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ZAP-2018-08

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

lichter sind hingegen die Kammern in Mecklenburg-Vorpommern<br />

(- 2,26 %) und Sachsen<br />

(- 2,27 %). Insgesamt haben 17 Rechtsanwaltskammern<br />

einen Rückgang ihrer Mitglieder zu<br />

verzeichnen, nur 11 Kammern einen Zuwachs.<br />

Die größte Rechtsanwaltskammer ist weiterhin<br />

München mit 21.665 Mitgliedern, die kleinste ist<br />

Zweibrücken mit 1.433 Mitgliedern. Besonders<br />

interessant ist dabei, dass die sieben größten<br />

Rechtsanwaltskammern, mit über 10.000 Mitgliedern<br />

insgesamt, jetzt 62,9 % aller Rechtsanwälte<br />

vertreten (104.407 von 165.857), die<br />

übrigen 17 regionalen Kammern dagegen nur die<br />

restlichen 37,1 %.<br />

[mwh]<br />

Bundesjustizministerin will Schwerpunkt<br />

auf Verbraucherschutz legen<br />

Die neue Bundesjustizministerin Dr. KATARINA<br />

BARLEY will den Verbraucherschutz zu einem<br />

Schwerpunkt ihrer Amtstätigkeit machen. Dies<br />

kündigte sie in ihrer Antrittsrede an. KATARINA<br />

BARLEY hat am 14. März das Amt als neue Bundesministerin<br />

der Justiz und für Verbraucherschutz<br />

angetreten. Sie folgt auf HEIKO MAAS, der das<br />

Ressort seit Dezember 2013 führte und nun zum<br />

Außenminister ernannt wurde.<br />

Zuvor war Frau Dr. BARLEY Bundesministerin für<br />

Familie, Senioren, Frauen und Jugend und leitete<br />

geschäftsführend das Bundesministerium für Arbeit<br />

und Soziales. Von Dezember 2015 bis Juni<br />

2017 war sie Generalsekretärin der SPD. Die<br />

gelernte Juristin ist seit 2013 Mitglied des Deutschen<br />

Bundestags. Zuvor arbeitete sie als Referentin<br />

im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz<br />

des Landes Rheinland-Pfalz und<br />

als Richterin am Landgericht Trier sowie am<br />

Amtsgericht Wittlich.<br />

In ihrer Antrittsrede am 15. März kündigte sie an,<br />

sich neben der Rechtspolitik insbesondere auch<br />

für den Verbraucherschutz stark zu machen.<br />

Denn, so die Ministerin, wie eine starke Justiz sei<br />

auch ein wirkungsvoller Verbraucherschutz vor<br />

allem eine Frage der Gerechtigkeit. „Ich will –<br />

obwohl Juristin durch und durch – den Verbraucherschutz<br />

zu einem Schwerpunkt meiner zukünftigen<br />

Arbeit machen. Der Koalitionsvertrag hat im Bereich<br />

der Verbraucherpolitik viele Ziele definiert, die es nun<br />

zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger rasch und<br />

engagiert anzugehen gilt. Ich denke hier vor allem auch<br />

an die Umsetzung der Musterfeststellungsklage, um<br />

Verbraucherinnen und Verbraucher in der Auseinandersetzung<br />

mit Großkonzernen zu stärken, die Gerichte<br />

zu entlasten und gleichzeitig auch den Unternehmen<br />

mehr Rechtssicherheit zu geben.“, soKATARINA BARLEY.<br />

Daneben hat sie auch die sog. Mietpreisbremse<br />

im Visier, deren Wirksamkeit erhöht werden soll.<br />

Die Miete in Ballungszentren sei „das Problem<br />

Nummer eins“ vieler Menschen. Deshalb werde<br />

demnächst u.a. auch die Modernisierungsumlage<br />

abgesenkt, um Mieter zu entlasten.<br />

Eine regelrechte Offensive an neuen Gesetzesvorlagen<br />

ist von der neuen Ministerin aber offenbar<br />

nicht zu erwarten. In ihrer Rede dämpfte sie allzu<br />

große Erwartungen im Hinblick auf Regelungsinitiativen<br />

mit einem Zitat: „Von MONTESQUIEU wissen<br />

wir: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen,<br />

dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“.<br />

[Quelle: BMJV]<br />

Vorstoß für Englisch als Gerichtssprache<br />

Der Bundesrat möchte, dass die Landgerichte<br />

Kammern für internationale Handelssachen einrichten<br />

dürfen, vor denen in englischer Sprache<br />

verhandelt wird. Im März beschloss er, dem Bundestag<br />

einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.<br />

Den Vorstoß begründete die Länderkammer damit,<br />

dass es in Deutschland zahlreiche Richter<br />

gibt, die hervorragend Englisch sprechen und in<br />

der Lage sind, eine mündliche Verhandlung sowie<br />

das Verfahren entsprechend zu führen. Obwohl<br />

das deutsche Recht und die deutsche Justiz<br />

international hohe Anerkennung genössen, leide<br />

der Gerichtsstandort Deutschland bisher darunter,<br />

dass noch immer nur Deutsch als Gerichtssprache<br />

bestimmt sei. Dies trage dazu bei, dass<br />

bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten<br />

zumeist im Ausland ausgetragen würden – zum<br />

Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und<br />

deutscher Unternehmen.<br />

Um diese bedeutenden und auch lukrativen<br />

Rechtsstreitigkeiten würden sich bereits jetzt<br />

andere Staaten, wie etwa die Niederlande, Belgien<br />

oder Frankreich, bemühen. Wer seinen gesamten<br />

362 <strong>ZAP</strong> Nr. 8 12.4.<strong>2018</strong>

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