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HS 0318-WZ

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Versicherungen | Insurance<br />

Noch mehr Ärger mit<br />

der Versicherungssteuer<br />

Das Finanzgericht Köln bestätigt Steuerpflicht für Schiffe<br />

in fremden Registern. Nun drohen den Reedereien<br />

Nachforderungen, schreibt Michael Hollman<br />

Deutsche Reedereien müssen sich<br />

nach einem Urteil des Finanzgerichts<br />

Köln auf weitere Nachforderungen<br />

für Versicherungssteuer einstellen. Dabei<br />

geht es speziell um Schiffe unter fremder<br />

Flagge, die in keinem deutschen Schiffsregister<br />

eingetragen sind.<br />

Sofern Versicherungsschutz bei einer<br />

Gesellschaft mit Sitz in der EU vereinbart<br />

ist – was in der Mehrzahl der Fälle gegeben<br />

sein dürfte – fallen somit 19% Steuer<br />

auf die Haftpflicht-/P&I-Prämie und 3%<br />

Steuer auf die Seekaskoprämie an. Die<br />

Richter haben damit dem Bundeszentralamt<br />

für Steuern (BZSt) Recht gegeben.<br />

Die Behörde fährt seit rund zwei Jahren<br />

einen strengeren Kurs und fordert<br />

Versicherungssteuer für Schiffe in Nicht-<br />

EU-Registern ein, wenn in Policen auch<br />

Versicherungsschutz für einen deutschen<br />

Vertragsreeder mitvereinbart wurde.<br />

Im besagten Fall soll ein Versicherungsmakler<br />

geklagt haben, der als Steuerentrichtungsschuldner<br />

auch gemeinschaftlich<br />

für die Steuer der versicherten<br />

Schiffe haftet. »Das Gericht hat bedauerlicherweise<br />

und durchaus überraschend<br />

die Klage des betroffenen Unternehmens<br />

gegen die Erhebung von Versicherungssteuer<br />

abgewiesen und die geänderte Auffassung<br />

der Finanzverwaltung mit einer<br />

äußerst profiskalischen Sichtweise bestätigt«,<br />

schreibt der Verband Deutscher<br />

Reeder (VDR) in einer Stellungnahme<br />

zum jüngsten Urteil.<br />

Je nach Schiffs- und Flottengröße drohen<br />

den Reedereien damit Steuernachforderungen<br />

in Höhe von Zehntausenden<br />

Euro. Allein für P&I beläuft sich die Prämie,<br />

die der Steuer zugrunde gelegt wird,<br />

bei einem mittelgroßen Containerschiff<br />

auf 60.000 bis 80.000 $ pro Jahr.<br />

»Das gilt nicht nur für künftige, sondern<br />

auch für zurückliegende Sachverhalte,<br />

da sich das Gesetz diesbezüglich<br />

seit Ende 2012 nicht geändert hat«, wie<br />

Carolin Schilling-Schulz, Partnerin der<br />

Kanzlei Dabelstein & Passehl erläutert.<br />

Über fünf Jahre (2013–2017) beliefe sich<br />

die Nachforderung für besagtes Containerschiff<br />

auf durchschnittlich über<br />

50.000 €, nur für P&I.<br />

Aus dem Kölner Urteil lasse sich ableiten,<br />

dass immer dann eine Steuerpflicht<br />

in Deutschland ausgelöst wird, »wenn<br />

eine gesamtschuldnerische Haftung hinsichtlich<br />

der Prämie auch für Mitversicherte<br />

besteht und einer der Versicherten<br />

seine Ansässigkeit in Deutschland hat«,<br />

stellt Schilling-Schulz klar. Bei Mitversicherten<br />

könne es sich um Bereederer,<br />

Crewing-Agenten, kommerzielle Manager<br />

oder Charterer handeln. Ob bereits<br />

allein deren Nennung im Versicherungszertifikat<br />

als »Co-Assured« – ohne gesamtschuldnerische<br />

Haftung für die Prämie<br />

– ausreicht, um eine Steuerpflicht zu<br />

begründen, bleibt unklar.<br />

Im verhandelten Fall war die Reederei<br />

eindeutig als »Member« neben der<br />

Schiffsgesellschaft im Versicherungszertifikat<br />

genannt. Sollte es weitere Urteile<br />

geben, die auch bei einem »Co-Assured«-<br />

Sachverhalt eine Versicherungsnehmerstellung<br />

für Mitversicherte feststellen,<br />

würde das den Anwendungskreis der Versicherungssteuer<br />

noch einmal erweitern.<br />

Tilo Wallrabenstein, Syndikus beim<br />

VDR, geht davon aus, dass es bis zu<br />

200 Schiffe treffen könnte, die von deutschen<br />

Standorten aus gemanagt werden<br />

und nicht in einem deutschen Seeschiffsregister<br />

registriert sind. Der Verband<br />

befürchtet aufgrund der Entscheidung<br />

»erhebliche Wettbewerbsnachteile« für<br />

deutsche Reedereien bei der Drittbereederung<br />

von Schiffen ausländischer Eigner.<br />

Die zusätzlichen Kosten unter deutschem<br />

Schiffsmanagement seien bei einem Regelsteuersatz<br />

von 19% auf die P&I-Prämie<br />

viel höher als im Ausland. Die Zusatzkosten<br />

müssten Bereederer aus eigener Kasse<br />

zahlen, wenn sie internationales Geschäft<br />

zu Marktpreisen übernehmen wollen. M<br />

Abstract: More headaches over<br />

insurance tax<br />

German ship managers are facing<br />

more extra bills for insurance tax on<br />

premiums for ships registered outside<br />

the EU. Shipowners’ Association<br />

VDR warns up to 200 vessel could be<br />

affected.<br />

+++ Telegramm +++ Telegramm +++ Telegramm +++ Telegramm +++ Telegramm +++ Telegramm +++<br />

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16 HANSA International Maritime Journal – 155. Jahrgang – 2018 – Nr. 3

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