OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
OMS Machbarkeitsstudie - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gr<strong>und</strong>züge des Meldeverfahrens in der sozialen Sicherung<br />
Die ITSG führt im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes die da<strong>für</strong> erforderliche<br />
Systemuntersuchung durch <strong>und</strong> verleiht bei erfolgreichem Abschluss das<br />
GKV-Zertifikat. Dieses muss jährlich im Rahmen einer Qualitätskontrolle erneuert<br />
werden. Nur mit diesem Zertifikat dürfen die erfolgreich geprüften<br />
Programme am elektronischen Datenaustauschverfahren teilnehmen. Die<br />
Systemuntersuchung wird laufend an die aktuellen gesetzlichen Vorschriften<br />
<strong>und</strong> Erfordernisse angepasst<br />
Die Systemuntersuchung setzt sich aus einer optionalen Beratungsphase<br />
<strong>und</strong> der eigentlichen Systemprüfung zusammen Die Systemprüfung wird<br />
nach dem 4-Augen-Prinzip gemeinsam durch Mitarbeiter(innen) der Krankenkassen-Organisationen<br />
<strong>und</strong> der Deutschen Rentenversicherung B<strong>und</strong><br />
durchgeführt Alle fachlichen <strong>und</strong> technischen Vorgaben werden in einem<br />
Pflichtenheft zusammengeführt. Dieses Pflichtenheft ist eine praxisgerechte<br />
Hilfe <strong>für</strong> die Entwicklung von Programmen zum Entgeltabrechnungs- <strong>und</strong><br />
Meldeverfahren im Bereich der Sozialversicherung Es enthält Informationen<br />
zur Thematik der Beitragsberechnung, Beitragsabrechnung <strong>und</strong> des Melderechts.<br />
Im Zuge der jährlich stattfindenden Qualitätskontrollen werden die<br />
Entgeltabrechnungs-/Zahlstellenabrechnungsprogramme <strong>und</strong> Ausfüllhilfen<br />
der Software-Ersteller entsprechend den Vorgaben aus dem Pflichtenheft<br />
geprüft Dazu müssen auch Testaufgaben mit ausgewählten Testfällen verarbeitet<br />
werden. Auf Basis der daraus resultierenden Prüfergebnisse können<br />
potenzielle Programmfehler identifiziert <strong>und</strong> beseitigt werden.<br />
Durch die Systemuntersuchung wird die Betriebsprüfung in diesem<br />
Bereich erheblich vereinfacht, da nur der Einsatz der systemgeprüften<br />
Software festgestellt wird, aber keine technische Prüfung der Software des<br />
<strong>Arbeit</strong>gebers vor Ort mehr stattfinden muss.<br />
Zurzeit unterziehen sich r<strong>und</strong> 230 Software-Ersteller mit ca. 220 Entgeltabrechnungs-<br />
<strong>und</strong> ca. 30 Zahlstellenabrechnungsprogrammen der Systemuntersuchung<br />
24 Stand 31. August 2012, © ITSG GmbH