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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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Die Krankenhausstatistik wird als jährliche Totalerhebung durchgeführt und umfasst die Krankenhäuser<br />

und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Bei der Diagnosestatistik handelt es<br />

sich um eine Totalerhebung der vollstationär behandelten Patienten, die im Berichtsjahr aus<br />

einem <strong>Thüringer</strong> Krankenhaus entlassen wurden. Grundlage <strong>für</strong> die systematische Einordnung<br />

der Krankheiten nach Diagnosen bildet in den Krankenhäusern ab 1.1.2000 die Zehnte Revision<br />

der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme<br />

in ihrer <strong>für</strong> Zwecke des SGB V überarbeiteten Fassung (ICD-10-SGB V), in der<br />

jeweils gültigen Version.<br />

Die Todesursachenstatistik wird nach den Regeln der Weltgesundheitsorganisation unikausal<br />

aufbereitet. Grundlage hier<strong>für</strong> bildet ab 1998 die Internationale statistische Klassifikation der<br />

Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) – 10. Revision.<br />

Bei den Angaben zu den vorzeitigen Schwangerschaftsbeendigungen handelt es sich um die in<br />

<strong>Thüringen</strong> durchgeführten Aborte, unabhängig vom Wohnsitz der Frauen.<br />

Bei Berechnungskennziffern, die auf die Bevölkerung bezogen wurden, liegt, wenn nicht anders<br />

vermerkt, die mittlere Bevölkerung des jeweiligen Jahres zugrunde.<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2005<br />

XIV. Gesundheitswesen<br />

Öffentliche Krankenhäuser<br />

Krankenhäuser, die von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Bezirk, Kreis, Gemeinde) oder<br />

von Zusammenschlüssen solcher Körperschaften wie Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbänden<br />

oder von Sozialversicherungsträgern wie Landesversicherungsanstalten und Berufsgenossenschaften<br />

betrieben oder unterhalten werden.<br />

Freigemeinnützige Krankenhäuser<br />

Krankenhäuser, die von Trägern der kirchlichen oder freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden,<br />

Stiftungen oder Vereinen unterhalten werden.<br />

Private Krankenhäuser<br />

Krankenhäuser, die als gewerbliche Unternehmen einer Konzession nach § 30 Gewerbeordnung<br />

bedürfen.<br />

Belegbetten<br />

Belegbetten sind Betten, die Belegärzten zur vollstationären Versorgung ihrer Patienten zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Belegärzte<br />

Belegärzte sind niedergelassene und andere nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte, die berechtigt<br />

sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der<br />

hier<strong>für</strong> bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel stationär oder teilstationär zu behandeln,<br />

ohne hier<strong>für</strong> eine Vergütung vom Krankenhaus zu erhalten.<br />

Pflegetage<br />

Als Pflegetage zählen der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Aufenthaltes in den Vorsorge-<br />

oder Rehabilitationseinrichtungen. Entlassungs- und Verlegungstage werden nicht mitgezählt.<br />

363<br />

XIV

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