Unternehmens des Schuldners am Rande des finanzwirtschaftlichen<br />

Abgrunds erlauben. Dies gilt natürlich immer dann, wenn der Schuldner selbst einräumt,<br />

nicht oder nicht mehr zahlen zu können. Die Entgegennahme jeder Zahlung<br />

nach einer solchen Erklärung führt im Insolvenzfall immer zur Rückforderung, auch<br />

Jahre später.<br />

Wie können<br />

solche Erklärungen<br />

in der Praxis<br />

aussehen?<br />

Etwa ein Gesuch um Ratenzahlung oder Stundung verbunden mit der Erklärung,<br />

anders die fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können. Oder ein monatelanges<br />

Schweigen des Schuldners auf Rechnungen und Mahnungen. Dies deutet<br />

nämlich nicht auf eine andauernde Forderungsprüfung hin, sondern auf schwerwiegende<br />

Liquiditätsprobleme. Auch die Inkaufnahme eines aussichtslosen Rechtsstreits<br />

lässt den Schluss zu, dass der Schuldner mangels flüssiger Mittel sich lieber verklagen<br />

lässt, um Zeit zu gewinnen.<br />

Was folgt aus<br />

der Gläubigerkenntnis?<br />

Weiß ein Gläubiger von einem oder mehreren dieser Umstände, so wird vermutet,<br />

dass er die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners kennt und damit die<br />

Voraussetzungen einer Anfechtung gegeben sind, auch wenn er einen Anspruch auf<br />

die Zahlung hatte.<br />

Das Insolvenzrecht gehört zu den komplexen Gebieten im deutschen Wirtschaftsrecht.<br />

Es zählt zugleich zu den wichtigsten Normierungen, die mit darüber<br />

bestimmen, inwieweit ein Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen<br />

darf. In dieser Serie vermittelt „<strong>return</strong>“ solides Basiswissen, praktische Tipps<br />

zur Umsetzung und sachdienliche Hinweise zum Umgang.<br />

Foto: Inked Pixels<br />

Welche Gegenmaßnahmen<br />

helfen?<br />

Was gilt im<br />

Sanierungsvergleich?<br />

Es ist angesichts einer sich verschärfenden Rechtsprechung dazu angeraten, mit der<br />

gerichtlichen Beitreibung einer „überfälligen“ Forderung nicht zu lange zu warten.<br />

Ein Forderungsmanagement mit straffen Reaktionszeiten und die zügige Einleitung<br />

gerichtlicher Schritte bei Nichtzahlung ist wohl die einzige Möglichkeit. Denn<br />

es geht darum, den Vorwurf zu entkräften, man habe die Zahlungsunfähigkeit des<br />

Schuldners gekannt und mit der Entgegennahme der Zahlung auch gewusst, dass<br />

dadurch andere Gläubiger geschädigt werden. Jede Form der Gewährung von Ratenzahlungen<br />

oder Stundungen steht daher unter hohen Anfechtungsrisiken.<br />

Bietet ein Schuldner in einer außergerichtlichen Sanierung gegen Verzicht auf einen<br />

Teil der Forderungen vergleichsweise Zahlungen an, so ist die Annahme einer<br />

solchen Zahlung nur bei bestimmten Voraussetzungen anfechtungsgeschützt. Dazu<br />

zählt ein schlüssiges Sanierungskonzept von einem versierten fachlichen Berater,<br />

aus dem nicht von vornherein ein voraussichtliches Scheitern zu entnehmen ist.<br />

Mehr dazu in der Entscheidung des BGH vom 12.05.<strong>2016</strong> – IX ZR 65/14 (siehe in<br />

dieser „<strong>return</strong>“-<strong>Ausgabe</strong> auf Seite 87).<br />

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