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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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I<br />

38<br />

I. Bevölkerung und Privathaushalte<br />

Haupteinkommensbezieher *<br />

Durch die Festlegung des Haupteinkommensbeziehers wird es möglich, Mehrpersonenhaushalte<br />

nach unterschiedlichen Merkmalen zu gliedern. Als Haupteinkommensbezieher gilt grundsätzlich<br />

die Person, die den größten Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet und die von den befragten<br />

Haushalten als solche benannt wird. Diese Gliederungsform unterscheidet sich von der<br />

beim Mikrozensus verwendeten Gliederung nach der Bezugsperson.<br />

Soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers *<br />

Die soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers richtet sich nach dem Bereich, aus dem der<br />

überwiegende Teil der Einkünfte fließt. Für die Zuordnung eines Haushalts zu einer sozialen<br />

Stellung gilt bei der EVS, dass die genannten Personen stets den größten Anteil zum Haushaltsnettoeinkommen<br />

beitragen. Der Haupteinkommensbezieher kann sein: Landwirt, Gewerbetreibender/freiberuflich<br />

Tätiger, Beamter, Angestellter, Arbeiter, Arbeitsloser, Nichterwerbstätiger.<br />

Arbeitnehmer *<br />

Als Arbeitnehmer gelten Beamte, Angestellte und Arbeiter.<br />

Beamte *<br />

Alle Beamten des Bundes (auch Berufs- und Zeitsoldaten, Beamte des Bundesgrenzschutzes), der<br />

Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Beamtenanwärter<br />

und Beamte im Vorbereitungsdienst, auch Richter, Geistliche und Beamte der Römisch-<br />

Katholischen und Evangelischen Kirche sowie Wehrdienstleistende.<br />

Angestellte *<br />

Angestellte sind alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die<br />

Stellung im Betrieb und nicht die Art des Versicherungsverhältnisses bzw. die Mitgliedschaft in<br />

einer Rentenversicherung <strong>für</strong> Angestellte entscheidend. Leitende Angestellte sind ebenfalls Angestellte,<br />

sofern sie nicht Miteigentümer sind. Zu den Angestellten rechnen auch kaufmännisch<br />

und technisch Auszubildende sowie Zivildienstleistende.<br />

Arbeiter *<br />

Als Arbeiter gelten alle Lohnempfänger. Es ist unerheblich, ob es sich um Facharbeiter, angelernte<br />

Arbeiter oder Hilfsarbeiter handelt. Zu den Arbeitern rechnen auch Heimarbeiter, Haushaltsgehilfen<br />

und gewerblich Auszubildende.<br />

Arbeitslose *<br />

Arbeitslose sind Arbeit Suchende, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis<br />

stehen oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung ausüben.<br />

Nichterwerbstätige *<br />

Nichterwerbstätige sind alle Bezieher von Pensionen aus öffentlichen Kassen und/oder Renten<br />

aus öffentlichen Sozialeinrichtungen, Sozialhilfeempfänger, ferner Studenten, sofern sie einen<br />

eigenen Haushalt führen.<br />

Haus- und Grundbesitz *<br />

Hierzu zählen Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, sonstige Gebäude und<br />

unbebaute Grundstücke, die sich im privaten Besitz befinden, unabhängig davon, ob diese<br />

Immobilien selbst erstellt bzw. gekauft oder durch Schenkung bzw. Erbe erworben wurden,<br />

eigengenutzt oder vermietet werden oder sich im In- bzw. Ausland befinden.<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2005

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