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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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XX<br />

544<br />

XX. Umwelt<br />

1. als Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung zum überwiegenden Teil als Landschaftsund<br />

Naturschutzgebiete ausgewiesen sind,<br />

2. großräumig sind und in mehrere Schutzzonen gegliedert werden können,<br />

3. mit ökologischen und landschaftstypischen Landnutzungsformen bewirtschaftet werden<br />

und<br />

4. <strong>für</strong> die langfristige Umweltüberwachung, die ökologische Forschung und Umwelterziehung<br />

geeignet sind,<br />

können durch Rechtsverordnung der obersten Naturschutzbehörde zum Biosphärenreservat erklärt<br />

werden.<br />

Nationalparks<br />

Nationalparks sind durch Gesetz festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die<br />

1. großräumig und von besonderer Eigenart sind,<br />

2. im überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes<br />

erfüllen,<br />

3. sich in einem vom Menschen, insbesondere durch Siedlungstätigkeit oder Verkehrswege,<br />

nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder in einen solchen Zustand entwickelt<br />

werden können,<br />

4. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung und wissenschaftlichen Beobachtung natürlicher<br />

und naturnaher Lebensgemeinschaften und eines artenreichen, <strong>für</strong> den Naturraum typischen<br />

heimischen Tier- und Pflanzenbestands dienen und<br />

5. in wesentlichen Teilen einem möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge dienen und<br />

keiner wirtschaftsbestimmten Nutzung unterliegen.<br />

Waldschäden<br />

Geschädigte Waldflächen sind die durch Schadstoffausstoß sowie andere biotische Faktoren<br />

kranken Waldbestände.<br />

Walderneuerung<br />

Zu den Aufforstungsarten der Walderneuerung zählen neben der Neu- und Wiederaufforstung<br />

auch Voranbau, Unterbau sowie Wiederholungsaufforstung.<br />

Immissionen<br />

Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre<br />

sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,<br />

Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.<br />

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen<br />

Die <strong>Statistik</strong> erfasst sowohl Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen als auch<br />

Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe. Sie werden durch die nach Landesrecht<br />

zuständigen Dienststellen erhoben. In <strong>Thüringen</strong> ist die untere Wasserbehörde auskunftspflichtig.<br />

Wassergefährdende Stoffe sind überwiegend feste und flüssige Stoffe (einschließlich Zubereitungen),<br />

die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische und biologische Beschaffen-<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2005

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