OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Fachverfahren<br />
ausgewertet. Es bestehen zwischen den UV-Trägern, Innungen <strong>und</strong> Berufsverbänden Kooperationen zur<br />
lohnsummenbasierenden Beitragsberechnung. Der DGUV werden Daten <strong>für</strong> die Geschäfts- <strong>und</strong> Rechnungsergebnisse<br />
übermittelt Sie gehen zudem in den <strong>Arbeit</strong>sschutzbericht der B<strong>und</strong>esregierung ein<br />
4.1.10 MB 04-1 Beitragsverfahren <strong>für</strong> berufsständisch Versorgte<br />
Es handelt sich um Meldungen <strong>für</strong> Beschäftigungsverhältnisse der Angehörigen der verkammerten<br />
Freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte,<br />
Tierärzte, Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong> vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie Psychologische<br />
Psychotherapeuten <strong>und</strong> Ingenieure), die nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI <strong>für</strong> das Beschäftigungsverhältnis<br />
von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit <strong>und</strong> Mitglied ihrer berufsständischen<br />
Versorgungseinrichtung (BV) sind.<br />
Eine Befreiungsvoraussetzung ist, dass die BV einen Pflichtbeitrag in gleicher Höhe erhebt wie <strong>für</strong> gesetzlich<br />
Rentenversicherte. Die <strong>Arbeit</strong>geber oder andere Meldepflichtige müssen dazu <strong>für</strong> diese Beschäftigungsverhältnisse<br />
Informationen an die BV übermitteln, die dieser die entsprechende Beitragserhebung<br />
ermöglichen Dazu gehört die Beitragsbemessungsgr<strong>und</strong>lage eines Monats Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage ist<br />
§ 28 a Absatz 11 SGB IV<br />
Es handelt sich um monatliche Meldungen an die Datenannahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen<br />
(DASBV), die die Meldungen ausschließlich an die zuständigen BVen weiterleitet.<br />
4.1.11 MB 04-2 Meldeverfahren <strong>für</strong> berufsständisch Versorgte<br />
Es handelt sich ebenfalls um Meldungen <strong>für</strong> Beschäftigungsverhältnisse der Angehörigen der verkammerten<br />
Freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte,<br />
Tierärzte, Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong> vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie Psychologische<br />
Psychotherapeuten <strong>und</strong> Ingenieure), die nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI von der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung befreit <strong>und</strong> Mitglieder ihrer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind.<br />
<strong>Arbeit</strong>geber oder andere Meldepflichtige müssen <strong>für</strong> diese Beschäftigungsverhältnisse Informationen<br />
übermitteln. Dazu gehören u. a. An- <strong>und</strong> Abmeldungen eines Beschäftigungsverhältnisses, Namens- <strong>und</strong><br />
Adressänderungen, Zeiten ohne <strong>Arbeit</strong>sentgelt / Entgeltfortzahlung <strong>und</strong> die Beitragsbemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />
eines Zeitraumes. Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage ist § 28 a Absatz 10 SGB IV. Dabei handelt es sich um zusätzliche<br />
Meldungen an die DASBV, die parallel zu den Meldungen <strong>für</strong> versicherungspflichtig <strong>und</strong> geringfügig<br />
Beschäftigte an die Datenannahmestelle der gesetzlichen Krankenversicherungen zu erstatten sind<br />
39 Stand 31. August 2012, © ITSG GmbH