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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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XIII<br />

334<br />

XIII. Bildung und Kultur<br />

Umschulungsprüfungen<br />

Sie werden von den zuständigen Stellen in anerkannten Ausbildungsberufen oder in anderen<br />

Berufen durchgeführt.<br />

Hochschule<br />

Als Hochschulen werden alle nach dem Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig von<br />

der Trägerschaft, erfasst.<br />

Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung,<br />

Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Auswertung wissenschaftlicher<br />

Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern.<br />

Es werden im Wesentlichen folgende Hochschularten unterschieden:<br />

- Wissenschaftliche Hochschulen<br />

Zu ihnen zählen Universitäten, pädagogische und theologische Hochschulen.<br />

- Kunsthochschulen<br />

- Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen<br />

Semester<br />

Es ist ein Teil des Studienjahres sowie das Maß <strong>für</strong> die Dauer und die zeitliche Gliederung des<br />

Studiums. Dabei sind die Hochschulsemester die insgesamt an deutschen Hochschulen verbrachten<br />

Semester. Sie müssen nicht in Beziehung zum Studienfach der Studierenden im Erhebungssemester<br />

stehen. Fachsemester sind die in einem Studiengang verbrachten Semester sowie<br />

die angerechneten Fachsemester aus anderen Studien- und Ausbildungsgängen im In- und<br />

Ausland.<br />

Fächergruppe<br />

Dieser Begriff bezeichnet eine Gruppe von mehreren verwandten Hochschulfächern oder -disziplinen.<br />

Prüfungen<br />

Die Prüfungen werden erfasst, soweit sie eine Hochschulausbildung abschließen. Hierzu zählen<br />

auch Abschlüsse von Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengängen, wenn sie zu einer<br />

Prüfung führen. Nicht enthalten sind die Vor- und Zwischenprüfungen an Hochschulen sowie<br />

Laufbahnprüfungen wie die 2. Staatsprüfung als Abschluss einer Referendarausbildung.<br />

Hochschulpersonal<br />

Das gesamte an den Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätige Personal wird unterschieden<br />

nach dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal und dem Verwaltungs-, technischen<br />

und sonstigen Personal. Das wissenschaftliche und künstlerische Personal nimmt in der Regel<br />

die Aufgaben in Lehre und Forschung wahr, betreut Studierende in Praktika bzw. bei Abschlussarbeiten<br />

und wirkt an der Planung und Erfüllung wissenschaftlich-technischer Aufgaben<br />

mit bzw. unterstützt diese. Zu dem Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal zählen<br />

Beamte und Angestellte der Zentral- und Fachbereichsverwaltungen und Bibliotheken, Ingenieure<br />

und Techniker, Pflegepersonal an den Hochschulkliniken, Hausmeister, Pförtner usw.<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2005

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