OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Fachverfahren<br />
oder Leistungen zur Teilhabe) gewähren können. Darüber hinaus sind hier die beitragspflichtigen<br />
Einnahmen nach § 23c SGB IV zu melden<br />
Der <strong>Arbeit</strong>geber hat dem Leistungsträger diese Bescheinigung durch gesicherte <strong>und</strong> verschlüsselte<br />
Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu<br />
erstatten<br />
4.2.5 B 06 Bescheinigung G 161: Befreiung von der Zuzahlung bei Reha-Maßnahmen<br />
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen bei stationären Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation <strong>für</strong> jeden Kalendertag dieser Leistungen den in § 40 Absatz 5 SGB V angegebenen Betrag.<br />
Eine Befreiung von der Zuzahlung bei Reha-Maßnahmen ist dabei möglich, sofern das Antragsformular G<br />
160 SB bzw G 161 S vom Versicherten eingereicht wird <strong>und</strong> bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden<br />
4.2.6 B 07 Bescheinigung G 586: Verdienstausfall<br />
Haushaltshilfe des Rehabilitanden § 54 SGB IX<br />
Mit § 54 SGB IX werden u. a. die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> eine Haushaltshilfe geregelt. Dabei wird Haushaltshilfe<br />
beispielsweise dann geleistet, wenn es dem Leistungsempfänger zur medizinischen Rehabilitation<br />
oder zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben nicht selbst möglich ist, den Haushalt zu führen<br />
4.2.7 B 08 Bescheinigung R 665: Erziehungsrente <strong>und</strong> Hinterbliebenenrente<br />
Bei der Bescheinigung R 665 handelt es sich um eine Entgeltbescheinigung zur Ermittlung des Einkommens<br />
beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes gemäß §§ 18 a ff. SGB IV.<br />
4.2.8 B 09 Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten bei UV<br />
Im Verfahren wird das Einkommen, das bei der Berechnung von Hinterbliebenenrenten zu berücksichtigen<br />
ist, bescheinigt. Dabei kann es sich um Witwenrente , Witwerrente oder Waisenrente an ein über 18<br />
Jahre altes Kind oder Verwandte der aufsteigenden Linie handeln, die im Sterbefall eines Angehörigen<br />
gezahlt wird<br />
47 Stand 31. August 2012, © ITSG GmbH