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2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />

2.5 Schutzausweisungen<br />

Naturschutzgebiete<br />

Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen Teile der Naturschutzgebiete 2.1.4 Tatenhauser<br />

Wald des Landschaftsplans "<strong>Halle</strong>-Steinhagen". Es ist in seinen Abgrenzungen der Karte<br />

"Bestand <strong>Landschaftsbild</strong> / naturbezogene Erholung" zu entnehmen.<br />

Das Naturschutzgebiet 2.1.4 Tatenhauser Wald umfasst einen großflächigen Laub-Nadelwaldkomplex<br />

nördlich von Tatenhausen. Schutzzweck ist die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung<br />

von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Pflanzen- und<br />

Tierarten, insbesondere der Erhalt und die Optimierung des großflächigen, vielfältigen Biotopkomplexes<br />

mit ausgedehnten naturnahen Laubwaldbereichen und Bachläufen als Lebensraum<br />

für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.<br />

Das Naturschutzgebiet 2.1.6 Foddenbach - Landbach dient der Erhaltung, Förderung und<br />

Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Pflanzen-<br />

und Tierarten, insbesondere zum Erhalt und zur Entwicklung eines naturnahen Bachlaufes<br />

und seiner Ufergehölze. Es ist durch das Deckblatt I nicht direkt betroffen (s. Bauabschnitt<br />

6).<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

Die Landschaftsschutzgebiete innerhalb des Untersuchungsgebietes sind in den Landschaftsplänen<br />

„<strong>Halle</strong>-Steinhagen“ und „Osning“ festgesetzt und in ihrer Ausdehnung der Karte<br />

„Bestand <strong>Landschaftsbild</strong> / naturbezogene Erholung“ dieses LBP zu entnehmen.<br />

Landschaftsplan <strong>Halle</strong>-Steinhagen<br />

Das Landschaftsschutzgebiet <strong>2.2</strong>.1 <strong>Halle</strong> Steinhagen erfasst typische Ausschnitte der Parklandschaften<br />

des Münsterlandes. Die Gliederung der Landschaft ist vorwiegend noch kleinteilig<br />

mit vielen Hecken, Feldgehölzen und Wäldchen. Das Gebiet ist in seiner Ausprägung<br />

für das Ostmünsterland beispielhaft. Schutzzweck ist die Erhaltung und Wiederherstellung<br />

• der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />

• der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des <strong>Landschaftsbild</strong>es,<br />

• der besonderen Bedeutung für die Erholung oder<br />

• die Sicherung und Entwicklung naturnaher Uferbereich an Abgrabungsgewässern.<br />

Die Ausweisung ist insbesondere erforderlich, um bestehende Gehölzstrukturen zu sichern<br />

und der weiteren Zersiedelung durch nicht landwirtschaftliche Wohnbebauung entgegenzuwirken.<br />

Das Landschaftsschutzgebiet <strong>2.2</strong>.2 Bäche des Ostmünsterlandes erfasst die Wasserläufe<br />

einschließlich ihrer Auen als landschaftstypische Gliederungselemente des Ostmünsterlandes.<br />

Schutzzweck ist die Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftsprägenden Sandbäche<br />

des Ostmünsterlandes, ihrer Auenbereiche und bachbegleitenden Gehölzstrukturen,<br />

insbesondere zur Erhaltung ihrer Lebensraum- und Retentionsfunktion.<br />

Das Landschaftsschutzgebiet <strong>2.2</strong>.3 Wälder des Ostmünsterlandes setzt sich aus den<br />

Waldkomplexen Obersteinhagen, Patthorst, Künsebecker Heide und den das FFH. Gebiet<br />

umgebenden Teilen des Tatenhauser Waldes zusammen. Schutzzweck ist die Erhaltung und<br />

Entwicklung<br />

• des Landschaftscharakters zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes,<br />

• der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des <strong>Landschaftsbild</strong>es und<br />

• der besonderen Bedeutung für die Erholung<br />

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />

Bearbeitungsstand: 07.09.2009 74

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