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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2005<br />

V. Land- und Forstwirtschaft<br />

V. Land- und Forstwirtschaft<br />

Die Agrarstatistik umfasst Strukturerhebungen in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben<br />

sowie Erzeugungsstatistiken. Rechtsgrundlage bildet das Agrarstatistikgesetz in der jeweils<br />

gültigen Fassung sowie die vom BMVEL erlassenen Rechtsverordnungen zum Agrarstatistikgesetz.<br />

Erhebungseinheiten der Agrarstatistiken sind:<br />

1. Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens zwei Hektar oder<br />

wenn die im Agrarstatistikgesetz vorgegebene Grenze <strong>für</strong> Mindesttierbestände oder Mindestanbauflächen<br />

bei Spezialkulturen erreicht wird.<br />

2. Betriebe mit einer Waldfläche von mindestens 10 Hektar.<br />

Die Erhebungseinheiten sind jeweils in der Anordnung der Einzelerhebungen definiert.<br />

Die Strukturerhebung findet in zweijährlichem Turnus (1999 ff.) unter der Bezeichnung<br />

„Agrarstrukturerhebung“ mit den Einzelerhebungen „Grundprogramm“ und „Ergänzungsprogramm“<br />

statt. Zum Grundprogramm gehören hierbei die Einzelerhebungen „Bodennutzungshaupterhebung“<br />

und „Erhebung über die Viehbestände“. Das Ergänzungsprogramm umfasst die<br />

Erhebung über die Arbeitskräfte; Eigentums- und Pachtverhältnisse; außerbetriebliche Erwerbsund<br />

Unterhaltsquellen; Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung; sozialökonomische Verhältnisse<br />

sowie Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft.<br />

Die Erhebungsmerkmale der Agrarstrukturerhebung werden sowohl allgemein als auch repräsentativ<br />

erhoben. Daher können gleiche Merkmale unterschiedliche Ergebnisse in den Tabellen aufweisen.<br />

Zu den landwirtschaftlichen Erzeugungsstatistiken zählen diejenigen Erhebungen, mit deren<br />

Hilfe die Erzeugung an pflanzlichen und tierischen Produkten berechnet wird.<br />

Die wesentlichsten Erhebungen sind die Bodennutzungserhebung mit ihren verschiedenen Einzelerhebungen<br />

(Bodennutzungshaupterhebung; Gemüseanbauerhebung; Baumobstanbauerhebung)<br />

und die Erhebung über die Viehbestände.<br />

Die Bodennutzungshaupterhebung wird allgemein alle zwei Jahre, beginnend 1999, zur Feststellung<br />

der betrieblichen Einheiten und Nutzung der Gesamtflächen des Betriebes sowie allgemein<br />

alle vier Jahre, beginnend 1999, mit Merkmalen über die Nutzung der Bodenflächen erhoben. In<br />

den Zwischenjahren wird die Bodennutzungshaupterhebung repräsentativ durchgeführt.<br />

Die Erhebung über die Viehbestände wird alle vier Jahre, beginnend 2003, Anfang Mai allgemein<br />

durchgeführt. Erhoben werden Merkmale über die Bestände an Rindern, Schweinen, Schafen,<br />

Pferden und Geflügel. In den Zwischenjahren, beginnend 2002, werden die Bestände an Rindern,<br />

Schweinen und Schafen repräsentativ erhoben. Zusätzlich werden die Bestände an Rindern und<br />

Schweinen in jedem Jahr Anfang November repräsentativ erfasst.<br />

Da bei Repräsentativerhebungen hochrechnungsbedingte Abweichungen nicht ausgeschlossen<br />

werden können, werden die Ergebnisse mit tiefer struktureller und regionaler Gliederung in 1000<br />

mit Dezimale dargestellt.<br />

Zur Berechnung der pflanzlichen Produktionsmengen werden die Ernteerträge von landwirtschaftlichen<br />

Feldfrüchten sowie Obst und bei Gemüse im Anbau zum Verkauf durch freiwillige<br />

Berichterstatter geschätzt. Für Getreide und Kartoffeln werden zusätzlich objektive Ertragsmessungen<br />

auf repräsentativer Basis im Rahmen der „Besonderen Ernteermittlung“ durchgeführt.<br />

Die Gesamternte wird auf Basis der Produktionsflächen ermittelt.<br />

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