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OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Fachverfahren<br />

4.3.6 A 06 Insolvenzgeld<br />

Wer Insolvenzgeld beantragen möchte, muss den davor notwendigen, papiergeb<strong>und</strong>enen Antrag auf Insolvenzgeld<br />

ausfüllen <strong>und</strong> bei der BA einreichen Die BA benötigt die entsprechenden Angaben <strong>für</strong> die Beurteilung<br />

des Insolvenzgeldanspruchs nach §§ 165ff SGB III Die eigene Mitwirkungspflicht ergibt sich aus § 60<br />

SGB I. Entscheidungsrelevante Unterlagen sind bspw. Kündigung, Klageschrift <strong>und</strong> Lohnbescheinigung.<br />

4.3.7 A 07 Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Sozialversicherung<br />

Dieses Antragsverfahren regelt die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-,<br />

Pflege-, Renten- <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>slosenversicherung aus einer Beschäftigung. Ein Antrag auf<br />

Beitragserstattung ist zu stellen, wenn ein nicht verrechnungsfähiges Guthaben in einer<br />

Betriebsprüfung festgestellt wurde, eine versicherungs- bzw beitragsrechtliche Beurteilung<br />

mit Auswirkung auf die Beitragsentrichtung durchgeführt wurde oder beispielsweise in<br />

Fällen der Mehrfachbeschäftigung zu hohe Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden<br />

Der notwendige Antrag kann per Download aus dem Internet<br />

(z. B. www.deutsche-rentenversicherung-b<strong>und</strong>.de oder www.aok-business.de) bezogen<br />

werden. Die zuständige Einzugsstelle sendet den Antrag auf Verlangen auch in Papierform<br />

zu Die Beitragserstattung führt die Einzugsstelle oder in Einzelfällen auch der zuständige<br />

Träger der Deutschen Rentenversicherung bzw. die Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> durch.<br />

4.4 Nicht betrachtete Verfahren<br />

In der Aufnahmephase, welche Verfahren betrachtet werden sollen, gab es besonders im Bescheinigungswesen<br />

<strong>und</strong> bei den Antragsverfahren deutlich mehr Vorschläge, die aufgr<strong>und</strong> der Projektrestriktionen<br />

(Zeit, Budget, Mitarbeiter) nicht in die Betrachtung aufgenommen werden konnten. Es kam daher zu<br />

einer Priorisierung. Verfahren, die aufgr<strong>und</strong> der niedrigen Priorität nicht betrachtet wurden, sind anhand<br />

einer Verfahrenskennziffer (z. B. B 0X, A XX) markiert.<br />

Es gab aber auch eine Reihe von Vorschlägen, die aufgr<strong>und</strong> anderer Kriterien wie z. B. „geringe Fallzahl“,<br />

„künftig nicht mehr vorhandenes Verfahren“, „kommunales Verfahren“ oder „SGB II Verfahren“ von der Liste<br />

genommen wurden Diese Verfahren sind nur namentlich, ohne Kennziffer, aufgeführt<br />

In jedem Fall wird damit deutlich, dass diese Verfahren nicht „vergessen“ wurden.<br />

53 Stand 31. August 2012, © ITSG GmbH

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