ZAP-2018-08
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
lichter sind hingegen die Kammern in Mecklenburg-Vorpommern<br />
(- 2,26 %) und Sachsen<br />
(- 2,27 %). Insgesamt haben 17 Rechtsanwaltskammern<br />
einen Rückgang ihrer Mitglieder zu<br />
verzeichnen, nur 11 Kammern einen Zuwachs.<br />
Die größte Rechtsanwaltskammer ist weiterhin<br />
München mit 21.665 Mitgliedern, die kleinste ist<br />
Zweibrücken mit 1.433 Mitgliedern. Besonders<br />
interessant ist dabei, dass die sieben größten<br />
Rechtsanwaltskammern, mit über 10.000 Mitgliedern<br />
insgesamt, jetzt 62,9 % aller Rechtsanwälte<br />
vertreten (104.407 von 165.857), die<br />
übrigen 17 regionalen Kammern dagegen nur die<br />
restlichen 37,1 %.<br />
[mwh]<br />
Bundesjustizministerin will Schwerpunkt<br />
auf Verbraucherschutz legen<br />
Die neue Bundesjustizministerin Dr. KATARINA<br />
BARLEY will den Verbraucherschutz zu einem<br />
Schwerpunkt ihrer Amtstätigkeit machen. Dies<br />
kündigte sie in ihrer Antrittsrede an. KATARINA<br />
BARLEY hat am 14. März das Amt als neue Bundesministerin<br />
der Justiz und für Verbraucherschutz<br />
angetreten. Sie folgt auf HEIKO MAAS, der das<br />
Ressort seit Dezember 2013 führte und nun zum<br />
Außenminister ernannt wurde.<br />
Zuvor war Frau Dr. BARLEY Bundesministerin für<br />
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und leitete<br />
geschäftsführend das Bundesministerium für Arbeit<br />
und Soziales. Von Dezember 2015 bis Juni<br />
2017 war sie Generalsekretärin der SPD. Die<br />
gelernte Juristin ist seit 2013 Mitglied des Deutschen<br />
Bundestags. Zuvor arbeitete sie als Referentin<br />
im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz<br />
des Landes Rheinland-Pfalz und<br />
als Richterin am Landgericht Trier sowie am<br />
Amtsgericht Wittlich.<br />
In ihrer Antrittsrede am 15. März kündigte sie an,<br />
sich neben der Rechtspolitik insbesondere auch<br />
für den Verbraucherschutz stark zu machen.<br />
Denn, so die Ministerin, wie eine starke Justiz sei<br />
auch ein wirkungsvoller Verbraucherschutz vor<br />
allem eine Frage der Gerechtigkeit. „Ich will –<br />
obwohl Juristin durch und durch – den Verbraucherschutz<br />
zu einem Schwerpunkt meiner zukünftigen<br />
Arbeit machen. Der Koalitionsvertrag hat im Bereich<br />
der Verbraucherpolitik viele Ziele definiert, die es nun<br />
zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger rasch und<br />
engagiert anzugehen gilt. Ich denke hier vor allem auch<br />
an die Umsetzung der Musterfeststellungsklage, um<br />
Verbraucherinnen und Verbraucher in der Auseinandersetzung<br />
mit Großkonzernen zu stärken, die Gerichte<br />
zu entlasten und gleichzeitig auch den Unternehmen<br />
mehr Rechtssicherheit zu geben.“, soKATARINA BARLEY.<br />
Daneben hat sie auch die sog. Mietpreisbremse<br />
im Visier, deren Wirksamkeit erhöht werden soll.<br />
Die Miete in Ballungszentren sei „das Problem<br />
Nummer eins“ vieler Menschen. Deshalb werde<br />
demnächst u.a. auch die Modernisierungsumlage<br />
abgesenkt, um Mieter zu entlasten.<br />
Eine regelrechte Offensive an neuen Gesetzesvorlagen<br />
ist von der neuen Ministerin aber offenbar<br />
nicht zu erwarten. In ihrer Rede dämpfte sie allzu<br />
große Erwartungen im Hinblick auf Regelungsinitiativen<br />
mit einem Zitat: „Von MONTESQUIEU wissen<br />
wir: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen,<br />
dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“.<br />
[Quelle: BMJV]<br />
Vorstoß für Englisch als Gerichtssprache<br />
Der Bundesrat möchte, dass die Landgerichte<br />
Kammern für internationale Handelssachen einrichten<br />
dürfen, vor denen in englischer Sprache<br />
verhandelt wird. Im März beschloss er, dem Bundestag<br />
einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.<br />
Den Vorstoß begründete die Länderkammer damit,<br />
dass es in Deutschland zahlreiche Richter<br />
gibt, die hervorragend Englisch sprechen und in<br />
der Lage sind, eine mündliche Verhandlung sowie<br />
das Verfahren entsprechend zu führen. Obwohl<br />
das deutsche Recht und die deutsche Justiz<br />
international hohe Anerkennung genössen, leide<br />
der Gerichtsstandort Deutschland bisher darunter,<br />
dass noch immer nur Deutsch als Gerichtssprache<br />
bestimmt sei. Dies trage dazu bei, dass<br />
bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten<br />
zumeist im Ausland ausgetragen würden – zum<br />
Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und<br />
deutscher Unternehmen.<br />
Um diese bedeutenden und auch lukrativen<br />
Rechtsstreitigkeiten würden sich bereits jetzt<br />
andere Staaten, wie etwa die Niederlande, Belgien<br />
oder Frankreich, bemühen. Wer seinen gesamten<br />
362 <strong>ZAP</strong> Nr. 8 12.4.<strong>2018</strong>