14.12.2012 Aufrufe

OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fachverfahren<br />

4.1.5 MB 01-5 Anmeldung Beschäftigter ohne Versicherungsnummer<br />

Soweit dem <strong>Arbeit</strong>geber zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses die Versicherungsnummer nicht<br />

bekannt ist, hat er die Möglichkeit, die Anmeldung ohne Versicherungsnummer abzugeben In diesen<br />

Fällen hat der <strong>Arbeit</strong>geber in der Anmeldung (im Datenbaustein Geburtsangaben – DBGB) zusätzlich<br />

die <strong>für</strong> eine Ermittlung bzw Vergabe einer Versicherungsnummer erforderlichen Informationen zum<br />

Geburtsdatum, dem Geburtsort, dem Geschlecht <strong>und</strong> dem Geburtsnamen des zu meldenden <strong>Arbeit</strong>nehmers<br />

anzugeben Kann die Einzugsstelle die Versicherungsnummer trotz dieser Angaben aus ihrem<br />

eigenen Bestand nicht ermitteln, ist das Verfahren zur Ermittlung beziehungsweise Vergabe der Versicherungsnummer<br />

durch die Deutsche Rentenversicherung einzuleiten.<br />

Jeder Beschäftigte erhält eine Versicherungsnummer (§ 147 Absatz 1 Satz 2 SGB VI <strong>und</strong> VKVV vom<br />

30.03.2001). Die Versicherungsnummer begleitet den Beschäftigten gr<strong>und</strong>sätzlich (Ausnahmen: Stilllegung<br />

bei Doppelvergabe, Wechsel des Geschlechtes des Versicherten) während seines gesamten Versicherungslebens<br />

unverändert <strong>und</strong> zwar auch beim Wechsel des Rentenversicherungsträgers <strong>und</strong> beim<br />

Übergang vom aktiven in den passiven Stand. Die Vergabe der Versicherungsnummer erfolgt gemäß<br />

§ 147 Absatz 1 SGB VI durch die DSRV.<br />

Die Versicherungsnummer baut sich aus folgenden Bestandteilen auf:<br />

• Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers<br />

• Geburtsdatum des Versicherten<br />

• Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens des Beschäftigten zum Zeitpunkt der Vergabe<br />

• Seriennummer (Identifizierung des Geschlechtes: 00-49 männlich, 50-99 weiblich)<br />

• Prüfziffer<br />

Die DSRV gleicht die in fehlerfreien Datensätzen über Anträge auf Vergabe einer Versicherungsnummer<br />

in den Datenbausteinen angegebenen Namen (Familienname <strong>und</strong> gegebenenfalls Geburtsname) <strong>und</strong><br />

Vornamen, den Geburtsort, die Adressdaten sowie gegebenenfalls das Geburtsland mit den Angaben in<br />

den Stammsätzen der DSRV ab, die unter demselben Geburtstag gespeichert sind. Soweit der Familienname<br />

<strong>und</strong> der Geburtsname angegeben sind <strong>und</strong> im Stammsatz nur einer dieser beiden Namen enthalten<br />

ist, genügt die Übereinstimmung mit einem dieser beiden Namen.<br />

Die ermittelten oder von der DSRV vergebenen Versicherungsnummern werden den Einzugsstellen mit<br />

einem Rückmeldesatz mitgeteilt.<br />

Die Einzugsstelle übernimmt die festgestellte oder vergebene Versicherungsnummer in ihren Datenbestand.<br />

Im Übrigen veranlasst sie die Weiterleitung der vorliegenden <strong>und</strong> um die Versicherungsnummer<br />

ergänzte Anmeldung an die Rentenversicherung <strong>und</strong> teilt gleichzeitig dem <strong>Arbeit</strong>geber die vergebene<br />

Versicherungsnummer mit<br />

36 Stand 31. August 2012, © ITSG GmbH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!