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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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I<br />

36<br />

I. Bevölkerung und Privathaushalte<br />

Bevölkerung<br />

Als Bevölkerung wird die Anzahl der Personen bezeichnet, die an einem bestimmten Ort bzw. in<br />

einer bestimmten territorialen Einheit (Gemeinde, Kreis usw.) ihren ständigen Wohnsitz (Hauptwohnung)<br />

hat. Zur Bevölkerung zählen auch die am Ort bzw. in einem bestimmten Territorium<br />

<strong>für</strong> längere Zeit als wohnhaft gemeldeten Ausländer.<br />

Mittlere Bevölkerung<br />

Die mittlere Bevölkerung ist die durchschnittliche Bevölkerungszahl <strong>für</strong> einen bestimmten Zeitraum<br />

(z.B. Monat, Vierteljahr, Jahr), berechnet als arithmetisches Mittel aus Anfangs- und Endbestand<br />

oder aus dem Durchschnitt der mittleren monatlichen bzw. vierteljährlichen Bevölkerungszahlen.<br />

Für die Jahre 1967 bis 1988 werden die jeweils mit Stichtag 30. Juni des Jahres ermittelten Bevölkerungszahlen<br />

als mittlere Bevölkerung ausgewiesen. Ab 1989 werden als mittlere Bevölkerung<br />

wieder Bevölkerungsdurchschnittswerte <strong>für</strong> ein Kalenderjahr als arithmetisches Mittel aus<br />

12 Monatsdurchschnitten angegeben. Für 1990 wurde der vom ZER übernommene Bevölkerungsbestand<br />

zum 3.10.1990 als Jahresdurchschnitt verwendet.<br />

Deutsche<br />

Als Deutsche gelten Personen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Neugeborene zählen als Deutsche, wenn wenigstens ein Elternteil die<br />

deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Voraussetzungen laut § 4 Abs. 3 StAG vorliegen.<br />

Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, werden als Deutsche gezählt.<br />

Ausländer<br />

Alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Dazu<br />

zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich<br />

eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländern.<br />

Die Mitglieder der stationierten ausländischen Streitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen<br />

und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht<br />

erfasst.<br />

Haushalte (Privathaushalte)<br />

Jede Personengemeinschaft, die zusammen wohnt und eine wirtschaftliche Einheit bildet, ist ein<br />

Haushalt. Zum Haushalt können außer verwandten auch familienfremde Personen gehören, z.B.<br />

häusliches Dienstpersonal, gewerbliche oder landwirtschaftliche Arbeitskräfte. Auch eine allein<br />

wohnende und wirtschaftende Person (z.B. ein Untermieter) ist ein Privathaushalt. Anstalten<br />

gelten nicht als Haushalte, können aber Haushalte im Anstaltsbereich beherbergen, z.B. den<br />

Haushalt des Anstaltsleiters, des Pförtners usw. Die Zahl der Haushalte stimmt nicht mit der der<br />

Familien überein, da einerseits in einem Haushalt mehrere Familien leben können und andererseits<br />

Haushalte aus ledigen Personen ohne Kinder bestehen können, die keine Familie darstellen.<br />

Bezugspersonen im Haushalt<br />

Die Festlegung einer Bezugsperson ist erforderlich, um die verwandtschaftlichen Beziehungen<br />

der Haushaltsmitglieder untereinander eindeutig bestimmen zu können. Bezugsperson im Haushalt<br />

ist, wer sich als solche bezeichnet.<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2005

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