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ZAP-2018-08

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Eilnachrichten <strong>2018</strong> Fach 1, Seite 63<br />

Bank- und Kreditwesen<br />

Negativzinsen: Wirksamkeit von AGB<br />

(LG Tübingen, Urt. v. 26.1.<strong>2018</strong> – 4 O 187/17) • Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank, mit denen<br />

bei Sicht-, Termin- und Festgeldeinlagen im Verhältnis zu Verbrauchern Negativzinsen eingeführt<br />

werden, sind dann nach § 307 BGB unwirksam, wenn davon auch Altverträge erfasst werden, die ohne<br />

eine Entgeltpflicht des Kunden geschlossen wurden. Hinweis: Mit diesem Urteil wird bei bestehenden<br />

Altverträgen den Sparern die Sicherheit gegeben, dass nicht einseitig eine Einführung von negativen<br />

Strafzinsen erfolgen kann. Nicht geklärt ist hingegen weiterhin, ob eine Einführung für die Institute<br />

ökonomisch überhaupt notwendig ist. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 223/<strong>2018</strong><br />

Straßenverkehrsrecht<br />

Rettungsfahrzeug: Betriebsgefahr<br />

(OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.2.<strong>2018</strong> – 1 U 112/17) • Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender<br />

Verkehrsteilnehmer i.d.R. darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und<br />

deshalb stillsteht, und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen<br />

muss, dem freie Bahn einzuräumen ist, entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes<br />

Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren. Von einem Rettungswagen, der unter Inanspruchnahme von<br />

Sonderrechten trotz Rotlicht in eine Kreuzung einfährt, geht eine hohe Gefährdung aus, da die anderen<br />

Verkehrsteilnehmer sich erst auf diese unvermittelt geschaffene Verkehrssituation einstellen müssen.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 224/<strong>2018</strong><br />

Geschwindigkeitsüberschreitung: Abstand zwischen Verkehrszeichen und Messstelle<br />

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.1.<strong>2018</strong> – 2 Rb 9 Ss 794/17) • Durch Verwaltungsvorschriften ist in Baden-<br />

Württemberg seit dem 1.7.2015 kein bestimmter Abstand zwischen dem die Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

anordnenden Verkehrszeichen und der Messstelle mehr vorgeschrieben. Ob dieser Abstand Einfluss<br />

auf die Bewertung des Verstoßes hat, ist danach einzelfallabhängig und deshalb keine Grundlage für die<br />

Zulassung der Rechtsbeschwerde. Schrittgeschwindigkeit (Zeichen 325.1) lässt keine höhere Geschwindigkeit<br />

als 7 km/h zu. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 225/<strong>2018</strong><br />

Versicherungsrecht<br />

Lebensversicherung: Verjährung des Rückabwicklungsanspruchs<br />

(BGH, Urt. v. 21.2.<strong>2018</strong> – IV ZR 304/16) • Der Verjährungsbeginn setzt gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB aus<br />

Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit grds. nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden<br />

Umstände voraus. Nicht erforderlich ist i.d.R., dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die<br />

zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht. Ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den<br />

Verjährungsbeginn aber hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die<br />

selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag. In diesen Fällen fehlt es an der<br />

Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn. Der<br />

Beginn der Verjährungsfrist für einen Rückabwicklungsanspruch nach einem Rücktritt gem. § 8 VVG a.F.<br />

war nicht wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinausgeschoben.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 226/<strong>2018</strong><br />

Familienrecht<br />

Sorgerechtsprozess: Unterbliebene Kindesanhörung<br />

(OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.12.2017 – 9 UF 54/17) • Gemäß § 159 Abs. 2 FamFG ist ein Kind, das das<br />

14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, persönlich durch das Familiengericht anzuhören, wenn die Neigungen,<br />

Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche<br />

Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist. Die erste Voraussetzung liegt bei einem Verfahren<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. 8 12.4.<strong>2018</strong> 369

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