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OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Fachverfahren<br />

4 Fachverfahren<br />

4.1 Betrachtete Fachverfahren im<br />

Melde- <strong>und</strong> Beitragswesen<br />

Unter Melde- <strong>und</strong> Beitragswesen in der sozialen<br />

Sicherung bzw in der Sozialversicherung versteht<br />

man die Übermittlung von Daten, wie beispielsweise<br />

die jährlichen Entgelte <strong>und</strong> Beiträge sowie die<br />

personenbezogenen Angaben zur Versicherung von<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmern sowie <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>gebern<br />

<strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>geberinnen bei Sozialversicherungsträgern<br />

Das Meldewesen beinhaltet An- <strong>und</strong><br />

Abmeldungen, Jahresmeldungen sowie Unterbrechungsmeldungen <strong>für</strong> Versicherte <strong>und</strong> Sachverhalte.<br />

Über das Beitragswesen werden die Beiträge <strong>für</strong> die laufenden Versicherungsverhältnisse erhoben. Um<br />

die Versicherung <strong>und</strong> die entsprechende Beitragserhebung durchzuführen, müssen Informationen zwischen<br />

<strong>Arbeit</strong>gebern bzw. Zahlstellen (z. T. stellvertretend <strong>für</strong> die <strong>Arbeit</strong>nehmer <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen)<br />

<strong>und</strong> den Sozialversicherungsträgern ausgetauscht werden Für die einzelnen Sachverhalte <strong>und</strong> sozialen<br />

Träger gibt es unterschiedliche Meldeverfahren Die Inhalte der Meldungen sind zeitlich <strong>und</strong> situationsabhängig<br />

formale Daten, z B Beginn, Ende <strong>und</strong> Status der Versicherung Die Inhalte der Meldeverfahren<br />

im Beitragswesen beziehen sich vor allem auf zu zahlende bzw zu erstattende Beiträge bzw auf die<br />

beitragspflichtigen Einnahmen<br />

Im Projekt <strong>OMS</strong> werden <strong>für</strong> die IST-Aufnahme im Bereich Melde- <strong>und</strong> Beitragswesen verschiedene<br />

Meldeverfahren untersucht. Für die Aufnahme der einzelnen Verfahren in die Untersuchung ist entscheidend,<br />

dass ein <strong>Arbeit</strong>geber oder eine Zahlstelle am Verfahren beteiligt ist <strong>und</strong> dass die Meldeanlässe eine<br />

bestimmte jährliche Fallzahl erreichen<br />

Im Meldewesen der sozialen Sicherung ist der Schwerpunkt des Untersuchungsinhalts der Bereich des<br />

Datenaustausches zwischen <strong>Arbeit</strong>gebern <strong>und</strong> den Sozialversicherungszweigen, der heute schon zum<br />

Großteil im Dialogverfahren (bilaterale elektronische Kommunikation zum vollständigen Papierersatz)<br />

durchgeführt wird. Ein wesentlicher Bestandteil der Meldeverfahren in der Kranken-, Pflege-, Renten<strong>und</strong><br />

<strong>Arbeit</strong>slosenversicherung regelt die Datenerfassungs- <strong>und</strong> -übermittlungsverordnung (DEÜV), die<br />

wiederum auf der Verordnungsermächtigung des § 28c SGB IV basiert Im Meldeverfahren spielen die<br />

Krankenkassen mit ihren Annahmestellen (DAV, GKV-KomServer) eine zentrale Rolle. Darüber hinaus<br />

gibt es Sachverhalte, die von der Rentenversicherung (Sofortmeldeverfahren, VSNR Vergabe) <strong>und</strong> deren<br />

Annahmestellen (DSRV-eXTra-KomServer) übernommen werden. Im Projekt werden die verschiedenen<br />

Varianten des DEÜV-Meldeverfahrens (z. B. geringfügig Beschäftigte, Meldedaten der Unfallversicherung,<br />

Betriebsnummernverfahren mit der B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> (BA)) inklusive den z. T. neu gestalteten<br />

qualifizierten Rückmeldewegen von der Sozialversicherung zum <strong>Arbeit</strong>geber untersucht.<br />

29 Stand 31. August 2012, © ITSG GmbH

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