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2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />

an der Pappelstraße zwischen Bau-km 48+920 und Bau-km 49+660 Lärmschutzwälle bis zu<br />

einer Höhe von 2,5 m vorgesehen, die teils einseitig nördlich oder südlich, teils aber auch<br />

beidseitig liegen. Westlich der L 782 sind auf der gesamten Länge (mit Ausnahme der tiefen<br />

Einschnittsbereiche und westl. Hof Birkmann) beidseitig 4 m hohe Schutzwände bzw. Wall-<br />

Wandkombinationen vorgesehen.<br />

Gräben und Bäche werden durch entsprechende Durchlässe überquert bzw. mit Talbrücken<br />

auf Stützen überbrückt, die eine lichte Höhe zwischen 1,5 m und 4,5 m haben. Das vorhandene<br />

Straßennetz wird im Bereich des ausgebauten Schnatweges und der Theenhausener<br />

Straße (L 782) planfrei angebunden. Alle anderen Straßen und Wege werden planfrei gekreuzt<br />

(mit Ausnahme der K 25 durch Überführungen) bzw. abgebunden (in wenigen Einzelfällen<br />

von meist untergeordneter Bedeutung). Die Überführungen der Straßen und Wege<br />

haben in der Regel eine lichte Höhe von 4,70 m.<br />

3.2.1.2 Beeinträchtigungen des <strong>Landschaftsbild</strong>es<br />

Für Straßen lassen sich bezüglich des <strong>Landschaftsbild</strong>es im Allgemeinen folgende Beeinträchtigungen<br />

unterscheiden:<br />

Totalverluste durch Überbauung<br />

Die Zerstörung charakteristischer landschaftlicher Erlebnissubstanz, von Sichtbeziehungen<br />

usw. durch Überbauung führt zu einem Verlust an naturästhetischer Qualität. Der Fahrbahnbelag<br />

verhindert dabei grundsätzlich das Naturerlebnis ebenso wie schmale Mittelstreifen,<br />

versiegelte Standspuren oder Brückenbauwerke. Auch durch Erdbauwerke (Dämme, Wälle,<br />

Einschnitte) kommt es zu einem Verlust an Landschaftselementen, durch eine mögliche Begrünung<br />

können diese aber in einen landschaftsgerechten Zustand überführt werden und<br />

wirken damit weniger beeinträchtigend.<br />

Visuelle Zerschneidungseffekte<br />

Zerschneidungseffekte treten vor allem bei breiten Straßen, unabhängig von der Lage<br />

(Damm, Einschnitt, niveaugleich) auf. Die räumliche Trennung kann auch durch Über- und<br />

Unterführungen nicht ausgeglichen werden.<br />

Visuelle Fernwirkung<br />

Je höher Straßen und Brückenbauwerke im Gelände liegen oder von höher gelegenen Gebieten<br />

aus sichtbar sind, umso mehr überstrahlen sie die Landschaft und führen damit zu<br />

erheblichen Beeinträchtigungen des <strong>Landschaftsbild</strong>es. Gleichzeitig ist aber auch davon<br />

auszugehen, dass diese Beeinträchtigungen mit zunehmender Entfernung vom Eingriffsobjekt<br />

abnehmen.<br />

Verlärmung<br />

Der betriebsbedingte Verkehrslärm führt zu starken, aufgrund der Fernwirkung großflächig<br />

beeinflussenden <strong>Landschaftsbild</strong>beeinträchtigungen.<br />

Die tatsächlichen Auswirkungen der Autobahn A 33 und die damit einhergehenden konkreten<br />

Beeinträchtigungen des <strong>Landschaftsbild</strong>es werden für jede landschaftsästhetische<br />

Raumeinheit einzeln in Kapitel 3.2.1.4 gemeinsam mit der Bestandsbewertung dargestellt<br />

und bewertet.<br />

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />

Bearbeitungsstand: 07.09.2009 103

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