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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2005<br />

XIII. Bildung und Kultur<br />

Die Schulstatistik wird als koordinierte Landesstatistik durchgeführt, d.h. nach Landesrecht und<br />

landesspezifischen Verfahren. Es handelt sich um Stichtagszahlen, die je nach Schuljahresbeginn<br />

in der Zeit zwischen August und November lagen.<br />

Die Hochschulstatistik ist eine Bundesstatistik und wird nach den bundeseinheitlichen Schlüsselverzeichnissen<br />

durchgeführt.<br />

Die Angaben zur Kulturstatistik sind mit Genehmigung der einzelnen Institutionen deren jeweiligen<br />

Publikationen entnommen. Die Quelle ist unter den Tabellen stets angemerkt.<br />

Allgemein bildende Schule<br />

Dazu zählen neben den nachfolgend aufgezählten Schularten auch die Integrierten Gesamtschulen,<br />

die Freien Waldorfschulen sowie die Kollegs. Dagegen sind schulvorbereitende Einrichtungen<br />

im Rahmen des Statistischen Jahrbuches nicht einbezogen.<br />

Alle Schüler, die das Ziel ihrer gewählten Schullaufbahn nicht erreicht haben, erhielten bis 2002<br />

keinen Abschluss (ohne Hauptschulabschluss). Am 13. Dezember 2002 traten dazu neue Regelungen<br />

(Regelschule, Gymnasium) im <strong>Thüringer</strong> Schulgesetz in Kraft.<br />

Grundschule<br />

Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4; sie wird von allen Schülern gemeinsam besucht.<br />

Sie vermittelt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> jede weitere schulische Bildung und fördert die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des<br />

Kindes.<br />

Regelschule<br />

Die Regelschule mit den Klassenstufen 5 bis 9 und 10 vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende<br />

Bildung und schafft die Voraussetzung <strong>für</strong> eine qualifizierte berufliche Tätigkeit. Die<br />

Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss;<br />

Schüler, die den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teil der Regelschule besuchen, können<br />

daneben mit dem Bestehen einer freiwilligen Prüfung den Qualifizierenden Hauptschulabschluss<br />

erwerben. Mit erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Prüfung erwerben die<br />

Schüler den Realschulabschluss.<br />

Gymnasium<br />

Das Gymnasium führt die Klassenstufen 5 bis 12. Es vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung,<br />

die <strong>für</strong> ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird oder auf eine sonstige berufliche Ausbildung<br />

vorbereitet. Schülern des Gymnasiums wird mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 eine dem<br />

Hauptschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt. Mit der Versetzung in die Klassenstufe<br />

11 ist <strong>für</strong> Schüler ohne Realschulabschluss eine dem Realschulabschluss gleichwertige<br />

Schulbildung erreicht. Das Gymnasium führt nach erfolgreichem Besuch der Oberstufe und<br />

bestandener Abiturprüfung zur allgemeinen Hochschulreife.<br />

Förderschule<br />

Förderschulen sind Ganztagsfördereinrichtungen. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf,<br />

die auch mit Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste in der Grundschule<br />

sowie in den zum Haupt- und Realschulabschluss und zum Abitur führenden Schularten nicht<br />

oder nicht ausreichend gefördert werden können, erfüllen ihre Schulpflicht in einem ihrem<br />

Förderschwerpunkt entsprechenden Förderzentrum. Förderschulen sind überregionale und re-<br />

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XIII

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