OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Fachverfahren<br />
4.1.5 MB 01-5 Anmeldung Beschäftigter ohne Versicherungsnummer<br />
Soweit dem <strong>Arbeit</strong>geber zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses die Versicherungsnummer nicht<br />
bekannt ist, hat er die Möglichkeit, die Anmeldung ohne Versicherungsnummer abzugeben In diesen<br />
Fällen hat der <strong>Arbeit</strong>geber in der Anmeldung (im Datenbaustein Geburtsangaben – DBGB) zusätzlich<br />
die <strong>für</strong> eine Ermittlung bzw Vergabe einer Versicherungsnummer erforderlichen Informationen zum<br />
Geburtsdatum, dem Geburtsort, dem Geschlecht <strong>und</strong> dem Geburtsnamen des zu meldenden <strong>Arbeit</strong>nehmers<br />
anzugeben Kann die Einzugsstelle die Versicherungsnummer trotz dieser Angaben aus ihrem<br />
eigenen Bestand nicht ermitteln, ist das Verfahren zur Ermittlung beziehungsweise Vergabe der Versicherungsnummer<br />
durch die Deutsche Rentenversicherung einzuleiten.<br />
Jeder Beschäftigte erhält eine Versicherungsnummer (§ 147 Absatz 1 Satz 2 SGB VI <strong>und</strong> VKVV vom<br />
30.03.2001). Die Versicherungsnummer begleitet den Beschäftigten gr<strong>und</strong>sätzlich (Ausnahmen: Stilllegung<br />
bei Doppelvergabe, Wechsel des Geschlechtes des Versicherten) während seines gesamten Versicherungslebens<br />
unverändert <strong>und</strong> zwar auch beim Wechsel des Rentenversicherungsträgers <strong>und</strong> beim<br />
Übergang vom aktiven in den passiven Stand. Die Vergabe der Versicherungsnummer erfolgt gemäß<br />
§ 147 Absatz 1 SGB VI durch die DSRV.<br />
Die Versicherungsnummer baut sich aus folgenden Bestandteilen auf:<br />
• Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers<br />
• Geburtsdatum des Versicherten<br />
• Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens des Beschäftigten zum Zeitpunkt der Vergabe<br />
• Seriennummer (Identifizierung des Geschlechtes: 00-49 männlich, 50-99 weiblich)<br />
• Prüfziffer<br />
Die DSRV gleicht die in fehlerfreien Datensätzen über Anträge auf Vergabe einer Versicherungsnummer<br />
in den Datenbausteinen angegebenen Namen (Familienname <strong>und</strong> gegebenenfalls Geburtsname) <strong>und</strong><br />
Vornamen, den Geburtsort, die Adressdaten sowie gegebenenfalls das Geburtsland mit den Angaben in<br />
den Stammsätzen der DSRV ab, die unter demselben Geburtstag gespeichert sind. Soweit der Familienname<br />
<strong>und</strong> der Geburtsname angegeben sind <strong>und</strong> im Stammsatz nur einer dieser beiden Namen enthalten<br />
ist, genügt die Übereinstimmung mit einem dieser beiden Namen.<br />
Die ermittelten oder von der DSRV vergebenen Versicherungsnummern werden den Einzugsstellen mit<br />
einem Rückmeldesatz mitgeteilt.<br />
Die Einzugsstelle übernimmt die festgestellte oder vergebene Versicherungsnummer in ihren Datenbestand.<br />
Im Übrigen veranlasst sie die Weiterleitung der vorliegenden <strong>und</strong> um die Versicherungsnummer<br />
ergänzte Anmeldung an die Rentenversicherung <strong>und</strong> teilt gleichzeitig dem <strong>Arbeit</strong>geber die vergebene<br />
Versicherungsnummer mit<br />
36 Stand 31. August 2012, © ITSG GmbH