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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2005<br />

XVI. Öffentliche Finanzen und Steuern<br />

Personal im öffentlichen Dienst<br />

Zum Personal-Ist-Bestand zählen in der Personalstandstatistik alle Beschäftigten, die am 30. Juni<br />

in einem unmittelbaren Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einem Erhebungspflichtigen<br />

stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltsmitteln der Berichtsstelle beziehen.<br />

Hierzu gehören die Dauerbeschäftigten, die Beschäftigten in Ausbildung, mit Zeitvertrag<br />

sowie nach dem Arbeitsförderungsreformgesetz (AFRG).<br />

Vollzeitbeschäftigte<br />

Vollzeitbeschäftigte sind Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche Wochenarbeitsstundenzahl<br />

(z.B. 40 Stunden; bei Lehrkräften entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden)<br />

beträgt.<br />

Teilzeitbeschäftigte<br />

Teilzeitbeschäftigte sind Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche volle<br />

Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt. Im Jahrbuch werden nur die Beschäftigten<br />

mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit (einschließlich Beschäftigte in<br />

Altersteilzeit) nachgewiesen.<br />

Versorgungsempfänger<br />

Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Versorgungen in Form von<br />

Ruhegehalt, Witwen-/Witwergeld oder Waisengeld erhalten. Hierzu zählen ehemalige Beamte,<br />

Richter, Angestellte und Arbeiter mit Beamtenversorgung sowie Hinterbliebene von Ruhegehaltsempfängern<br />

oder verstorbenen aktiven Beamten.<br />

Umsatzsteuer<br />

Von Steuerpflichtigen mit einem Jahresumsatz ab 17 500 EUR (1992 und 1994 ab 12 782 EUR,<br />

2000 ab 16 617 EUR, 2002 ab 16 620 EUR) werden die Umsätze des Erhebungsjahres erfasst und<br />

u.a. nach Wirtschaftszweigen, Umsatzgrößenklassen, Rechtsformen und regionaler Gliederung<br />

ausgewertet. Mit Beginn des EU-Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 unterliegen auch die innergemeinschaftlichen<br />

Erwerbe der Umsatzsteuer. Der steuerbare Umsatz umfasst demzufolge sowohl<br />

die Lieferungen und Leistungen als auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe. Er gliedert sich in<br />

den steuerfreien und den steuerpflichtigen Umsatz. Zu den per Gesetz steuerfreien Umsätzen<br />

gehören z.B. Exporte, Umsätze der Heilberufe, Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr oder Umsätze<br />

in bestimmten kulturellen und sozialen Bereichen.<br />

Erhebungseinheit ist das umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Das Unternehmen umfasst die<br />

gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Die regionale Zuordnung des<br />

Unternehmensumsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen<br />

erfolgt am Sitz der Geschäftsleitung des Gesamtunternehmens. Die Gliederung der<br />

Unternehmen nach Wirtschaftszweigen erfolgt auf der Grundlage der „Klassifikation der Wirtschaftszweige,<br />

Ausgabe 2003“ (WZ 2003).<br />

Lohn- und Einkommensteuer<br />

Lohn- bzw. Einkommensteuer entrichten unbeschränkt Steuerpflichtige (alle natürlichen Personen,<br />

die Einnahmen in einer der steuerlich relevanten Einkunftsarten aufweisen und deren Wohnsitz oder<br />

gewöhnlicher Aufenthalt im Inland ist) und beschränkt Steuerpflichtige (natürliche Personen, die<br />

inländische steuerpflichtige Einkünfte nach § 49 EStG haben). Dabei zählen Ehegatten, die beide<br />

Einkommen bezogen haben und zusammen veranlagt wurden, zwar als zwei Steuerfälle, jedoch nur<br />

als ein Steuerpflichtiger.<br />

425<br />

XVI

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