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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2005<br />

III. Erwerbstätigkeit<br />

Familien *<br />

Familien sind Ehepaare bzw. allein stehende (ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene<br />

und verwitwete) Väter oder Mütter, die mit ihren ledigen Kindern zusammenleben. Zu den<br />

Familien gehören auch Ehepaare sowie verheiratet Getrenntlebende, Geschiedene und Verwitwete<br />

ohne Kinder. Ledige Personen ohne Kinder zählen nicht zu den Familien. Nach dieser Abgrenzung<br />

können in einem Privathaushalt mehrere Familien leben.<br />

Arbeitslose<br />

Arbeitslose sind Arbeit Suchende bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, die beschäftigungslos,<br />

nicht Schüler, Studenten oder Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen, nicht<br />

arbeitsunfähig erkrankt, nicht Empfänger von Altersrente sind und eine versicherungspflichtige,<br />

mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen. Sie müssen <strong>für</strong> eine<br />

Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen. Arbeitslose müssen sich persönlich bei ihrer<br />

zuständigen Agentur <strong>für</strong> Arbeit gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik<br />

(z.B. Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen,<br />

Maßnahmen der Berufsfindung oder Arbeitserprobung im Sinne des Rechts<br />

der beruflichen Rehabilitation) gelten als nichtarbeitslos.<br />

Arbeitslosenquote(n)<br />

Die Arbeitslosenquoten geben den prozentualen Anteil der Arbeitslosen an den abhängigen<br />

zivilen Erwerbspersonen bzw. an allen zivilen Erwerbspersonen an. Die abhängigen zivilen<br />

Erwerbspersonen umfassen die sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten, die<br />

Beamten und die Arbeitslosen. Die zivilen Erwerbspersonen umfassen neben den abhängigen<br />

zivilen Erwerbspersonen die Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen.<br />

Zur Berechnung der Arbeitslosenquote wird, beginnend mit dem Monat April, <strong>für</strong> den Zeitraum<br />

eines Jahres der einheitliche Berechnungsstand der abhängigen zivilen Erwerbspersonen bzw.<br />

aller zivilen Erwerbspersonen vom Juni des vorangegangenen Jahres zugrunde gelegt. Davon<br />

abweichend wurden die Arbeitslosenquoten <strong>für</strong> den Berichtsmonat April 1999 auf der Basis<br />

Juni 1997 berechnet, <strong>für</strong> den Berichtsmonat April 2004 auf der Basis Juni 2002.<br />

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen<br />

In Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) fördert die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit durch die Gewährung<br />

von Zuschüssen oder Darlehen an die Träger dieser Maßnahmen die Beschäftigung<br />

von zugewiesenen Arbeitnehmern, soweit die zu verrichtenden Arbeiten zusätzlich sind und im<br />

öffentlichen Interesse liegen.<br />

Pendler<br />

Als Pendler gelten Beschäftigte, deren Wohnortgemeinde nicht mit dem gemeindebezogenen<br />

Sitz des Beschäftigungsbetriebes übereinstimmt. Zu einem bestimmten Stichtag werden die Beschäftigung<br />

anzeigenden Informationen aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung von<br />

der Bundesanstalt <strong>für</strong> Arbeit regional nach dem Arbeitsort über die Betriebsnummer und nach<br />

dem Wohnort über die Anschrift des Versicherten zugeordnet.<br />

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III

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