ZAP-2018-08
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
Kraft getreten (BGBl I, S. 3352). Das NetzDG, von<br />
vielen auch Facebook-Gesetz genannt, richtet<br />
sich gegen Hetze und gefälschte Meldungen<br />
(Fake News) in sozialen Netzwerken. Bei Verstößen<br />
gegen Verpflichtungen aus dem Gesetz<br />
sieht das NetzDG z.T. empfindliche Geldbußen<br />
(bis 50 Mio. €) gegen die Netzwerkbetreiber vor.<br />
Auf Grundlage von § 4 Abs. 4 S. 2 NetzDG hat nun<br />
das Bundesjustizministerium im Einvernehmen<br />
mit dem Bundesministerium des Innern, dem<br />
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie<br />
und dem Bundesministerium für Verkehr und<br />
digitale Infrastruktur allgemeine Verwaltungsgrundsätze<br />
über die Ausübung des Ermessens der<br />
Bußgeldbehörde bei der Einleitung eines Bußgeldverfahrens<br />
und bei der Bemessung der Geldbußen<br />
erlassen.<br />
Die konkrete Bußgeldzumessung geschieht in<br />
einem relativ komplizierten Verfahren, bei dem<br />
u.a. auch das betroffene soziale Netzwerk nach<br />
Größe zu klassifizieren ist und die Tatumstände<br />
und -folgen von „leicht“ bis „außerordentlich<br />
schwer“ einzuordnen sind. Hier geben die Leitlinien<br />
die nötigen Anhaltspunkte für die Ausübung<br />
des behördlichen Ermessens.<br />
Die NetzDG-Bußgeldleitlinien sind auf der Internetseite<br />
des Bundesjustizministeriums als PDF-<br />
Dokument veröffentlicht und können unter der<br />
Adresse www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/<br />
Themen/Fokusthemen/NetzDG_Bußgeldleitlinien.html<br />
abgerufen werden.<br />
[Quelle: BMJV]<br />
Überarbeiteter Leitfaden für die<br />
Abwicklung von Kanzleien<br />
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre „Hinweise<br />
für die Tätigkeit des Abwicklers“ überarbeitet.<br />
Die Hinweise geben einen Überblick<br />
über die Aufgaben des Abwicklers und seine<br />
Befugnisse. So wird etwa auf die Aspekte „Geldund<br />
Postverkehr“ (neuerdings einschließlich beA),<br />
Beschäftigten- und sonstige Vertragsverhältnisse,<br />
Mandate und Haftung sowie auch auf die Vergütung<br />
des Abwicklers eingegangen.<br />
Die Leitlinien der BRAK verstehen sich lediglich als<br />
Empfehlungen, stellen jedoch im Wesentlichen<br />
auch eine Zusammenfassung der Rechtslage dar.<br />
Erforderlich wurde die Aktualisierung durch eine<br />
Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung und<br />
Gesetzeslage. Zu berücksichtigen waren u.a.:<br />
• die Ende 2016 in Kraft getretenen RAVPV<br />
sowie die jüngste BRAO-Reform,<br />
• die Verlängerung der Aktenaufbewahrungsfrist<br />
von fünf auf sechs Jahre,<br />
• die Rechtsprechung zum Verhältnis von Abwickler<br />
und Insolvenzverwalter.<br />
Die neuen Hinweise sind in <strong>ZAP</strong> F. 23, S. 1121 (in<br />
dieser Ausgabe) in vollständiger Fassung abgedruckt.<br />
[Quelle: BRAK]<br />
Neues Rechtsanwalts- und ReNo-<br />
Fachangestellten-Merkblatt<br />
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat darauf<br />
hingewiesen, dass sein Vereinsvorstand das<br />
aktualisierte „Rechtsanwalts- und ReNo-Fachangestelltenmerkblatt<br />
<strong>2018</strong>“ verabschiedet hat.<br />
Das Merkblatt wurde in wichtigen Punkten überarbeitet,<br />
so bestand Aktualisierungsbedarf insbesondere<br />
im Hinblick auf die Vergütung der<br />
Überstunden, die Arbeitszeitmodelle sowie beim<br />
Urlaubsanspruch. Auch der vom DAV erarbeitete<br />
Musterarbeitsvertrag wurde an die aktuellen<br />
gesetzlichen Vorgaben angepasst.<br />
Das DAV-Merkblatt soll eine Orientierungshilfe<br />
für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im<br />
Hinblick auf die Beschäftigung, Vergütung und<br />
Förderung der Weiterbildung des Kanzleipersonals<br />
bieten. So enthält es u.a. eine Liste der<br />
Mindestbestandteile für einen Arbeitsvertrag,<br />
Vorschläge für die wöchentliche Arbeitszeit (laut<br />
DAV 38–40 Stunden) und zur Mindestvergütung<br />
(ab 1.800 €/Monat bei einer 40-Stundenwoche,<br />
wobei der DAV selbst zugesteht, dass<br />
dieser gesetzliche Mindestlohn für das qualifizierte<br />
Kanzleipersonal keine angemessene Vergütung<br />
darstellt) sowie für etwaige Sonderzahlungen,<br />
Urlaub und Fortbildung.<br />
Das neue Merkblatt sowie einen Musterarbeitsvertrag<br />
finden Interessierte auf der Internetseite<br />
des DAV unter https://anwaltverein.de/de/reno#-<br />
panel-merkblaetter.<br />
[Quelle: DAV]<br />
366 <strong>ZAP</strong> Nr. 8 12.4.<strong>2018</strong>