return Ausgabe 03-2016
Schwerpunktthema: Zukunft managen Gezielter Blick auf das Geschäft von morgen
Schwerpunktthema: Zukunft managen Gezielter Blick auf das Geschäft von morgen
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HINTERGRUND & WISSEN<br />
HINTERGRUND & WISSEN<br />
Zahlungen anfechtbar<br />
Teil 11: Umgang mit säumigen Schuldnern<br />
Was haben<br />
säumige Schuldner<br />
mit Insolvenz<br />
zu tun?<br />
Was bedeutet<br />
das konkret?<br />
Sehr viel, denn oftmals folgt der Säumnis einige Zeit später die Insolvenz und damit<br />
stellt sich immer die Frage, welche vor Eintritt der Insolvenz vorgenommenen Zahlungen<br />
möglicherweise insolvenzrechtlich anfechtbar sind. Ist das der Fall, können<br />
die empfangenen Leistungen vom Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung<br />
zurückgefordert werden. Die Frist für solche Anfechtungen reicht bis zu zehn<br />
Jahren zurück. Sie ist für viele Unternehmen bitterer Alltag – mit teilweise gravierenden<br />
Folgen für die eigene Liquidität.<br />
Der Grundsatz der Insolvenzanfechtung nach den Paragraphen 129ff. der Insolvenzordnung:<br />
Wer als Gläubiger wissentlich von einem zahlungsunfähigen Schuldner<br />
Zahlungen entgegennimmt, weiß damit auch, dass bei einem gewerblichen Schuldner<br />
die Zahlung an ihn die Befriedigungsmöglichkeiten anderer Gläubiger vereiteln,<br />
erschweren oder verzögern kann.<br />
Woher soll ein<br />
Gläubiger die<br />
Zahlungsunfähigkeit<br />
kennen?<br />
Auf das „Kennen“ im Sinne von Wissen kommt es nicht wirklich an. Vielmehr reicht<br />
es auch, dass der Gläubiger „Umstände kennt“, aus denen ein umsichtiger Gläubiger<br />
auf eine Zahlungsunfähigkeit schließen muss. Dabei kann es sich um einzelne, aber<br />
auch um mehrere Umstände handeln, sogenannte Indizien.<br />
Was sind<br />
wichtige<br />
Indizien oder<br />
Umstände?<br />
Im Grundsatz: Wichtige Indizien sind alle Tatsachen, die einen Rückschluss auf ein<br />
Operieren des Unternehmens des Schuldners am Rande des finanzwirtschaftlichen<br />
Abgrunds erlauben. Dies gilt natürlich immer dann, wenn der Schuldner selbst einräumt,<br />
nicht oder nicht mehr zahlen zu können. Die Entgegennahme jeder Zahlung<br />
nach einer solchen Erklärung führt im Insolvenzfall immer zur Rückforderung, auch<br />
Jahre später.<br />
Wie können<br />
solche Erklärungen<br />
in der Praxis<br />
aussehen?<br />
Etwa ein Gesuch um Ratenzahlung oder Stundung verbunden mit der Erklärung,<br />
anders die fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können. Oder ein monatelanges<br />
Schweigen des Schuldners auf Rechnungen und Mahnungen. Dies deutet<br />
nämlich nicht auf eine andauernde Forderungsprüfung hin, sondern auf schwerwiegende<br />
Liquiditätsprobleme. Auch die Inkaufnahme eines aussichtslosen Rechtsstreits<br />
lässt den Schluss zu, dass der Schuldner mangels flüssiger Mittel sich lieber verklagen<br />
lässt, um Zeit zu gewinnen.<br />
Was folgt aus<br />
der Gläubigerkenntnis?<br />
Weiß ein Gläubiger von einem oder mehreren dieser Umstände, so wird vermutet,<br />
dass er die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners kennt und damit die<br />
Voraussetzungen einer Anfechtung gegeben sind, auch wenn er einen Anspruch auf<br />
die Zahlung hatte.<br />
Das Insolvenzrecht gehört zu den komplexen Gebieten im deutschen Wirtschaftsrecht.<br />
Es zählt zugleich zu den wichtigsten Normierungen, die mit darüber<br />
bestimmen, inwieweit ein Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen<br />
darf. In dieser Serie vermittelt „<strong>return</strong>“ solides Basiswissen, praktische Tipps<br />
zur Umsetzung und sachdienliche Hinweise zum Umgang.<br />
Foto: Inked Pixels<br />
Welche Gegenmaßnahmen<br />
helfen?<br />
Was gilt im<br />
Sanierungsvergleich?<br />
Es ist angesichts einer sich verschärfenden Rechtsprechung dazu angeraten, mit der<br />
gerichtlichen Beitreibung einer „überfälligen“ Forderung nicht zu lange zu warten.<br />
Ein Forderungsmanagement mit straffen Reaktionszeiten und die zügige Einleitung<br />
gerichtlicher Schritte bei Nichtzahlung ist wohl die einzige Möglichkeit. Denn<br />
es geht darum, den Vorwurf zu entkräften, man habe die Zahlungsunfähigkeit des<br />
Schuldners gekannt und mit der Entgegennahme der Zahlung auch gewusst, dass<br />
dadurch andere Gläubiger geschädigt werden. Jede Form der Gewährung von Ratenzahlungen<br />
oder Stundungen steht daher unter hohen Anfechtungsrisiken.<br />
Bietet ein Schuldner in einer außergerichtlichen Sanierung gegen Verzicht auf einen<br />
Teil der Forderungen vergleichsweise Zahlungen an, so ist die Annahme einer<br />
solchen Zahlung nur bei bestimmten Voraussetzungen anfechtungsgeschützt. Dazu<br />
zählt ein schlüssiges Sanierungskonzept von einem versierten fachlichen Berater,<br />
aus dem nicht von vornherein ein voraussichtliches Scheitern zu entnehmen ist.<br />
Mehr dazu in der Entscheidung des BGH vom 12.05.<strong>2016</strong> – IX ZR 65/14 (siehe in<br />
dieser „<strong>return</strong>“-<strong>Ausgabe</strong> auf Seite 87).<br />
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