14.12.2012 Aufrufe

2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />

3.1.<strong>2.2</strong> Bewertung des Eingriffs und Ermittlung der Kompensation<br />

Bei der Bewertung des Eingriffs sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und<br />

Minderung von Beeinträchtigungen zu berücksichtigen, die im Detail im Maßnahmenteil<br />

erläutert sind (Kap. 4.2). Zusammenfassend sind zu nennen:<br />

• Keine über den Trassenbereich mit Flächen für Lärmschutzwälle etc. hinausgehende<br />

Flächeninanspruchnahme während der Bauzeit. Sofern zusätzliche Flächen für Baustelleneinrichtungen<br />

etc. erforderlich werden, sind hierfür geringwertige Biotoptypen (z.B.<br />

Ackerflächen) außerhalb von Auen und Niederungen zu beanspruchen, die nach Abschluss<br />

der Bautätigkeit wiederherzustellen sind.<br />

• Errichtung von 5 -20 m breiten und 1,5 - 4,5 m hohen Brückenbauwerken über den zu<br />

querenden Bächen<br />

Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind nach § 4 LG NW vorrangig auszugleichen oder in<br />

sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). Der Eingriff darf nicht zugelassen<br />

oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in<br />

angemessener Frist auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren sind und die<br />

Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen<br />

an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.<br />

Mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind die gestörten Werte und Funktionen gleichartig,<br />

zumindest aber gleichwertig auszugleichen oder zu ersetzen. ELES (2009) entsprechend<br />

wird davon ausgegangen, dass Beeinträchtigungen der abiotischen Landschaftsfaktoren<br />

dann gesondert kompensiert werden müssen, wenn es sich um Wert- und Funktionselemente<br />

mit besonderer Bedeutung handelt und diese nicht mehrfunktional kompensiert werden<br />

können.<br />

Gemäß ELES ist eine getrennte Ausweisung von Wirkbändern und Beeinträchtigungsfaktoren<br />

für die abiotischen Faktoren nicht vorgesehen. Vielmehr soll aus Vereinfachungsgründen<br />

auf die Belastungszonen und Einwirkungsfaktoren der biotischen Aspekte (vgl. Kap. 3.1.1)<br />

zurückgegriffen werden.<br />

Aufgrund der Ergebnisse eines für den Neubau der A 33 erarbeiteten Luftschadstoffgutachtens<br />

(INGENIEURBÜRO LOHMEYER, 2009), soll im vorliegenden Fall von dieser Methode<br />

abgewichen werden. Es werden neben der Flächeninanspruchnahme die Beeinträchtigungen<br />

besonderer Wert- und Funktionselemente innerhalb der ersten 25 m vom Fahrbahnrand<br />

aus ermittelt. Während die direkte Inanspruchnahme mit 100 % angerechnet wird (Faktor<br />

1,0), werden im Bereich bis 25 m vom Fahrbahnrand 25 % der Fläche als beeinträchtigt gewertet<br />

(Faktor 0,25). Bei begrünten Wällen von mehr als 2 m bzw. Schutzwänden von mehr<br />

als 3 m Höhe werden die Ausbreitungsmöglichkeiten von Schadstoffen so weit reduziert,<br />

dass erhebliche Beeinträchtigungen innerhalb des 25-m-Bandes nicht mehr zu erwarten sind<br />

und die Flächen im Rahmen der Eingriffsregelung entsprechend nicht weiter berücksichtigt<br />

werden.<br />

Der Kompensationsbedarf wird jeweils getrennt für die Aspekte Boden, Wasser und Klima/Luft<br />

ermittelt. Innerhalb eines Mediums wird jede Fläche allerdings nur einmal als beeinträchtigt<br />

angerechnet. Das bedeutet, dass beispielsweise bei Querung der Bachtäler der<br />

Verlust der geomorphologischen Ausprägung und die Beeinträchtigung des wertvollen Gleybodens<br />

nicht doppelt gewertet, sondern beide Aspekte miteinander kombiniert betrachtet<br />

werden.<br />

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />

Bearbeitungsstand: 07.09.2009 99

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!