2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)
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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />
2.5 Schutzausweisungen<br />
Naturschutzgebiete<br />
Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen Teile der Naturschutzgebiete 2.1.4 Tatenhauser<br />
Wald des Landschaftsplans "<strong>Halle</strong>-Steinhagen". Es ist in seinen Abgrenzungen der Karte<br />
"Bestand <strong>Landschaftsbild</strong> / naturbezogene Erholung" zu entnehmen.<br />
Das Naturschutzgebiet 2.1.4 Tatenhauser Wald umfasst einen großflächigen Laub-Nadelwaldkomplex<br />
nördlich von Tatenhausen. Schutzzweck ist die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Pflanzen- und<br />
Tierarten, insbesondere der Erhalt und die Optimierung des großflächigen, vielfältigen Biotopkomplexes<br />
mit ausgedehnten naturnahen Laubwaldbereichen und Bachläufen als Lebensraum<br />
für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.<br />
Das Naturschutzgebiet 2.1.6 Foddenbach - Landbach dient der Erhaltung, Förderung und<br />
Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Pflanzen-<br />
und Tierarten, insbesondere zum Erhalt und zur Entwicklung eines naturnahen Bachlaufes<br />
und seiner Ufergehölze. Es ist durch das Deckblatt I nicht direkt betroffen (s. Bauabschnitt<br />
6).<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
Die Landschaftsschutzgebiete innerhalb des Untersuchungsgebietes sind in den Landschaftsplänen<br />
„<strong>Halle</strong>-Steinhagen“ und „Osning“ festgesetzt und in ihrer Ausdehnung der Karte<br />
„Bestand <strong>Landschaftsbild</strong> / naturbezogene Erholung“ dieses LBP zu entnehmen.<br />
Landschaftsplan <strong>Halle</strong>-Steinhagen<br />
Das Landschaftsschutzgebiet <strong>2.2</strong>.1 <strong>Halle</strong> Steinhagen erfasst typische Ausschnitte der Parklandschaften<br />
des Münsterlandes. Die Gliederung der Landschaft ist vorwiegend noch kleinteilig<br />
mit vielen Hecken, Feldgehölzen und Wäldchen. Das Gebiet ist in seiner Ausprägung<br />
für das Ostmünsterland beispielhaft. Schutzzweck ist die Erhaltung und Wiederherstellung<br />
• der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />
• der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des <strong>Landschaftsbild</strong>es,<br />
• der besonderen Bedeutung für die Erholung oder<br />
• die Sicherung und Entwicklung naturnaher Uferbereich an Abgrabungsgewässern.<br />
Die Ausweisung ist insbesondere erforderlich, um bestehende Gehölzstrukturen zu sichern<br />
und der weiteren Zersiedelung durch nicht landwirtschaftliche Wohnbebauung entgegenzuwirken.<br />
Das Landschaftsschutzgebiet <strong>2.2</strong>.2 Bäche des Ostmünsterlandes erfasst die Wasserläufe<br />
einschließlich ihrer Auen als landschaftstypische Gliederungselemente des Ostmünsterlandes.<br />
Schutzzweck ist die Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftsprägenden Sandbäche<br />
des Ostmünsterlandes, ihrer Auenbereiche und bachbegleitenden Gehölzstrukturen,<br />
insbesondere zur Erhaltung ihrer Lebensraum- und Retentionsfunktion.<br />
Das Landschaftsschutzgebiet <strong>2.2</strong>.3 Wälder des Ostmünsterlandes setzt sich aus den<br />
Waldkomplexen Obersteinhagen, Patthorst, Künsebecker Heide und den das FFH. Gebiet<br />
umgebenden Teilen des Tatenhauser Waldes zusammen. Schutzzweck ist die Erhaltung und<br />
Entwicklung<br />
• des Landschaftscharakters zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes,<br />
• der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des <strong>Landschaftsbild</strong>es und<br />
• der besonderen Bedeutung für die Erholung<br />
LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />
Bearbeitungsstand: 07.09.2009 74