Globale Risiken managen - UmweltDialog Nr 7 (Mai 2017)
Ob Trump oder Brexit, Terroranschläge oder Klimawandel: Die Welt ist seit geraumer Zeit im permanenten Krisenmodus. Wirtschaftliches Handeln wirkt wie Segeln im Sturm. Das rückt den Aspekt des Risikomanagemnets in deb Blickpunkt. Die aktuelle Ausgabe des UmweltDialog-Magazins „Globale Risiken managen“ widmet sich daher diesem Thema. Themen dieser Ausgabe: Was haben globale Risiken mit CSR zu tun? / Standortrisiko Trump? / Albtraum Rückruf / Transparente Lieferketten / Kein Platz für Kinderarbeit u.v.m.
Ob Trump oder Brexit, Terroranschläge oder Klimawandel: Die Welt ist seit geraumer Zeit im permanenten Krisenmodus. Wirtschaftliches Handeln wirkt wie Segeln im Sturm. Das rückt den Aspekt des Risikomanagemnets in deb Blickpunkt. Die aktuelle Ausgabe des UmweltDialog-Magazins „Globale Risiken managen“ widmet sich daher diesem Thema. Themen dieser Ausgabe:
Was haben globale Risiken mit CSR zu tun? / Standortrisiko Trump? / Albtraum Rückruf / Transparente Lieferketten / Kein Platz für Kinderarbeit u.v.m.
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Produktrisiken<br />
Importeur, der eine Betriebsanleitung fehlerhaft<br />
übersetzt.<br />
Was ist der Unterschied zur Produkthaftung?<br />
Dr. Voss: Im Gegensatz zur Produzentenhaftung<br />
setzt die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz<br />
kein Verschulden des Herstellers<br />
voraus, wenn eine Person oder privat genutzte<br />
Sache durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt<br />
wird. Somit kann es passieren, dass ein<br />
Hersteller sämtliche Sicherheitsanforderungen<br />
bis ins Detail berücksichtigt, viel Aufwand bei<br />
der Qualitätssicherung betreibt und trotzdem –<br />
beispielsweise für einen Ausreißer bei der Herstellung<br />
– haftet. Ein Importeur im Sinne dieses<br />
Gesetzes wird wie ein Hersteller behandelt.<br />
Wann greift die Mängelgewährleistung oder ein<br />
Garantieanspruch?<br />
Dr. Voss: Im Unterschied zur Produkthaftung<br />
muss sowohl bei der Mängelgewährleistung als<br />
auch bei einer Garantie ein Vertrag zwischen<br />
den Parteien vorliegen. Die Mängelgewährleistung<br />
ist gesetzlich geregelt und gewährt dem<br />
Käufer einen Gewährleistungsanspruch für 2<br />
Jahre ab Kauf der Sache. Weist beispielsweise<br />
ein Produkt einen Mangel oder nicht die vereinbarte<br />
Beschaffenheit auf, ergeben sich für<br />
den Käufer je nach Konstellation Ansprüche auf<br />
Nachbesserung durch seinen Lieferanten. In bestimmten<br />
Fällen können darüber hinaus Schadensersatzansprüche<br />
bestehen, beispielsweise<br />
bei einem durch den Lieferanten verschuldeten<br />
Lieferverzug, infolgedessen eine Produktionsanlage<br />
stillsteht. Der Hersteller kann dem Käufer<br />
zusätzlich freiwillig eine Garantie einräumen,<br />
wie z.B. die bekannte „Durchrostgarantie“<br />
bei Autoherstellern. In der vertraglichen Ausgestaltung<br />
eines solchen Garantieversprechens<br />
kann der Hersteller Art, Umfang und Dauer der<br />
Garantie frei bestimmen.<br />
Was ist bei einem fehlerhaften Produkt zu beachten?<br />
Dr. Voss: Der Rückruf ist das äußerste Mittel in<br />
einem breiten Portfolio an Korrekturmaßnahmen.<br />
Je nach vorliegendem Risiko können diese<br />
teilweise auch in Hinweisen zur sicheren Verwendung<br />
eines Produkts oder in einer Anpassung<br />
des Produktdesigns bestehen. Für einen<br />
Großteil der Verbraucherprodukte sind das Produktsicherheitsgesetz<br />
sowie damit zusammenhängende<br />
Verordnungen die rechtliche Basis<br />
für die Pflicht zur Durchführung von Korrekturmaßnahmen.<br />
Für reine B2B-Produkte lässt sich<br />
eine Pflicht für entsprechende Korrekturen aus<br />
der Produzentenhaftung ableiten. Insbesondere<br />
Hersteller und Importeure sollten sich daher<br />
proaktiv auf ein solches Szenario vorbereiten.<br />
Was ist bei einer Rückrufaktion zu beachten?<br />
Dr. Voss: Der Ablauf ist je nach Produktkategorie<br />
leicht unterschiedlich. Für Verbraucherprodukte<br />
im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes<br />
beginnt der Prozess mit dem Eingang erster<br />
Hinweise auf mögliche von einem Produkt<br />
ausgehende <strong>Risiken</strong>. Diese werden im nächsten<br />
Schritt bewertet und festgestellt, ob Korrekturmaßnahmen<br />
erforderlich sind. Wichtig<br />
ist hierbei eine – gesetzliche vorgeschriebene<br />
– frühzeitige Einbeziehung der zuständigen<br />
Marktüberwachungsbehörde. Stellt sich heraus,<br />
dass ein Rückruf erforderlich ist, werden die<br />
konkreten Maßnahmen bestimmt. Diese reichen<br />
von der Kommunikation mit den Behörden<br />
über Hinweise an Händler und Verbraucher bis<br />
zu etwaigen Anpassungen bei künftig ausgelieferten<br />
Produkten. Die Durchführung der Maßnahmen<br />
wird eng überwacht und anhand von<br />
Zielparametern bewertet. Abschließend werden<br />
aus den Erfahrungswerten Verbesserungen zur<br />
Vermeidung künftiger Fehler oder in Hinblick<br />
auf künftige Korrekturmaßnahmen abgeleitet.<br />
Der Rückruf eines Produkts ist die ultimative Maßnahme.<br />
Wie kann man sich auf das Szenario einer<br />
Rückrufaktion vorbereiten?<br />
Dr. Voss: Die wirksamste Maßnahme zur Vermeidung<br />
von Rückrufen ist naturgemäß das<br />
Inverkehrbringen sicherer Produkte. Bereits<br />
im Zuge der Entwicklung sollte jedoch überlegt<br />
werden, aus welchen Informationsquellen Hinweise<br />
auf möglichen <strong>Risiken</strong> eingehen könnten<br />
und wie man diese zusammenführt. Auf diese<br />
Weise lässt sich häufig ein positiver Aspekt –<br />
nämlich die systematische Erfassung kundenseitiger<br />
Verbesserungsvorschläge – mit abdecken.<br />
Wenn das Produkt dann eingeführt wurde,<br />
sollte eine systematische Produktbeobachtung<br />
erfolgen. Je nach Produktart und potenziellen<br />
<strong>Risiken</strong> kann dies die Erfassung und Analyse<br />
von Beschwerden umfassen, aber auch bis zur<br />
Ausgabe 7 | <strong>Mai</strong> <strong>2017</strong> | Umweltdialog.de<br />
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