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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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heit des Wassers nachteilig zu verändern. Sie werden in folgende Wassergefährdungsklassen<br />

(WGK) eingestuft:<br />

WGK 1: schwach wassergefährdend<br />

WGK 2: wassergefährdend<br />

WGK 3: stark wassergefährdend<br />

Lebens- und Futtermittel sowie Jauche, Gülle und Silagesickersaft können Wassergefährdungen<br />

verursachen, werden aber grundsätzlich nicht eingestuft. Ihre Erfassung erfolgt unter „WGK<br />

unbekannt“.<br />

Umgang bezeichnet das Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln, Verwenden<br />

sowie das innerbetriebliche Befördern wassergefährdender Stoffe.<br />

Beförderung bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich zeitweiliger Aufenthalte<br />

(Zwischenlagerung).<br />

Als Unfall gilt das bestimmungswidrige Austreten einer in Hinblick auf den Schutz der Gewässer<br />

nicht unerheblichen Menge wassergefährdender Stoffe.<br />

Investitionen <strong>für</strong> den Umweltschutz<br />

Die jährliche Investitionserhebung bezieht sich auf Unternehmen und Betriebe des Produzierenden<br />

Gewerbes (ab 1996 ohne Baugewerbe) mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten.<br />

Dabei handelt es sich um Sachanlagen, die dem Produktionsprozess vor- oder nachgeschaltet<br />

werden (additive Investitionen) und dem Umweltschutz dienen.<br />

Verwendung ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe<br />

Als ozonschichtschädigend gelten die in Anlage I der EG-VO Nr. 3093/94 des Rates vom<br />

15. Dezember 1994 genannten Stoffe FCKW, Halone, Tetrachlorkohlenstoffe, 1,1,1-Trichlorethan,<br />

H-FBKW und H-FCKW sowie Methylbromid (geregelte Stoffe). Sie sind zugleich klimawirksame<br />

Treibhausgase. Als klimawirksame Stoffe werden darüber hinaus im Rahmen dieser Erhebung<br />

die Fluorderivate der aliphatischen Kohlenwasserstoffe (FKW, H-FKW) mit bis zu sieben<br />

Kohlenstoffatomen angesehen. Sie werden insbesondere als Kühlmittel, als Treib- oder<br />

Löschmittel eingesetzt.<br />

Neben den Angaben in metrischen Tonnen werden die verwendeten Schadstoffmengen sowohl<br />

nach ihrem Ozonabbaupotential als auch nach ihrem Treibhauspotential berechnet. Als Maßeinheiten<br />

gelten hierbei die ODP-gewichtete Tonne (entspricht dem Ozonabbaupotential durch 1<br />

Tonne des ozonschichtschädigenden Stoffes R11) und die GWP-gewichtete Tonne (entspricht<br />

der Treibhauswirkung von 1 Tonne CO ). 2<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2005<br />

XX. Umwelt<br />

Abfallentsorgung<br />

Die Abfallentsorgung umfasst die Einsammlung sowie die Beseitigung oder Verwertung von<br />

Abfällen. Befragt werden die Unternehmen und Betriebe, die von den Stadt- und Landkreisen mit<br />

der Abfallentsorgung beauftragt werden sowie die nach Landesrecht zuständigen Behörden.<br />

Daten zur Abfallbeseitigung werden jährlich und zur Abfallverwertung zweijährlich erfragt.<br />

Abfall<br />

Erfasst werden Art, Menge, Herkunft und Verbleib der eingesammelten, behandelten, gelagerten<br />

oder abgelagerten sowie der abgegebenen Abfälle. Es wird unterschieden zwischen Abfällen zur<br />

Verwertung und Abfällen zur Beseitigung.<br />

545<br />

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