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Versicherungen | Insurance<br />
Noch mehr Ärger mit<br />
der Versicherungssteuer<br />
Das Finanzgericht Köln bestätigt Steuerpflicht für Schiffe<br />
in fremden Registern. Nun drohen den Reedereien<br />
Nachforderungen, schreibt Michael Hollman<br />
Deutsche Reedereien müssen sich<br />
nach einem Urteil des Finanzgerichts<br />
Köln auf weitere Nachforderungen<br />
für Versicherungssteuer einstellen. Dabei<br />
geht es speziell um Schiffe unter fremder<br />
Flagge, die in keinem deutschen Schiffsregister<br />
eingetragen sind.<br />
Sofern Versicherungsschutz bei einer<br />
Gesellschaft mit Sitz in der EU vereinbart<br />
ist – was in der Mehrzahl der Fälle gegeben<br />
sein dürfte – fallen somit 19% Steuer<br />
auf die Haftpflicht-/P&I-Prämie und 3%<br />
Steuer auf die Seekaskoprämie an. Die<br />
Richter haben damit dem Bundeszentralamt<br />
für Steuern (BZSt) Recht gegeben.<br />
Die Behörde fährt seit rund zwei Jahren<br />
einen strengeren Kurs und fordert<br />
Versicherungssteuer für Schiffe in Nicht-<br />
EU-Registern ein, wenn in Policen auch<br />
Versicherungsschutz für einen deutschen<br />
Vertragsreeder mitvereinbart wurde.<br />
Im besagten Fall soll ein Versicherungsmakler<br />
geklagt haben, der als Steuerentrichtungsschuldner<br />
auch gemeinschaftlich<br />
für die Steuer der versicherten<br />
Schiffe haftet. »Das Gericht hat bedauerlicherweise<br />
und durchaus überraschend<br />
die Klage des betroffenen Unternehmens<br />
gegen die Erhebung von Versicherungssteuer<br />
abgewiesen und die geänderte Auffassung<br />
der Finanzverwaltung mit einer<br />
äußerst profiskalischen Sichtweise bestätigt«,<br />
schreibt der Verband Deutscher<br />
Reeder (VDR) in einer Stellungnahme<br />
zum jüngsten Urteil.<br />
Je nach Schiffs- und Flottengröße drohen<br />
den Reedereien damit Steuernachforderungen<br />
in Höhe von Zehntausenden<br />
Euro. Allein für P&I beläuft sich die Prämie,<br />
die der Steuer zugrunde gelegt wird,<br />
bei einem mittelgroßen Containerschiff<br />
auf 60.000 bis 80.000 $ pro Jahr.<br />
»Das gilt nicht nur für künftige, sondern<br />
auch für zurückliegende Sachverhalte,<br />
da sich das Gesetz diesbezüglich<br />
seit Ende 2012 nicht geändert hat«, wie<br />
Carolin Schilling-Schulz, Partnerin der<br />
Kanzlei Dabelstein & Passehl erläutert.<br />
Über fünf Jahre (2013–2017) beliefe sich<br />
die Nachforderung für besagtes Containerschiff<br />
auf durchschnittlich über<br />
50.000 €, nur für P&I.<br />
Aus dem Kölner Urteil lasse sich ableiten,<br />
dass immer dann eine Steuerpflicht<br />
in Deutschland ausgelöst wird, »wenn<br />
eine gesamtschuldnerische Haftung hinsichtlich<br />
der Prämie auch für Mitversicherte<br />
besteht und einer der Versicherten<br />
seine Ansässigkeit in Deutschland hat«,<br />
stellt Schilling-Schulz klar. Bei Mitversicherten<br />
könne es sich um Bereederer,<br />
Crewing-Agenten, kommerzielle Manager<br />
oder Charterer handeln. Ob bereits<br />
allein deren Nennung im Versicherungszertifikat<br />
als »Co-Assured« – ohne gesamtschuldnerische<br />
Haftung für die Prämie<br />
– ausreicht, um eine Steuerpflicht zu<br />
begründen, bleibt unklar.<br />
Im verhandelten Fall war die Reederei<br />
eindeutig als »Member« neben der<br />
Schiffsgesellschaft im Versicherungszertifikat<br />
genannt. Sollte es weitere Urteile<br />
geben, die auch bei einem »Co-Assured«-<br />
Sachverhalt eine Versicherungsnehmerstellung<br />
für Mitversicherte feststellen,<br />
würde das den Anwendungskreis der Versicherungssteuer<br />
noch einmal erweitern.<br />
Tilo Wallrabenstein, Syndikus beim<br />
VDR, geht davon aus, dass es bis zu<br />
200 Schiffe treffen könnte, die von deutschen<br />
Standorten aus gemanagt werden<br />
und nicht in einem deutschen Seeschiffsregister<br />
registriert sind. Der Verband<br />
befürchtet aufgrund der Entscheidung<br />
»erhebliche Wettbewerbsnachteile« für<br />
deutsche Reedereien bei der Drittbereederung<br />
von Schiffen ausländischer Eigner.<br />
Die zusätzlichen Kosten unter deutschem<br />
Schiffsmanagement seien bei einem Regelsteuersatz<br />
von 19% auf die P&I-Prämie<br />
viel höher als im Ausland. Die Zusatzkosten<br />
müssten Bereederer aus eigener Kasse<br />
zahlen, wenn sie internationales Geschäft<br />
zu Marktpreisen übernehmen wollen. M<br />
Abstract: More headaches over<br />
insurance tax<br />
German ship managers are facing<br />
more extra bills for insurance tax on<br />
premiums for ships registered outside<br />
the EU. Shipowners’ Association<br />
VDR warns up to 200 vessel could be<br />
affected.<br />
+++ Telegramm +++ Telegramm +++ Telegramm +++ Telegramm +++ Telegramm +++ Telegramm +++<br />
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16 HANSA International Maritime Journal – 155. Jahrgang – 2018 – Nr. 3