2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)
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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />
Die Wälder der Raumeinheit werden von zahlreichen Wirtschaftwegen durchzogen, von denen<br />
einige als Bezirks- und Hauptwanderwege ausgewiesen sind. Von ihnen aus können<br />
sämtliche besondere Landschaftselemente wahrgenommen und erlebt werden.<br />
Lärmbelastungen werden vor allem von den Hauptverkehrsstraßen L 782, Alleestraße und<br />
der Kreisstraße K 25, aber auch durch den Gewerbe- und Industriebetrieb nördlich des Tatenhauser<br />
Waldes hervorgerufen. Visuelle Beeinträchtigungen entstehen kleinflächig im Bereich<br />
des Tatenhauser Waldes durch eine querende Freileitung. Zwar ist diese durch die<br />
Waldstrukturen kaum zu sehen, unterhalb der Leitung bildet sich aber aufgrund der regelmäßigen<br />
Freihaltung und Rodung ein zeitweise kaum zu durchdringendes Dickicht, das dadurch<br />
sowohl visuell als auch räumlich trennend wirkt. Ein im Osten vorhandenes Wasserwerk<br />
ist nur vom angrenzenden Weg aus erlebbar, Lärmbelastungen gehen nicht von ihm<br />
aus. Auch die Fabrikhallen der Firma Storck sowie Betriebshallen an der Holtfelder Straße<br />
führen kleinräumig zu einer anthropogenen Überprägung des nahen Umfeldes.<br />
LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />
Bearbeitungsstand: 07.09.2009 60