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OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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<strong>Arbeit</strong>geber <strong>und</strong> deren<br />

Dienstleistungspartner<br />

Gr<strong>und</strong>züge des Meldeverfahrens in der sozialen Sicherung<br />

Schutz <strong>und</strong> Siegel<br />

TRANSPORTER: Kommunikationsverfahren<br />

Die Nutzdaten werden gr<strong>und</strong>sätzlich nach einem einheitlichen Sicher-<br />

CONTAINER: Datenpaket<br />

heitsverfahren verschlüsselt <strong>und</strong> mit einer elektronischen Signatur versehen<br />

Allein der berechtigte Empfänger kann die vom Absender verschlüsselten<br />

Nutzdaten entschlüsseln <strong>und</strong> anhand eines Verzeichnisdienstes CONTAINER: Datenpaket die<br />

Identität überprüfen<br />

SIEGEL oder SCHLOSS: Verschlüsselung<br />

Nummernschild<br />

SIEGEL oder SCHLOSS: Verschlüsselung<br />

Jeder Teilnehmer am elektronischen Datenaustausch erhält ein Zertifi kat<br />

<strong>und</strong> wird in einem öff entlichen Verzeichnis registriert KENNZEICHEN: Das Ordnungskri- Registrierung<br />

terium zu der eindeutigen Kennzeichnung des Teilnehmers bildet die<br />

Betriebsnummer oder das Institutionskennzeichen KENNZEICHEN: Registrierung<br />

ZULASSUNG: Qualitätssicherung<br />

Zulassung<br />

Für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch ist eine Zulassung<br />

erforderlich. Die Programme <strong>für</strong> die Entgelt- oder ZULASSUNG: Zahlstellenabrechnung<br />

Qualitätssicherung<br />

werden daher einer permanenten Qualitätssicherung unterzogen<br />

ACHTUNG<br />

ACHTUNG<br />

Nach den Vorgaben der Datenschutzbeauftragten müssen dazu alle schützenswerten<br />

<strong>und</strong> insbesondere die personenbezogenen Informationen FRAGE bei<br />

der Nutzung öff entlicher Kommunikationsstrecken verschlüsselt übertragen<br />

werden Die Krankenkassen betreiben da<strong>für</strong> seit 1996 eine komplexe<br />

Pictogramme, 16.08.12<br />

FRAGE<br />

Sicherheitsinfrastruktur Jeder Kommunikationsteilnehmer verfügt über ein<br />

elektronisches Zertifi kat.<br />

20 Stand 31. August 2012, © ITSG GmbH<br />

VERKEHRSREGELN: Gesetze<br />

VERKEHRSREGELN: Gesetze<br />

AUF-/ABFAHRTEN: Schnittstellen<br />

AUF-/ABFAHRTEN: Schnittstellen<br />

TRANSPORTER: Kommunikationsverfahren<br />

Pictogramme, 16.08.12<br />

Datenpakete zu unterschiedlichen Fachverfahren<br />

Gesicherte Übermittlung auf der „elektronischen Autobahn“<br />

ZERTIFIKAT<br />

ZERTIFIKAT<br />

Organisationen der<br />

sozialen Sicherung<br />

ZERTIF<br />

ZERT

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