09.12.2012 Aufrufe

Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2005<br />

I. Bevölkerung und Privathaushalte<br />

Bevölkerung in Privathaushalten<br />

Alle Personen, die allein oder zusammen mit anderen eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalte)<br />

bilden, sind die Bevölkerung in Privathaushalten, auch als Haushaltsmitglieder bezeichnet.<br />

Da eine Person in mehreren Privathaushalten wohnberechtigt sein kann, sind Doppelzählungen<br />

möglich.<br />

Bevölkerung am Familienwohnsitz<br />

Die Bevölkerung am Familienwohnsitz wird von der Bevölkerung in Privathaushalten abgeleitet<br />

und ist zahlenmäßig geringer als diese. Personen mit mehr als einem Wohnsitz werden nur am Ort<br />

der Hauptwohnung der Familie, Alleinlebende am Ort der Hauptwohnung erfasst. Allein lebende<br />

ledige Personen zählen nicht zur Bevölkerung am Familienwohnsitz, da sie keine Familie sind.<br />

Diese Personen werden, sofern sie in einem Privathaushalt leben, der Bevölkerung in Privathaushalten<br />

zugerechnet. Die Bevölkerung in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften gehört nicht<br />

zur Bevölkerung am Familienwohnsitz.<br />

Haushaltsnettoeinkommen<br />

Unter diesem Begriff werden die Nettoeinkommen aller zum jeweiligen Haushalt rechnenden<br />

Personen zusammengefasst. Zum Nettoeinkommen zählen neben dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit<br />

auch Arbeitslosengeld und -hilfe, Rente, Pension, Unterhalt durch Angehörige, eigenes<br />

Vermögen, Zinsen, eingenommene Mieten und Pachten, Sozialhilfe sowie weitere Unterstützungen.<br />

Erhoben werden diese Einkommensangaben durch eine Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene<br />

Einkommensklassen. Nicht berücksichtigt sind Haushalte, in denen mindestens ein<br />

Haushaltsmitglied selbständiger Landwirt ist. Bei allen Berechnungen wird innerhalb der vorgegebenen<br />

Einkommensklassen von einer Gleichverteilung ausgegangen.<br />

Familien<br />

Familien sind Ehepaare bzw. allein stehende (ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene<br />

und verwitwete) Väter oder Mütter, die mit ihren ledigen Kindern zusammenleben. Zu den<br />

Familien gehören auch Ehepaare sowie verheiratet Getrenntlebende, Geschiedene und Verwitwete<br />

ohne Kinder. Ledige Personen ohne Kinder zählen nicht zu den Familien. Nach dieser<br />

Abgrenzung können in einem Privathaushalt mehrere Familien leben.<br />

Haushalt, Haushaltsgröße *<br />

Als Haushalt wird eine Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen Personen, die sowohl<br />

einkommens- als auch verbrauchsmäßig zusammengehören, bezeichnet. Sie müssen über<br />

ein oder mehrere Einkommen verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen<br />

Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen,<br />

die <strong>für</strong> sich alleine wirtschaftet. Im Gegensatz zum Mikrozensus gehören Personen, die<br />

im Haushalt oder im Betrieb des Haushaltsvorstandes beschäftigt sind, nicht zum Haushalt, wenn<br />

sie keinen Einfluss auf die Verwendung des Einkommensfonds des Haushaltes haben. Dagegen<br />

zählen zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen mit Wohnrecht im Haushalt, die mit<br />

dem Haushalt über Einkommensteile gemeinsam verfügen und auf Teilgebieten gemeinsam wirtschaften,<br />

zum Haushalt, wenn sie entweder überwiegend aus Mitteln des Haushalts unterhalten<br />

werden oder wenn sie mit ihrem Einkommen den Lebensunterhalt des Haushalts überwiegend<br />

finanzieren.<br />

37<br />

I

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!