OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Fachverfahren<br />
4.2.9 B 10 Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />
nach §§ 81 ff. SGB VII<br />
Im Fachverfahren wird der Jahresarbeitsverdienst als Berechnungs gr<strong>und</strong>lage<br />
nach §§ 81 ff SGB VII herangezogen<br />
4.2.10 B 11 § 194 SGB VI Entgeltbescheinigung <strong>für</strong> Altersrente<br />
Die Bescheinigung B 11 wird analog zu dem Verfahren A 03 behandelt<br />
Die Bescheinigung im Rahmen des Verfahrens B 11 wird auf Gr<strong>und</strong>lage § 194 SGB VI ausgestellt. Als<br />
Voraussetzung da<strong>für</strong> muss der <strong>Arbeit</strong>geber auf Verlangen des Rentenantragstellers die beitragspflichtigen<br />
Einnahmen <strong>für</strong> abgelaufene Zeiträume innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens melden. Erfolgt die<br />
Meldung, errechnet der Rentenversicherungsträger bei Anträgen auf Altersrente die voraussichtlichen<br />
beitragspflichtigen Einnahmen <strong>für</strong> den verbleibenden Beschäftigungszeitraum bis zum Rentenbeginn<br />
auf Gr<strong>und</strong>lage der gemeldeten beitragspflichtigen Einnahmen Dies gilt entsprechend bei einem Auskunftsersuchen<br />
des Familiengerichts im Versorgungsausgleichsverfahren<br />
Eine gesonderte Meldung müssen die Leistungsträger auch über die beitragspflichtigen Einnahmen von<br />
Sozialleistungsbeziehern <strong>und</strong> die Pflegekasse sowie die privaten Versicherungsunternehmen über die<br />
beitragspflichtigen Einnahmen nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen abgeben.<br />
4.2.11 B 12 Hinzuverdienst § 34, § 96 a SGB VI<br />
Die Bescheinigung über den Hinzuverdienst des Versicherten nach § 34, § 96 a SGB VI dient dem Rentenversicherungsträger<br />
dazu, die Voraussetzungen <strong>für</strong> einen Rentenanspruch der Höhe nach unter Berücksichtigung<br />
der Hinzuverdienstgrenzen zu prüfen<br />
4.2.12 B 24 Bescheinigungen zu § 312 a SGB III <strong>Arbeit</strong>sbescheinigung<br />
zur Beantragung von Leistungen bei ausländischen Trägern<br />
Bei der Bescheinigung zu § 312 a SGB III hat der <strong>Arbeit</strong>geber auf Verlangen der BA alle Tatsachen zu<br />
bescheinigen, die <strong>für</strong> die Bestätigung deutscher <strong>Arbeit</strong>slosenversicherungszeiten zur Vorlage bei einer<br />
<strong>Arbeit</strong>sverwaltung in der EU, den EWR-Staaten oder in der Schweiz benötigt werden. Aktuell steht kein<br />
48 Stand 31. August 2012, © ITSG GmbH