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OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Gr<strong>und</strong>züge des Meldeverfahrens in der sozialen Sicherung<br />

Die ITSG führt im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes die da<strong>für</strong> erforderliche<br />

Systemuntersuchung durch <strong>und</strong> verleiht bei erfolgreichem Abschluss das<br />

GKV-Zertifikat. Dieses muss jährlich im Rahmen einer Qualitätskontrolle erneuert<br />

werden. Nur mit diesem Zertifikat dürfen die erfolgreich geprüften<br />

Programme am elektronischen Datenaustauschverfahren teilnehmen. Die<br />

Systemuntersuchung wird laufend an die aktuellen gesetzlichen Vorschriften<br />

<strong>und</strong> Erfordernisse angepasst<br />

Die Systemuntersuchung setzt sich aus einer optionalen Beratungsphase<br />

<strong>und</strong> der eigentlichen Systemprüfung zusammen Die Systemprüfung wird<br />

nach dem 4-Augen-Prinzip gemeinsam durch Mitarbeiter(innen) der Krankenkassen-Organisationen<br />

<strong>und</strong> der Deutschen Rentenversicherung B<strong>und</strong><br />

durchgeführt Alle fachlichen <strong>und</strong> technischen Vorgaben werden in einem<br />

Pflichtenheft zusammengeführt. Dieses Pflichtenheft ist eine praxisgerechte<br />

Hilfe <strong>für</strong> die Entwicklung von Programmen zum Entgeltabrechnungs- <strong>und</strong><br />

Meldeverfahren im Bereich der Sozialversicherung Es enthält Informationen<br />

zur Thematik der Beitragsberechnung, Beitragsabrechnung <strong>und</strong> des Melderechts.<br />

Im Zuge der jährlich stattfindenden Qualitätskontrollen werden die<br />

Entgeltabrechnungs-/Zahlstellenabrechnungsprogramme <strong>und</strong> Ausfüllhilfen<br />

der Software-Ersteller entsprechend den Vorgaben aus dem Pflichtenheft<br />

geprüft Dazu müssen auch Testaufgaben mit ausgewählten Testfällen verarbeitet<br />

werden. Auf Basis der daraus resultierenden Prüfergebnisse können<br />

potenzielle Programmfehler identifiziert <strong>und</strong> beseitigt werden.<br />

Durch die Systemuntersuchung wird die Betriebsprüfung in diesem<br />

Bereich erheblich vereinfacht, da nur der Einsatz der systemgeprüften<br />

Software festgestellt wird, aber keine technische Prüfung der Software des<br />

<strong>Arbeit</strong>gebers vor Ort mehr stattfinden muss.<br />

Zurzeit unterziehen sich r<strong>und</strong> 230 Software-Ersteller mit ca. 220 Entgeltabrechnungs-<br />

<strong>und</strong> ca. 30 Zahlstellenabrechnungsprogrammen der Systemuntersuchung<br />

24 Stand 31. August 2012, © ITSG GmbH

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