14.12.2012 Aufrufe

OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Fachverfahren<br />

4.1.19 MB 09-1b Künstler <strong>und</strong> Publizisten – Ausgleichsvereinigungen<br />

4.1.19.1 MB 09-1b Künstler <strong>und</strong> Publizisten – Ausgleichsvereinigung – Neuanlage<br />

Mit der Gründung einer Ausgleichsvereinigung (AV) wird das Ziel verfolgt, Verwerter einer bestimmten<br />

Gruppe zusammenzuschließen. Auf diese Weise wird den besonderen Verhältnissen, die innerhalb bestimmter<br />

Gruppen von Vermarktern bestehen können, Rechnung getragen. Die Ausgleichsvereinigung<br />

übernimmt <strong>für</strong> die Verwerter die obliegenden Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK). Mit der<br />

Gründung einer AV erhalten die zur Abgabe verpflichteten Unternehmen die Möglichkeit, untereinander<br />

die Belastung der Künstlersozialabgabe vertraglich anders zu verteilen, als es im KSVG vorgesehen ist<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage ist § 32 KSVG.<br />

4.1.19.2 MB 09-1b Künstler <strong>und</strong> Publizisten – Ausgleichsvereinigung – Bestandspflege<br />

Es handelt sich um Meldungen der bestehenden Ausgleichsvereinigung (AV) gemäß vertraglicher Vereinbarung.<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage ist § 32 KSVG.<br />

4.1.20 MB 09-2 Künstler <strong>und</strong> Publizisten – Versicherte<br />

4.1.20.1 MB 09-1b Künstler <strong>und</strong> Publizisten – Versicherte –<br />

Neuanmeldeverfahren / Wiederanmeldeverfahren<br />

Ein selbstständiger, erwerbsmäßiger Künstler oder Publizist muss sich nach Aufnahme der Tätigkeit bei der<br />

KSK zur Prüfung der Krankenversicherungs (KV)-, Pflegeversicherungs (PV)- <strong>und</strong> Rentenversicherungs (RV)-<br />

Pflicht melden. Die KSK prüft die eingereichten Unterlagen <strong>und</strong> Angaben, ermittelt ggf. nach <strong>und</strong> entscheidet<br />

über die Versicherungspflicht nach dem KSVG Sofern es zu einer Anmeldung zur Sozialversicherung<br />

kommt, wird diese an die DSRV <strong>und</strong> anschließend über die entsprechende DAV an die zuständige Krankenkasse<br />

übermittelt<br />

4.1.20.2 MB 09-2 Künstler <strong>und</strong> Publizisten – Versicherte – Bestandbetreuung<br />

Die KSK erhält Kenntnis von Vorrangversicherungstatbeständen etc , die zur Versicherungsfreiheit,<br />

Beitragsfreiheit, Beendigung der Versicherungspflicht insgesamt führen Diese Informationen werden<br />

durch die Versicherten, die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger an die KSK herangetragen,<br />

welche dann ggf notwendige Ermittlungen einleitet, den Sachverhalt ent-/bescheidet <strong>und</strong> die Meldungen<br />

vornimmt<br />

43 Stand 31. August 2012, © ITSG GmbH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!