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2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />

Landschaftsästhetische Raumeinheit 12:<br />

Reich strukturierte Landschaft zwischen Neuer Hessel und Casumer Bach<br />

Foto 12:<br />

Ausgedehnte Grünländer<br />

mit gliedernden Gehölzstrukturen<br />

Der Landschaftsraum erstreckt sich über zwei reich strukturierte Teilflächen, die im Osten<br />

von der Neuen Hessel und im Westen von der K 23 begrenzt werden und dabei von ausgedehnten<br />

und ausgeräumten Ackerfluren (Raumeinheit 8) umgeben sind. Das Gelände steigt<br />

hier von 86 m im Süden auf 107 m im Norden an. Geomorphologisch bedeutsame Landschaftsbestandteile<br />

sind nicht vorhanden.<br />

Der Landschaftsraum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt, wobei die Grünlandnutzung<br />

deutlich vor dem Ackerbau dominiert. Neben Intensivgrünland kommen kleinflächig<br />

auch Feucht- und Magerwiesen sowie Grünlandbrachen vor. Die Landwirtschaftsflächen<br />

werden durch zahlreiche Feldgehölze, Baumreihen, Gehölzstreifen und Einzelbäume gegliedert<br />

und belebt. Häufig werden die vielen Hoflagen und Wohngebäude der Einheit von<br />

Obstwiesen begleitet. Die in der Raumeinheit vor allem in den Niederungsbereichen vorhandenen<br />

Gräben weisen einzelne naturnahe Strukturelemente auf, die verschiedenen Teiche<br />

sind überwiegend als bedingt naturnah anzusehen. Als besondere Landschaftselemente sind<br />

die zahlreichen alten Obstwiesen, vor allem im Bereich der Hoflagen Lüker, Pötting und<br />

Pestrup, die alten Feldgehölze, Baumreihen, Gehölzstreifen und Einzelbäume sowie die Mager-<br />

und Feuchtwiesen und naturnahen Gewässer (-abschnitte) zu nennen.<br />

Ein Teil der Raumeinheit ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. An der Hoflage Habighorst<br />

sowie an einer Gaststätte an der K 25 sind jeweils eine Stieleiche als Naturdenkmal<br />

ausgewiesen. Darüber hinaus sind ein großer Teil der Feldgehölze und der reich strukturierten<br />

Gebiete innerhalb der Raumeinheit als schutzwürdige Biotope im Biotopkataster NRW<br />

enthalten (BK-3915-060, BK-3915-064, BK-3915-110, BK-3915-111, BK-3915-112, BK-3915-<br />

114, BK-3915-115, BK-3915-205). Einzelne Feuchtwiesen und Gewässer sind nach § 62 LG<br />

NW geschützt (GB-3915-156, GB-3915-157, GB-3915-158, GB-3915-159, GB-3915-193).<br />

Mit Ausnahme des Regionalen Radwegs R3, der die Einheit im Osten auf der Straße Clever<br />

Bruch quert, sind keine weiteren Rad- und Wanderwege in der Einheit ausgewiesen. Allerdings<br />

sind noch zahlreiche Straßen und Wirtschaftswege vorhanden, von denen aus die<br />

Landschaft mit ihren besonderen Strukturelementen erlebt werden kann.<br />

Visuelle Beeinträchtigungen der Raumeinheit werden vor allem durch die im Süden querende<br />

Freileitung hervorgerufen. Lärmbelastungen gehen lediglich von den allgemeinen Siedlungstätigkeiten,<br />

im Westen auch vermehrt von der Kreisstraße K 23 aus.<br />

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />

Bearbeitungsstand: 07.09.2009 67

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