OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Fachverfahren<br />
4.1.21 MB 10 BMeldDÜV- Kommunen mit der Rentenversicherung<br />
(z. B. Geburten, Adressänderungen, Sterbefälle)<br />
Die Deutsche Rentenversicherung versendet jährlich mehr als 30 Millionen Schreiben an ihre Versicher-<br />
ten. Für die korrekte Zustellung der Briefsendungen ist eine gute Qualität der Personendaten unabdingbar.<br />
Neben Angaben der Versicherten zur eigenen Person erfolgte die Aktualisierung der persönlichen<br />
Daten vor allem durch Mitteilungen der <strong>Arbeit</strong>geber über die Einzugsstellen oder über die Krankenkassen<br />
selbst Aus der relativ hohen Anzahl an unzustellbaren Briefsendungen konnte jedoch abgeleitet<br />
werden, dass die auf diesem Weg eingegangenen Anschriftendaten nicht so zuverlässig waren.<br />
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches Viertes Buch <strong>und</strong> anderer Gesetze (2.<br />
SV-ÄndG) wurden die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen geschaffen, neben den Daten im Geburtsmeldeverfahren<br />
noch weitere Daten der Meldebehörde an die DSRV zu übermitteln. Auf dieser Basis soll eine hohe Qualität<br />
der Angaben in den Versichertenkonten sichergestellt werden<br />
Dieses Verfahren löste zudem die gesonderte Übermittlung von Sterbefallmitteilungen der Meldebehörden<br />
an den Renten Service der Deutschen Post AG ab. Somit werden alle Änderungen im Einwohner-<br />
Melderegister bei der Erfassung von der Meldebehörde an die DSRV weitergeleitet, wenn die Änderung<br />
folgende Daten betrifft:<br />
• Änderung der Anschrift<br />
• Änderung des Namens, des Doktorgrads oder des Geburtsortes<br />
• Abmeldung<br />
• Änderung des Geburtsdatums oder des Geschlechts<br />
• Ersterfassung im Melderegister anlässlich des Zuzugs aus dem Ausland oder von unbekannt<br />
• Erfassung, Korrektur oder Rücknahme eines Sterbefalls im Melderegister<br />
• Ersterfassung im Melderegister auf Gr<strong>und</strong> einer Geburt<br />
• Meldung, Korrektur oder Löschung einer Geburt<br />
(an das Rentenversicherungskonto der Mutter)<br />
• Stornierung einer Person (Löschung aus dem Melderegister)<br />
• Rücknahme einer Stornierung einer Person im Melderegister<br />
Es handelt sich um ein vollautomatisiertes Verfahren zwischen den Meldebehörden <strong>und</strong> der DSRV sowie<br />
den Trägern der Rentenversicherung, der BA <strong>und</strong> den Krankenkassen.<br />
44 Stand 31. August 2012, © ITSG GmbH