OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Fachverfahren<br />
Darüber hinaus ist nach § 242b Absatz 2 Satz 4 SGB V eine Informationspflicht seitens des <strong>Arbeit</strong>gebers<br />
vorgesehen, wenn von ihm der Anspruch des <strong>Arbeit</strong>nehmers auf Sozialausgleich nicht vollständig beglichen<br />
werden kann<br />
Der <strong>Arbeit</strong>geber kommt dieser Verpflichtung durch die Abgabe einer GKV-Monatsmeldung nach Die<br />
Krankenkasse teilt ihrerseits dem <strong>Arbeit</strong>geber auch eine Mehrfachbeschäftigung sowie den Bezug mehrerer<br />
beitragspflichtiger Einnahmen des Mitglieds <strong>und</strong> Unterbrechungen des Sozialausgleichs mit.<br />
Bei mehrfach versicherungspflichtig Beschäftigten innerhalb der Gleitzone wird durch die Meldungen<br />
zum Sozialausgleich erreicht, dass der <strong>Arbeit</strong>geber die abzuführenden Beiträge in korrekter Höhe berechnen<br />
kann<br />
4.1.4 MB 01-4 Meldeverfahren <strong>für</strong> geringfügig Beschäftigte<br />
Beim Meldeverfahren <strong>für</strong> geringfügig Beschäftigte handelt es sich<br />
um ein klassisches <strong>Arbeit</strong>gebermeldeverfahren Der <strong>Arbeit</strong>geber<br />
meldet die Aufnahme, Unterbrechung beziehungsweise Beendigung<br />
der Beschäftigung eines <strong>Arbeit</strong>nehmers unter Berücksichtigung<br />
der Besonderheiten eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses<br />
Abweichungen zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung ergeben<br />
sich insbesondere dadurch, dass der Vielzahl der meldenden<br />
<strong>Arbeit</strong>geber nur eine Einzugsstelle (Minijob-Zentrale bei der<br />
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) gegenüber<br />
steht. Die Minijob-Zentrale hat allerdings neben den klassischen<br />
Aufgaben einer Weiterleitungsstelle (Beitragseinzug, Weiterleitung<br />
der Beiträge, Bestandsführung) umfangreiche Aufgaben im<br />
Rahmen der versicherungsrechtlichen Beurteilung beim Zusammentreffen<br />
mehrerer Beschäftigungen<br />
Darüber hinaus wird neben Beiträgen <strong>und</strong> Umlagen auch die Pauschalsteuer <strong>für</strong> geringfügig Beschäftigte<br />
eingezogen <strong>und</strong> weitergeleitet<br />
35 Stand 31. August 2012, © ITSG GmbH