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2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />

Die Wälder der Raumeinheit werden von zahlreichen Wirtschaftwegen durchzogen, von denen<br />

einige als Bezirks- und Hauptwanderwege ausgewiesen sind. Von ihnen aus können<br />

sämtliche besondere Landschaftselemente wahrgenommen und erlebt werden.<br />

Lärmbelastungen werden vor allem von den Hauptverkehrsstraßen L 782, Alleestraße und<br />

der Kreisstraße K 25, aber auch durch den Gewerbe- und Industriebetrieb nördlich des Tatenhauser<br />

Waldes hervorgerufen. Visuelle Beeinträchtigungen entstehen kleinflächig im Bereich<br />

des Tatenhauser Waldes durch eine querende Freileitung. Zwar ist diese durch die<br />

Waldstrukturen kaum zu sehen, unterhalb der Leitung bildet sich aber aufgrund der regelmäßigen<br />

Freihaltung und Rodung ein zeitweise kaum zu durchdringendes Dickicht, das dadurch<br />

sowohl visuell als auch räumlich trennend wirkt. Ein im Osten vorhandenes Wasserwerk<br />

ist nur vom angrenzenden Weg aus erlebbar, Lärmbelastungen gehen nicht von ihm<br />

aus. Auch die Fabrikhallen der Firma Storck sowie Betriebshallen an der Holtfelder Straße<br />

führen kleinräumig zu einer anthropogenen Überprägung des nahen Umfeldes.<br />

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />

Bearbeitungsstand: 07.09.2009 60

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