17.05.2017 Aufrufe

Globale Risiken managen - UmweltDialog Nr 7 (Mai 2017)

Ob Trump oder Brexit, Terroranschläge oder Klimawandel: Die Welt ist seit geraumer Zeit im permanenten Krisenmodus. Wirtschaftliches Handeln wirkt wie Segeln im Sturm. Das rückt den Aspekt des Risikomanagemnets in deb Blickpunkt. Die aktuelle Ausgabe des UmweltDialog-Magazins „Globale Risiken managen“ widmet sich daher diesem Thema. Themen dieser Ausgabe: Was haben globale Risiken mit CSR zu tun? / Standortrisiko Trump? / Albtraum Rückruf / Transparente Lieferketten / Kein Platz für Kinderarbeit u.v.m.

Ob Trump oder Brexit, Terroranschläge oder Klimawandel: Die Welt ist seit geraumer Zeit im permanenten Krisenmodus. Wirtschaftliches Handeln wirkt wie Segeln im Sturm. Das rückt den Aspekt des Risikomanagemnets in deb Blickpunkt. Die aktuelle Ausgabe des UmweltDialog-Magazins „Globale Risiken managen“ widmet sich daher diesem Thema. Themen dieser Ausgabe:
Was haben globale Risiken mit CSR zu tun? / Standortrisiko Trump? / Albtraum Rückruf / Transparente Lieferketten / Kein Platz für Kinderarbeit u.v.m.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Produktrisiken<br />

Importeur, der eine Betriebsanleitung fehlerhaft<br />

übersetzt.<br />

Was ist der Unterschied zur Produkthaftung?<br />

Dr. Voss: Im Gegensatz zur Produzentenhaftung<br />

setzt die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz<br />

kein Verschulden des Herstellers<br />

voraus, wenn eine Person oder privat genutzte<br />

Sache durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt<br />

wird. Somit kann es passieren, dass ein<br />

Hersteller sämtliche Sicherheitsanforderungen<br />

bis ins Detail berücksichtigt, viel Aufwand bei<br />

der Qualitätssicherung betreibt und trotzdem –<br />

beispielsweise für einen Ausreißer bei der Herstellung<br />

– haftet. Ein Importeur im Sinne dieses<br />

Gesetzes wird wie ein Hersteller behandelt.<br />

Wann greift die Mängelgewährleistung oder ein<br />

Garantieanspruch?<br />

Dr. Voss: Im Unterschied zur Produkthaftung<br />

muss sowohl bei der Mängelgewährleistung als<br />

auch bei einer Garantie ein Vertrag zwischen<br />

den Parteien vorliegen. Die Mängelgewährleistung<br />

ist gesetzlich geregelt und gewährt dem<br />

Käufer einen Gewährleistungsanspruch für 2<br />

Jahre ab Kauf der Sache. Weist beispielsweise<br />

ein Produkt einen Mangel oder nicht die vereinbarte<br />

Beschaffenheit auf, ergeben sich für<br />

den Käufer je nach Konstellation Ansprüche auf<br />

Nachbesserung durch seinen Lieferanten. In bestimmten<br />

Fällen können darüber hinaus Schadensersatzansprüche<br />

bestehen, beispielsweise<br />

bei einem durch den Lieferanten verschuldeten<br />

Lieferverzug, infolgedessen eine Produktionsanlage<br />

stillsteht. Der Hersteller kann dem Käufer<br />

zusätzlich freiwillig eine Garantie einräumen,<br />

wie z.B. die bekannte „Durchrostgarantie“<br />

bei Autoherstellern. In der vertraglichen Ausgestaltung<br />

eines solchen Garantieversprechens<br />

kann der Hersteller Art, Umfang und Dauer der<br />

Garantie frei bestimmen.<br />

Was ist bei einem fehlerhaften Produkt zu beachten?<br />

Dr. Voss: Der Rückruf ist das äußerste Mittel in<br />

einem breiten Portfolio an Korrekturmaßnahmen.<br />

Je nach vorliegendem Risiko können diese<br />

teilweise auch in Hinweisen zur sicheren Verwendung<br />

eines Produkts oder in einer Anpassung<br />

des Produktdesigns bestehen. Für einen<br />

Großteil der Verbraucherprodukte sind das Produktsicherheitsgesetz<br />

sowie damit zusammenhängende<br />

Verordnungen die rechtliche Basis<br />

für die Pflicht zur Durchführung von Korrekturmaßnahmen.<br />

Für reine B2B-Produkte lässt sich<br />

eine Pflicht für entsprechende Korrekturen aus<br />

der Produzentenhaftung ableiten. Insbesondere<br />

Hersteller und Importeure sollten sich daher<br />

proaktiv auf ein solches Szenario vorbereiten.<br />

Was ist bei einer Rückrufaktion zu beachten?<br />

Dr. Voss: Der Ablauf ist je nach Produktkategorie<br />

leicht unterschiedlich. Für Verbraucherprodukte<br />

im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes<br />

beginnt der Prozess mit dem Eingang erster<br />

Hinweise auf mögliche von einem Produkt<br />

ausgehende <strong>Risiken</strong>. Diese werden im nächsten<br />

Schritt bewertet und festgestellt, ob Korrekturmaßnahmen<br />

erforderlich sind. Wichtig<br />

ist hierbei eine – gesetzliche vorgeschriebene<br />

– frühzeitige Einbeziehung der zuständigen<br />

Marktüberwachungsbehörde. Stellt sich heraus,<br />

dass ein Rückruf erforderlich ist, werden die<br />

konkreten Maßnahmen bestimmt. Diese reichen<br />

von der Kommunikation mit den Behörden<br />

über Hinweise an Händler und Verbraucher bis<br />

zu etwaigen Anpassungen bei künftig ausgelieferten<br />

Produkten. Die Durchführung der Maßnahmen<br />

wird eng überwacht und anhand von<br />

Zielparametern bewertet. Abschließend werden<br />

aus den Erfahrungswerten Verbesserungen zur<br />

Vermeidung künftiger Fehler oder in Hinblick<br />

auf künftige Korrekturmaßnahmen abgeleitet.<br />

Der Rückruf eines Produkts ist die ultimative Maßnahme.<br />

Wie kann man sich auf das Szenario einer<br />

Rückrufaktion vorbereiten?<br />

Dr. Voss: Die wirksamste Maßnahme zur Vermeidung<br />

von Rückrufen ist naturgemäß das<br />

Inverkehrbringen sicherer Produkte. Bereits<br />

im Zuge der Entwicklung sollte jedoch überlegt<br />

werden, aus welchen Informationsquellen Hinweise<br />

auf möglichen <strong>Risiken</strong> eingehen könnten<br />

und wie man diese zusammenführt. Auf diese<br />

Weise lässt sich häufig ein positiver Aspekt –<br />

nämlich die systematische Erfassung kundenseitiger<br />

Verbesserungsvorschläge – mit abdecken.<br />

Wenn das Produkt dann eingeführt wurde,<br />

sollte eine systematische Produktbeobachtung<br />

erfolgen. Je nach Produktart und potenziellen<br />

<strong>Risiken</strong> kann dies die Erfassung und Analyse<br />

von Beschwerden umfassen, aber auch bis zur<br />

Ausgabe 7 | <strong>Mai</strong> <strong>2017</strong> | Umweltdialog.de<br />

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!