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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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V<br />

160<br />

V. Land- und Forstwirtschaft<br />

Die Fleischerzeugung sowie die Milchanlieferung werden monatlich ermittelt. In jährlichen Berechnungen<br />

werden die Milcherzeugung und -verwendung sowie die Milchleistung der Kühe<br />

nachgewiesen. Letzteres erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Erhebung über die<br />

Viehbestände. Ebenfalls monatlich wird in Unternehmen mit mindestens 3000 Hennenhaltungsplätzen<br />

die Eiererzeugung erhoben sowie jährlich Angaben zu den Haltungsformen festgestellt.<br />

Eine Sonderstellung nimmt die Flächenerhebung ein.<br />

Die Flächenerhebung wird allgemein zum Berichtszeitpunkt 31. Dezember des jeweiligen<br />

Vorjahres durchgeführt. Alle vier Jahre, beginnend 2001, werden die Bodenflächen nach der Art<br />

der tatsächlichen Nutzung (letzte Veröffentlichung im Jahrbuch, Ausgabe 2002) sowie die Bodenflächen<br />

nach der im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Art der Nutzung (letzte Veröffentlichung<br />

im Jahrbuch, Ausgabe 2003) ermittelt. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche nach der<br />

Art der tatsächlichen Nutzung wird auch in den Zwischenjahren erhoben.<br />

Die Ergebnisse der Flächenerhebung (Bodenfläche) nach der Art der tatsächlichen Nutzung<br />

resultieren aus der Auswertung des im Landesvermessungsamt geführten Liegenschaftskatasters.<br />

Die Nachweisung der Flächen erfolgt in dem Gebiet, in dem diese gelegen sind (Belegenheitsprinzip).<br />

Die Angaben zur geplanten Nutzung liefern die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung und <strong>für</strong><br />

die gemeindefreien Gebiete die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden.<br />

Die Darstellung der Bodenflächen nach der Art der geplanten Nutzung erfolgt in einem praxisorientiert<br />

entwickelten FNP-Nutzungsartenkatalog. Die in ihm enthaltenen Nutzungsarten entsprechen<br />

im Wesentlichen den gemäß § 5 Baugesetzbuch in den kommunalen Flächennutzungsplänen<br />

niedergelegten Darstellungen. Mit dieser Erhebung erfolgt eine Bestandsaufnahme der<br />

kommunalen Bauleitplanung.<br />

Ein Vergleich zwischen den Ergebnissen der Flächenerhebung nach der Art der tatsächlichen<br />

Nutzung und den Ergebnissen nach der Art der geplanten Nutzung ist auf Grund der unterschiedlichen<br />

Zuordnungs- und Abgrenzungskriterien in den verschiedenen Datengrundlagen <strong>für</strong> die<br />

beiden Erhebungen nur eingeschränkt möglich.<br />

Landwirtschaftliche Betriebe und Forstbetriebe<br />

Ein Betrieb ist jede Besitzeinheit mit<br />

- einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar. Einheiten mit<br />

weniger als zwei Hektar LF sind dann ein Betrieb, wenn die im Agrarstatistikgesetz vorgegebene<br />

Grenze <strong>für</strong> Mindesttierbestände oder Mindestanbauflächen bei Spezialkulturen<br />

erreicht wird.<br />

- einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar.<br />

Dabei wird unter Betrieb die technisch-wirtschaftliche Einheit verstanden, die <strong>für</strong> Rechnung des<br />

Inhabers bewirtschaftet wird, einer einzigen Betriebsführung untersteht und land- und/oder<br />

forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.<br />

Juristische Personen<br />

Juristische Personen sind die juristischen Personen privaten Rechts [eingetragene Genossenschaften<br />

(e.G.), eingetragene Vereine (e.V.), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH),<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2005

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